# taz.de -- Hessen stoppt rechtsextremen Verein: „Sturm 18“ verboten | |
> Fast 300 Straftaten wurden geprüft, Beweismaterial wurde gesichert. Nun | |
> hat der hessische Innenminister den rechtsextremen Verein „Sturm 18“ | |
> verboten. | |
Bild: Bedrohung der freiheitlichen Gesellschaft: Hessens Innenminister Peter Be… | |
Wiesbaden afp | Das hessische Innenministerium hat den | |
rechtsextremistischen Verein „Sturm 18“ verboten. Der Verein richte sich | |
„gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der | |
Völkerverständigung“, erklärte Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) am | |
Donnerstag in Wiesbaden. „Wir geben Rechtsextremisten keinen Raum.“ Das | |
gelte insbesondere, wenn sie sich in Vereinigungen zusammenschlössen, „um | |
die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft zu bedrohen“. | |
Der Verein „Sturm 18“ ist dem Innenministerium zufolge der | |
rechtsextremistischen Szene in Kassel zuzurechnen. Die Verbotsverfügung sei | |
den Vorstandsmitgliedern am Donnerstag zugestellt worden. Vorausgegangen | |
seien weitreichende Ermittlungen. | |
„Der Verbotsverfügung liegen umfangreiche Erkenntnisse des Landesamts für | |
Verfassungsschutz und der hessischen Polizei zugrunde“, erklärte Beuth. Es | |
seien fast 300 Straftaten von aktiven und ehemaligen Mitgliedern des | |
rechtsextremen Vereins „auf eine Verbotsrelevanz geprüft“ worden. | |
Bei einer Durchsuchungsaktion bei acht Vereinsmitgliedern Mitte August sei | |
umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt worden, darunter mehrere | |
Computer, Notebooks und Handys, die nationalsozialistisches, | |
antisemitisches und fremdenfeindliches Datenmaterial wie Musik, Bilder und | |
Texte enthielten. | |
Außerdem seien Vereinssymbole, „Sturm 18“-Bekleidung und verschiedene | |
Flaggen mit Bezug zum Nationalsozialismus sowie ein Luftgewehr, eine | |
Schreckschusswaffe, eine Langwaffe und eine Stilhandgranate mit Übungskopf | |
gefunden worden. | |
„Dem organisierten Vorgehen von Rechtsextremisten haben wir hiermit einen | |
weiteren Riegel vorgeschoben“, erklärte Beuth. | |
29 Oct 2015 | |
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