# taz.de -- Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Verbot nimmt erste Hür… | |
> Anfang März wird über den Verbotsantrag gegen die NPD verhandelt. Der | |
> Antrag sei zulässig, sagen die Verfassungsrichter. | |
Bild: Die Fahnen hoch, die Reihen fest geschlossen: NPD-Bundesparteitag in Wein… | |
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorverfahren um das | |
beantragte NPD-Verbot abgeschlossen. Das Verfahren wird nicht eingestellt. | |
Vielmehr findet Anfang März in Karlsruhe eine mindestens dreitägige | |
Verhandlung statt. | |
Das Verbot der rechtsradikalen NPD war Ende 2013 nach langen Diskussionen | |
vom Bundesrat beantragt worden. Begründung: Die NPD wolle die | |
parlamentarische Demokratie abschaffen und durch einen rassistischen | |
Volksstaat ersetzen. Außerdem weise sie eine Wesensverwandtschaft zum | |
Nationalsozialismus auf. Die Bundesregierung und der Bundestag schlossen | |
sich dem Verbotsantrag der Länder freilich nicht an. Intern zweifelte man | |
wohl an den Erfolgsaussichten. | |
Zwei Mal hatte das Gericht inzwischen den Bundesrat um weitere | |
Informationen gebeten. So forderten die Richter von den Ländern Beweise, | |
dass die V-Leute in der NPD-Führung wirklich abgeschaltet wurden und dass | |
man nicht auf anderem Wege die Prozessstrategie der NPD ausforscht. | |
Außerdem sollte der Bundesrat seine Behauptung ausführlicher belegen, dass | |
in manchen Gegenden Deutschlands echte Gefahren von der NPD ausgehen. | |
Die Nachlieferungen halfen dem Antrag über die erste Hürde. Im Vorverfahren | |
wird geprüft, ob der Antrag auf ein Parteiverbot „unzulässig“ oder „nic… | |
hinreichend begründet“ ist. Beides hat Karlsruhe nun implizit verneint, | |
indem es den Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzte. Eine | |
Begründung sucht man in dem Beschluss freilich vergebens. | |
Die NPD hat sich im Verfahren bisher noch nicht inhaltlich geäußert. Sie | |
hatte nur geltend gemacht, es gebe ein Verfahrenshindernis. Da niemand | |
wisse, ob die NPD weiterhin von Geheimdiensten überwacht werde, könne sie | |
sich nicht auf den Prozess vorbereiten. Der Einstellungsantrag der NPD | |
scheint nun implizit auch abgelehnt worden zu sein. | |
## Drei Prozesstage angesetzt | |
Das Gericht hat zunächst drei Prozesstage festgelegt, den 1., 2. und 3. | |
März. Dann werden in Karlsruhe auch Wissenschaftler als Sachverständige | |
gehört. Sollte das Gericht mehr Zeit benötigen, können kurzfristig auch | |
mehr Verhandlungstage anberaumt werden. Über das Verbot der KPD in den 50er | |
Jahren wurde mehrere Monate verhandelt. | |
Ursprünglich wollte das Gericht schon Ende 2015 über den Verbotsantrag | |
verhandeln. Der zuständige Zweite Senat steht unter gewissem Zeitdruck, | |
weil die Amtszeit des Richters Herbert Landau im April endet. | |
Nach wie vor ist unklar, welchen Maßstab das Gericht für ein Verbot anlegen | |
wird. Wenn Karlsruhe eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie verlangt, | |
wird ein Verbot scheitern. Falls eine abstrakte Gefahr genügt, wird der | |
Antrag Erfolg haben. | |
Die Richter wollten sich eigentlich im Rahmen des Vorverfahrens auf den | |
Maßstab einigen. Offensichtlich sollen Öffentlichkeit und | |
Verfahrensbeteiligte aber nichts vom Ergebnis dieser Beratungen | |
mitbekommen. | |
Ein erster Anlauf auf ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, nachdem bekannt | |
wurde, wie stark die NPD-Führung mit Verfassungsschutz-Spitzeln durchsetzt | |
war. Der Staat hätte die Spitzel rechtzeitig abschalten müssen, weil diese | |
sonst doppelten Loyalitäten ausgesetzt seien. Außerdem hätten in den | |
Anträgen die zitierten Äußerungen von V-Leuten als solche gekennzeichnet | |
oder weggelassen werden müssen. | |
7 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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