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# taz.de -- Initiative zu rechtsextremen Immobilien: Demokratiezentren statt Na…
> Kommunen sind immer wieder mit Neonazi-Treffs konfrontiert. Nun die Idee:
> Gibt es dort Straftaten, sollten die Gebäude gemeinnützig werden.
Bild: Verbarrikadiert und in der rechten Szene fest verankert: das Thinghaus in…
BERLIN taz | Erst wenige Wochen ist es her, da lud das Thinghaus zu einem
Konzert. Drei Szenebands traten in dem Neonazitreff auf, der sich hinter
hohen Holzzäunen in Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern verbirgt. Die
Einnahmen gingen auch an einen speziellen Adressaten: Ralf Wohlleben. Der
ist im NSU-Prozess als Waffenbeschaffer der Rechtsterroristen angeklagt.
Für die Stadt war das ein erneuter Affront. Seit Jahren schon feiern
Rechtsextreme im Thinghaus Konzerte und Grillfeste, auch Rocker waren schon
zu Gast. Der Verfassungsschutz attestiert dem Treff eine „überregionale
Bedeutung“ für die Szene.
Geht es nach mehreren Demokratie-Initiativen könnte solchen Neonazitreffs
bald ein besonderes Schicksal blühen. Denn derzeit berätder Bundestag über
einen Gesetzentwurf zur „strafrechtlichen Vermögensabschaffung“: Damit soll
es künftig leichter werden, kriminell erbeutetes Vermögen durch den Staat
zu beschlagnahmen. Bisher können die Täter dieses oft behalten.
Die Verbände dringen nun auf eine Sonderklausel in dem neuen Gesetz – und
reichten dazu kürzlich eine Stellungnahme ein. Werden künftig rechtsextreme
Immobilien beschlagnahmt, etwa nach einem Kameradschaftsverbot oder
kriminellen Geschäften, sollen diese danach gezielt weitergenutzt werden:
als gemeinnützige Einrichtung. „Aus Naziläden könnten so Demokratiezentrum
werden“, sagt Tobias Scholz von der Amadeu-Antonio-Stiftung, die die
Stellungnahme mitunterzeichnet hat.
## „Wirkungsvolles Repressionsinstrument“
Die rechtsextremen Treffs schufen oft Angsträume, vielfach gingen von ihnen
Angriffe und rechte Propaganda aus. Die Klausel wäre dagegen „ein
wirkungsvolles Repressionsinstrument“, findet Scholz.
Die Verbände treffen sich zu diesem Thema eigens ab Donnerstag zu einer
Konferenz in Berlin. Und sie verweisen auf eine EU-Richtlinie von 2014.
Dort heißt es, die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ermöglichen, um
„eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses
oder soziale Zwecke zu verwenden“.
Unterstützung kommt auch aus der Politik. Die Grünen-Innenpolitikerin
Monika Lazar hält den Vorschlag für „einen guten Ansatz“. Je nach der
Straftat, die mit dem Gebäude verknüpft seien, könnte ein Träger gewählt
werden, der genau dazu präventiv arbeitet. „Das hätte eine besonders hohe
Symbolkraft“, betont Lazar.
Im Bundesjustizministerium, das den Gesetzentwurf verantwortet, hält man
sich bedeckt. Eine Sprecherin verweist aber darauf, dass die Bundesländer
schon heute über eingezogene Gegenstände frei verfügen könnten. „Damit
kommt grundsätzlich auch eine Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in
Betracht.“
So wurde tatsächlich 2015 in Dortmund im früheren Zentrum des verbotenen
„Nationalen Widerstands“ ein Jugendcafé eröffnet – samt „Respekt-Bür…
Jugendamtes. Es war ein bewusstes Zeichen der Stadt. Und für die Verbände
ein vorbildliches Vorgehen. Nun wollen sie dieses auch gesetzlich
festschreiben lassen.
10 Nov 2016
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Rechtsextremismus
Immobilien
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Dortmund
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