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# taz.de -- Bundeswehr in Syrien: Laut Gutachten rechtswidrig
> Die ersten Aufklärungs-Tornados und ein Tankflugzeug werden in die Türkei
> verlegt. Ein Rechtsgutachten der Linken stuft die Mission als
> rechtswidrig ein.
Bild: Der Luftwaffen-Airbus startet am Donnerstag mit einem Vorauskommando und …
Berlin dpa | Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem
Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. „Die von
der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die
Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar“, heißt es in
dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech, das
die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will.
Für den Völkerrechtler und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken ist
entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge
verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben
auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.
Am Donnerstag starten die ersten „Tornado“-Aufklärungsjets der Bundeswehr
und ein Tankflugzeug in die Türkei. Von dort sollen sie ab Januar die
Luftangriffe gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien
und im Irak unterstützen. Die Fregatte „Augsburg“ schützt schon jetzt den
Flugzeugträger „Charles de Gaulle“, von dem französische Jagdbomber
starten.
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des
Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf
„kollektive Selbstverteidigung“ nach den Terroranschlägen von Paris. Nach
Ansicht Paechs greift die UN-Charta bei dem Bundeswehreinsatz nicht.
## Gang vors Verfassungsgericht?
„Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann
angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem
Territorium ausgehen, zugerechnet werden können“, schreibt er. „Dies ist
ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des
zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden
können.“ Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.
Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist
auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind
für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der
Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt
wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit
großer Mehrheit zugestimmt.
Für eine Normenkontrollklage fehlen der Linken auch dann die Stimmen im
Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehen. Beide
Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent
der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das
könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden
soll. Der dürfte für die Linke aber schwer zu finden sein.
10 Dec 2015
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