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# taz.de -- Mieterverein vergleicht sich mit Grundeigentümern: Mietpreis-Test …
> Mieterverein zieht Online-Mietpreis-Check zurück und entkommt so hohen
> Strafzahlungen.
Bild: Hohe Mieten, unzulässige Mieten – der Mietpreis-Check wird diese Frage…
„Es ist eine Einigung, keine Niederlage“, redet Eckhard Pahlcke das
Ergebnis schön. Tatsächlich hat sich der von Pahlcke geführte „Mieterverein
zu Hamburg“ am Dienstag vor dem Landgericht verglichen – mit seinem
natürlichen Feind, dem „Grundeigentümer-Verband“. Der Kernpunkt der
Einigung aber sieht stark nach Schlappe aus. Der Verein muss seinen
Online-Mietpreis-Check bis zum morgigen Donnerstag aus dem Netz nehmen.
Seit dem 1. Juli bot der Mieterverein den Mietpreis-Check an, mit dessen
Hilfe MieterInnen angeblich herausfinden konnten, ob die von ihnen gezahlte
Miete den Kriterien der neuen Mietpreisbremse entspricht. Auf Antrag der
GrundeigentümerInnen aber verbot das Landgericht per einstweiliger
Verfügung das Instrument bereits nach einer Woche. Doch statt ihn aus dem
Netz zu verbannen, änderte der Verein den Test nur leicht ab. Gleich
dreimal beantragte der Grundeigentümer-Verband deshalb ein drastisches
Ordnungsgeld.
Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner befand, dass ein Nutzer über
den Miet-Check eben „nicht erfährt, ob er zu viel Miete zahlt“ und die
kosmetischen Änderungen des Testes nicht ausreichten, um das verfügte
Verbot auszuhebeln. „Sie haben das Verbot mehrfach ignoriert“, kritisierte
Zöllner den Mieterverein.
Nur die Rücknahme des Kostenantrags im Rahmen eines Vergleichs könne den
Verein vor „sehr teuren Ordnungsmitteln“ in voraussichtlich sechsstelliger
Höhe bewahren. Deshalb sei der Vergleichsvorschlag der GrundeigentümerInnen
„ein Angebot, das Sie nur schwer ablehnen können“, drängte die Richterin
dem Mieterverein erfolgreich zur Einigung.
Das Gericht kritisierte, dass der Test in seinen Aussagen auf dem
Mittelwert des Mietspiegels fuße, ohne „eine Differenzierung des
Mietobjekts nach Beschaffung oder individueller Wohnlage vorzunehmen“. Weil
der Hinweis fehle, dass diese Methodik nur eine „Annäherung oder grobe
Einschätzung“ liefern könne, sei der bislang von 4.000 Usern angeklickte
Test auch in seiner geänderten Form „irreführend“.
Der Mieterverein will aber trotz des Vergleichs nicht aufgeben.
Vereinsgeschäftsführer Siegmund Chychla kündigte an, „unter Beachtung der
Richtermeinung“ schnellstmöglich einen verbesserten Check anzubieten.
9 Sep 2015
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Mieten
Mietpreisbremse
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