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# taz.de -- Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen: Interimsprothese statt Br�…
> „Gesundheitskarten“ bieten nur kleine Verbesserungen für Geflüchtete.
> Leistungen bleiben eingeschränkt und sind nicht klar definiert.
Bild: Nicht alle Bundesländer sind großzügig, wenn es um Zahnersatz für Fl�…
Berlin taz | | In Hamburg und Bremen gibt es sie schon, in
Nordrhein-Westfalen macht jetzt als erste Stadt Monheim mit. Nur zögerlich
geben die Städte in Deutschland „Gesundheitskarten“ für Flüchtlinge aus.
Mit dem neuen Asylgesetz können die Länder die Krankenkassen künftig dazu
verpflichten, für Asylbewerber Gesundheitskarten einzuführen. Doch an den
gesetzlich eingeschränkten Leistungen für Flüchtlinge ändert sich dadurch
nichts.
Das Gesetz sieht vor, bei Flüchtlingen im Asylverfahren oder mit
Duldungsstatus nur „akute Erkrankungen“ und „Schmerzzustände“ zu behan…
Zahnersatz nur zu gewähren, wenn das „unaufschiebbar“ ist, und nur „zur
Sicherung der Gesundheit unerlässliche Leistungen“ zu erbringen. Was diese
Einschränkungen für Flüchtlinge in den Arztpraxen bedeuten, davon können
vor allem die Zahnmediziner ein Lied singen.
„In vielen Kommunen wird die Finanzierung von Zahnersatz für Flüchtlinge
kategorisch abgelehnt“, berichtet Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer, „die Zahnlücken nach einer Extraktion bleiben
bestehen, auch bei den Frontzähnen, das kann schon soziale Ausgrenzung
bedeuten“.
Doch auch Wurzelbehandlungen werden in vielen Kommunen nicht von den
Sozialbehörden übernommen. „Es haben sich Kollegen an uns gewandt, weil
eine Kommune die Kostenerstattung für Wurzelbehandlungen ablehnte“, erzählt
Oesterreich. Hat der Arzt den Flüchtling schon versorgt, bleibt er auf den
Kosten sitzen.
## Großzügigkeit in Hamburg und Bremen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer
fordern daher bundeseinheitliche, zumindest ländereinheitliche
Leistungskataloge für die Behandlung von Flüchtlingen, an denen sich die
Zahnärzte orientieren können.
Als vergleichsweise großzügig bei den zahnmedizinischen Leistungen gelten
Hamburg und Bremen. Hier wurden Gesundheitskarten eingeführt. In Hamburg
und Bremen rechnen die Ärzte mit der AOK Bremen/Bremerhaven ab, wobei die
zuständige Sozialbehörde den Kassen die Kosten erstattet. Die Finanzierung
von Zahnersatz wird nicht kategorisch abgelehnt, aber es gibt deutliche
Unterschiede zur Normalversorgung.
„Man würde zur Versorgung einer Lücke keine Brücke, sondern eher eine
einfache Variante wählen, etwa eine Interimsprothese“, erklärt Stefan Baus,
Sprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Hamburg. Das ist eine
einfache Kunststoffprothese, die mit Klammern an den Nachbarzähnen
befestigt wird.
Aber auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg wies in einem
Rundschreiben an die Zahnärzte darauf hin, dass die
konservierend-chirurgischen Behandlungen streng auf das Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit abzielen müssten.
Wurzelspitzenresektionen oder die Revision von Wurzelbehandlungen werden
„nicht übernommen“, erklärt Baus.
## Kein Anspruch auf Reha
Die Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz gelten
grundsätzlich auch für allgemeinmedizinische Behandlungen der Flüchtlinge.
Laut einer Auflistung des Hartmannbunds haben sie keinen Anspruch auf
Vorsorgekuren, Rehamaßnahmen, kieferorthopädische Behandlungen. „Eine klare
Definition der Leistungen in einem Katalog würden wir begrüßen“, sagt Gerd
Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.
Die verbreitete Vorstellung, kranke Flüchtlinge könnten das
Gesundheitssystem ruinieren, wenn sie nur freien Zugang zum
Gesundheitssystem hätten, wird durch die Abrechnungsdaten etwa aus Bremen
nicht gestützt.
„Die Behandlungskosten pro Person sind bei den Flüchtlingen eher niedrig im
Vergleich zur deutschen Bevölkerung“, sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK
Bremen. „Die Flüchtlinge sind eher jung, sie bewegen sich zu Fuß, da sieht
man kaum übergewichtige Menschen“, so der AOK-Sprecher. Teure und
langwierige Krankheiten wie Diabetes, Herzkrankheiten und Krebs seien eher
selten.
2 Oct 2015
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Asylrecht
Schwerpunkt Flucht
Krankenkassen
AOK
Bundesverfassungsgericht
Bayern
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Asylsuchende
Migrationshintergrund
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