# taz.de -- Urteil im „Sturm-18“-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Neona… | |
> Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung: Der | |
> 41-jährige Neonazi Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich | |
> gezeigt“. | |
Bild: Der rechtsextreme Verein „Sturm 18“ ist mittlerweile verboten | |
Kassel dpa | Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur | |
Körperverletzung hat das Landgericht Kassel einen Neonazi zu zweieinhalb | |
Jahren Haft verurteilt. Der 41-jährige Bernd T. habe seine | |
„Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter am | |
Montag. Fünf Mitangeklagte erhielten Strafen von Geldbußen (150 Tagessätze | |
zu 10 Euro) bis zu Haftstrafen von bis zu 20 Monaten ohne Bewährung. Nach | |
Überzeugung der Kammer hatte T. unter anderem einen jungen Mann in eine | |
Wohnung drängen und schlagen lassen, damit dieser Mitglied des von T. | |
initiierten Vereins „Sturm 18“ bleibt. | |
Der rechtsextreme Verein ist mittlerweile verboten. Im Vereinsnamen wird | |
der Bezug zum Nationalsozialismus deutlich. Die Zahl 18 steht für den | |
ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf | |
Hitlers. Der Richter sagte: „Einzelne Taten hatten mit „Sturm 18“ zu tun | |
und hatten einen politischen Hintergrund.“ Es sei aber kein politisches | |
Urteil. | |
Sein Verteidiger hatte gefordert, T. lediglich wegen Fahrens ohne | |
Führerschein zu verurteilen. Er kündigte an, eine Revision zu prüfen. T. | |
hat rund zwei Dutzend Vorstrafen und sitzt derzeit eine Haftstrafe von 27 | |
Monaten wegen Körperverletzung ab. | |
T. habe sonst vor allem Leute gefunden, die alkoholkrank sind oder keinen | |
anderen Halt im Leben hatten, sagte der Richter. „Einen jungen Mann, der | |
sich den Verstand noch nicht weggesoffen hat, kann man gut gebrauchen.“ | |
Andere Angeklagte schlugen einen weiteren Mann, traten ihm Schienbeine | |
blutig und schoren ihm gegen seinen Willen eine Glatze. Bei einer der Taten | |
hatte eine Mitangeklagte gefragt, ob sie auch mal zuschlagen darf. Die | |
Angeklagten hätten Spaß gehabt, das Opfer zusammenzuschlagen, sagte der | |
Richter. | |
30 May 2016 | |
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