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# taz.de -- Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Verbot nimmt erste Hür…
> Anfang März wird über den Verbotsantrag gegen die NPD verhandelt. Der
> Antrag sei zulässig, sagen die Verfassungsrichter.
Bild: Die Fahnen hoch, die Reihen fest geschlossen: NPD-Bundesparteitag in Wein…
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorverfahren um das
beantragte NPD-Verbot abgeschlossen. Das Verfahren wird nicht eingestellt.
Vielmehr findet Anfang März in Karlsruhe eine mindestens dreitägige
Verhandlung statt.
Das Verbot der rechtsradikalen NPD war Ende 2013 nach langen Diskussionen
vom Bundesrat beantragt worden. Begründung: Die NPD wolle die
parlamentarische Demokratie abschaffen und durch einen rassistischen
Volksstaat ersetzen. Außerdem weise sie eine Wesensverwandtschaft zum
Nationalsozialismus auf. Die Bundesregierung und der Bundestag schlossen
sich dem Verbotsantrag der Länder freilich nicht an. Intern zweifelte man
wohl an den Erfolgsaussichten.
Zwei Mal hatte das Gericht inzwischen den Bundesrat um weitere
Informationen gebeten. So forderten die Richter von den Ländern Beweise,
dass die V-Leute in der NPD-Führung wirklich abgeschaltet wurden und dass
man nicht auf anderem Wege die Prozessstrategie der NPD ausforscht.
Außerdem sollte der Bundesrat seine Behauptung ausführlicher belegen, dass
in manchen Gegenden Deutschlands echte Gefahren von der NPD ausgehen.
Die Nachlieferungen halfen dem Antrag über die erste Hürde. Im Vorverfahren
wird geprüft, ob der Antrag auf ein Parteiverbot „unzulässig“ oder „nic…
hinreichend begründet“ ist. Beides hat Karlsruhe nun implizit verneint,
indem es den Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzte. Eine
Begründung sucht man in dem Beschluss freilich vergebens.
Die NPD hat sich im Verfahren bisher noch nicht inhaltlich geäußert. Sie
hatte nur geltend gemacht, es gebe ein Verfahrenshindernis. Da niemand
wisse, ob die NPD weiterhin von Geheimdiensten überwacht werde, könne sie
sich nicht auf den Prozess vorbereiten. Der Einstellungsantrag der NPD
scheint nun implizit auch abgelehnt worden zu sein.
## Drei Prozesstage angesetzt
Das Gericht hat zunächst drei Prozesstage festgelegt, den 1., 2. und 3.
März. Dann werden in Karlsruhe auch Wissenschaftler als Sachverständige
gehört. Sollte das Gericht mehr Zeit benötigen, können kurzfristig auch
mehr Verhandlungstage anberaumt werden. Über das Verbot der KPD in den 50er
Jahren wurde mehrere Monate verhandelt.
Ursprünglich wollte das Gericht schon Ende 2015 über den Verbotsantrag
verhandeln. Der zuständige Zweite Senat steht unter gewissem Zeitdruck,
weil die Amtszeit des Richters Herbert Landau im April endet.
Nach wie vor ist unklar, welchen Maßstab das Gericht für ein Verbot anlegen
wird. Wenn Karlsruhe eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie verlangt,
wird ein Verbot scheitern. Falls eine abstrakte Gefahr genügt, wird der
Antrag Erfolg haben.
Die Richter wollten sich eigentlich im Rahmen des Vorverfahrens auf den
Maßstab einigen. Offensichtlich sollen Öffentlichkeit und
Verfahrensbeteiligte aber nichts vom Ergebnis dieser Beratungen
mitbekommen.
Ein erster Anlauf auf ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, nachdem bekannt
wurde, wie stark die NPD-Führung mit Verfassungsschutz-Spitzeln durchsetzt
war. Der Staat hätte die Spitzel rechtzeitig abschalten müssen, weil diese
sonst doppelten Loyalitäten ausgesetzt seien. Außerdem hätten in den
Anträgen die zitierten Äußerungen von V-Leuten als solche gekennzeichnet
oder weggelassen werden müssen.
7 Dec 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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