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# taz.de -- Kappungsgrenze für Mieten: Mietspiegel auch in kleineren Städten
> Die Mietpreisbremse ist ohne Vergleich unwirksam. Der Mieterbund fordert
> deshalb Mietspiegel auch in kleineren Städten.
Bild: Die Miete frisst einen immer größer werdenden Anteil des Einkommens
Berlin afp/dpa | Der Deutsche Mieterbund hat Mietspiegel auch für kleinere
Städte und Gemeinden gefordert. „Ohne solch eine Vergleichsgröße ist die
Mietpreisbremse in der Praxis unwirksam“, sagte der Jurist Dietmar Wall vom
Deutschen Mieterbund am Dienstag in Berlin. Laut einem[1][Bericht der
Süddeutschen Zeitung ] haben drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse
keinen Mietspiegel. Somit fehle in den 177 betroffenen Kommunen die
Grundlage, um das Gesetz auch effektiv umzusetzen.
Die Mietpreisbremse soll Mieter vor zu hohen Mieten schützen. Bei einer
Wiedervermietung darf die Miete laut Gesetz höchstens zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Gemeinden ohne Mietspiegel müssen
Mieter und Vermieter auf Alternativen zurückgreifen und sich mit
Vergleichswohnungen oder Gutachten behelfen.
Die sogenannte Kappungsgrenze ist ein anderes Instrument, um Mieter vor
rasant steigenden Mieten zu schützen. Sie gilt in laufenden
Mietverhältnissen. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft dazu am Mittwoch eine
Rechtsverordnung des Landes Berlin, mit der die Grenze zugunsten der Mieter
noch einmal gesenkt wurde.
Um bei Neuvermietungen große Preissprünge zu unterbinden, dürfen die
Bundesländer seit dem 1. Juni die Mietpreisbremse in Gebieten mit
„angespanntem Wohnungsmarkt“ einführen. Bislang mussten Neumieter oft
deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vorgänger. Um dies zu
verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal
zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sechs Länder
haben eine solche Mietpreisbremse bisher eingeführt.
Sowohl für Mieter als auch für Vermieter ist es ohne einen aussagekräftigen
Mietspiegel allerdings nur mit viel Aufwand möglich, die ortsübliche
Vergleichsmiete herauszufinden. Der SZ zufolge verfügen lediglich 62
Gemeinden in Deutschland mit Mietpreisbremse auch über einen entsprechenden
Mietspiegel. „De facto läuft die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ins
Leere“, sagte der Immobilien-Ökonom Steffen Sebastian von der Universität
Regensburg der Zeitung.
Die Verhandlung und das spätere Urteil des BGH zur Berliner Kappungsgrenze
könnte Signalwirkung auf zahlreiche Bundesländer haben. Die Verordnung aus
der Hauptstadt schreibt vor, dass die Monatsmiete in einem laufenden
Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen
darf. Ein Berliner Vermieter hat dagegen geklagt (Az.: VIII ZR 217/14).
Mit einer Kappungsgrenze soll verhindert werden, dass bisher günstige
Wohnungen auf einen Schlag deutlich teurer werden, etwa bei einem
Vermieterwechsel oder dem Ende der Mietpreisbindung für eine Sozialwohnung.
In der Regel dürfen Mieten daher innerhalb von drei Jahren nur um maximal
20 Prozent steigen. Die Bundesländer dürfen die Kappungsgrenze jedoch
senken, was bisher elf von ihnen für ausgewählte Städte getan haben.
3 Nov 2015
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[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wohnungspolitik-mietpreisbremse-greif…
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