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# taz.de -- Kommentar zur Mietpreisbremse: Bremswirkung marginal
> Mietpreisbremse. Klingt schön, ist in der Realität aber so, als würde man
> statt mit 200 Sachen nur noch mit 180 aufs Stauende zubrettern.
Bild: Mietpreisbremse? Die nächste Mieterhöhung kommt bestimmt.
Mietpreisbremse – was für ein wunderschön klingendes Wort. Ab heute tritt
die Gesetzesnovelle der Bundesregierung in Kraft. Endlich mal ein Stück
praktische Politik, das die Lebenswirklichkeit vieler Menschen tatsächlich
trifft, weil es ihnen die Möglichkeit gibt, dem Wahnsinn auf dem
Wohnungsmarkt etwas entgegenzusetzen. Also: Hurra!? Alles wird gut? Schön
wär’s, aber: Mieter, träum weiter!
Denn bremsen, das bedeutet in diesem Fall keineswegs, dass die
Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt zum Stillstand kommt. Sie wird
allenfalls minimal verlangsamt. Also in etwa so, wie wenn man mit einem
Sportwagen statt mit 200 Kilometern die Stunde nur noch mit 180 Sachen aufs
Stauende zubrettert. Wenn es dann knallt, bleibt die Bremswirkung marginal.
Das hohe Tempo aber bleibt legal. Denn selbst dort, wo die Bremse bei all
den Ausnahmen überhaupt gilt, dürfen Eigentümer weiter 10 Prozent auf die
ortsübliche Vergleichsmiete draufschlagen. Die wird anhand der Mietspiegel
berechnet, der aber nur Neuverträge aus den letzten vier Jahren
berücksichtigt – ältere zählen nur, falls der Eigentümer zuletzt mehr Geld
verlangt hat. Und selbst dieses besser Mieterhöhungsspiegel zu nennende
Instrument wurde schon von Gerichten angezweifelt. Rechtssicherheit für
Mieter fehlt also auch.
Hoffnung, dass das Bremschen nicht vollkommen wirkungslos bleibt, macht
ausgerechnet die harsche Reaktion der Eigentümerlobby Haus & Grund. Die
stöhnt tatsächlich, dass nun „mehr Wohnfläche erschwinglich“ werde und d…
deshalb weniger Menschen bereit sein würden, auf vermeintlich
unattraktivere Wohnungsmärkte auszuweichen. Die Vermieter fürchten also,
dass sie weniger Zahlungskräftige nicht mehr so leicht verdrängen können?
Gut so!
Haus & Grund geht aber noch weiter. In Berlin hat der Verband seine
Mitglieder gerade dazu aufgerufen, das neue Gesetz bis auf Weiteres zu
boykottieren. Der Skandal daran: Sie müssen nicht mal mit Konsequenzen
rechnen. Denn selbst wenn ein Mieter irgendwann mal von einem Gericht
bescheinigt werden sollte, dass er zu viel blechen musste, muss der
Vermieter nur das Geld zurückzahlen. Ein Bußgeld oder gar eine Strafe droht
ihm nicht.
Laut Duden stammt das Wort „Bremse“ übrigens von der mittelhochdeutschen
Bezeichnung für „Nasenklemme“. Auf dem Wohnungsmarkt darf es also gehörig
weiter stinken. Man riecht es nur nicht mehr so.
1 Jun 2015
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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Immobilienbranche
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