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# taz.de -- Flüchtlingspolitik von de Maizière: Asyl ist großzügiger
> Der Unterschied zwischen subsidiärem Schutz und Asyl? Asylberechtigte
> Flüchtlinge bekommen schneller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Bild: Eine syrische Frau und ihr wenige Monate altes Baby warten auf den Grenz�…
Freiburg taz | Flüchtlinge aus Syrien bekommen in Deutschland bisher Asyl.
[1][Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will aber nur noch subsidiären
Schutz gewähren.] Dabei müsste kein Gesetz geändert werden, die Zustimmung
der SPD ist also nicht erforderlich. Es ginge nur um eine veränderte
Verwaltungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dem
der Innenminister Weisungen erteilen kann.
Asyl setzt die Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen, zum
Beispiel politischen oder religiösen Gruppe voraus. Laut Grundgesetz muss
die Verfolgung vom Staat ausgehen, laut Genfer Flüchtlingskonvention GFK
genügen auch andere Verfolgungen, etwa durch die Terrormiliz IS.
Fast alle als Flüchtlinge anerkannten Syrer bekommen den Asylstatus nach
der GFK. Nur wenige Syrer erhalten Asyl nach dem deutschen Grundgesetz. Im
Ergebnis erhalten beide Gruppen den gleichen Asylstatus.
Asylberechtigte Syrer erhalten eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Wenn
nach drei Jahren die Fluchtgründe noch bestehen, erhalten sie eine
unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dann können sie dauerhaft in
Deutschland bleiben.
Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn jemand vor Krieg und Bürgerkrieg
flieht. Mit Blick auf die syrischen Flüchtlinge ist also auch der
subsidiäre Schutz nicht von vornherein unpassend. Mit diesem Status erhält
ein Flüchtling allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für nur ein Jahr. Diese
kann mehrmals um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Erst nach sieben
Jahren kann der Flüchtling eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
erhalten.
Seit November 2014 prüft das Bamf die Anträge von Syrern in einem
beschleunigten Verfahren. Dabei werden sie nicht mehr mündlich angehört,
sondern füllen nur einen Fragebogen aus. Darin werden sie nur gefragt, ob
sie in Syrien „Verfolgung“ fürchten – nicht, ob sie wegen des Bürgerkri…
fliehen.
Beim Anspruch auf Familienzusammenführung besteht derzeit kein Unterschied
zwischen Asyl und subsidiärem Schutz. Beide Gruppen können
Familienangehörige nachholen, auch wenn kein ausreichender Wohnraum zur
Verfügung steht und die Angehörigen auf staatliche Hilfen angewiesen sein
werden. Bei subsidiärem Schutz gilt dies aber erst seit August 2015. Dies
soll nun per Gesetz zwei Jahre lang ausgesetzt werden. Dem hat die SPD am
Donnerstag zugestimmt.
8 Nov 2015
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[1] /Asylvorstoss-des-Innenministers/!5249142/
## AUTOREN
Christian Rath
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