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# taz.de -- Nicht anerkannte Flüchtlinge: Beschleunigte Abschiebungen
> Sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung, verschärfte Residenzpflicht:
> Mit diesen Änderungen will der Innenminister raschere Abschiebungen
> ermöglichen.
Bild: Er fordert verschärfte Bedingungen: Bundesinnenminister Thomas de Maizi�…
Berlin afp | Bundesinnenmister Thomas de Maizière (CDU) will mit einem
neuen Gesetzespaket die Abschiebung nicht anerkannter Flüchtlinge
beschleunigen. Die zulässige Höchstdauer des Aufenthalts in einer
Erstaufnahmeeinrichtung soll von drei auf sechs Monate verlängert werden,
wie aus einem AFP am Mittwoch vorliegenden Papier des Innenministeriums
hervorgeht. Zwischen Bund und Ländern bestehe grundsätzlich Einigkeit, dass
eine längere Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Verfahren
vereinfachen und beschleunigen könne.
Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung solle eine
sechsmonatige Residenzpflicht gelten. Dies solle dazu dienen, dass der
Antragsteller gegebenenfalls für die Abschiebung verfügbar ist. Die
Residenzpflicht – also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber
und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen –
ist höchst umstritten.
Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Vorstellungen de
Maizières zufolge auch länger als sechs Monate in der
Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, wenn dies zur „Aufenthaltsbeendigung“
erforderlich ist.
Zudem sollen die Flüchtlinge erst nach dem Stellen eines Asylantrages aus
der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt werden. Derzeit
würden viele Asylsuchende nach wenigen Tagen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, ohne einen Asylantrag
bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt
zu haben. Das erschwere die Asylantragstellung erheblich und verzögere das
Asylverfahren insgesamt.
## Sachleistungen statt Bargeld
Erneut eingereiste Flüchtlinge, die einen neuen Asylantrag stellen, sollen
ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Den
Bargeldbedarf will de Maizière soweit wie möglich durch gleichwertige
Sachleistungen ersetzen. Die Auszahlung von Geld soll maximal einen Monat
im Voraus zulässig sein. Zudem soll die zulässige Höchstdauer für die
Aussetzung der Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Die
bisher zulässige Höchstdauer von sechs Monaten habe zu gravierenden
Unterschieden in der Entscheidungspraxis der Länder beigetragen.
Einschränkungen soll es nach dem Willen des Innenministers auch bei der
Duldung von Flüchtlingen geben. Wenn der Grund für die Duldung durch das
persönliche Verhalten bedingt sei, solle nur eine „beschränkte Duldung“
gelten. Zudem sieht das Papier die Einstufung von Montenegro, Albanien und
des Kosovo als sichere Herkunftsstaaten vor. Bei Serbien,
Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe sich dieser Schritt „dämpfend“ auf
die Asylzuwanderung ausgewirkt.
26 Aug 2015
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