# taz.de -- Nicht anerkannte Flüchtlinge: Beschleunigte Abschiebungen | |
> Sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung, verschärfte Residenzpflicht: | |
> Mit diesen Änderungen will der Innenminister raschere Abschiebungen | |
> ermöglichen. | |
Bild: Er fordert verschärfte Bedingungen: Bundesinnenminister Thomas de Maizi�… | |
BERLIN afp | Bundesinnenmister Thomas de Maizière (CDU) will mit einem | |
neuen Gesetzespaket die Abschiebung nicht anerkannter Flüchtlinge | |
beschleunigen. Die zulässige Höchstdauer des Aufenthalts in einer | |
Erstaufnahmeeinrichtung soll von drei auf sechs Monate verlängert werden, | |
wie aus einem AFP am Mittwoch vorliegenden Papier des Innenministeriums | |
hervorgeht. Zwischen Bund und Ländern bestehe grundsätzlich Einigkeit, dass | |
eine längere Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Verfahren | |
vereinfachen und beschleunigen könne. | |
Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung solle eine | |
sechsmonatige Residenzpflicht gelten. Dies solle dazu dienen, dass der | |
Antragsteller gegebenenfalls für die Abschiebung verfügbar ist. Die | |
Residenzpflicht – also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber | |
und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen – | |
ist höchst umstritten. | |
Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Vorstellungen de | |
Maizières zufolge auch länger als sechs Monate in der | |
Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, wenn dies zur „Aufenthaltsbeendigung“ | |
erforderlich ist. | |
Zudem sollen die Flüchtlinge erst nach dem Stellen eines Asylantrages aus | |
der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt werden. Derzeit | |
würden viele Asylsuchende nach wenigen Tagen in den | |
Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, ohne einen Asylantrag | |
bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt | |
zu haben. Das erschwere die Asylantragstellung erheblich und verzögere das | |
Asylverfahren insgesamt. | |
## Sachleistungen statt Bargeld | |
Erneut eingereiste Flüchtlinge, die einen neuen Asylantrag stellen, sollen | |
ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Den | |
Bargeldbedarf will de Maizière soweit wie möglich durch gleichwertige | |
Sachleistungen ersetzen. Die Auszahlung von Geld soll maximal einen Monat | |
im Voraus zulässig sein. Zudem soll die zulässige Höchstdauer für die | |
Aussetzung der Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Die | |
bisher zulässige Höchstdauer von sechs Monaten habe zu gravierenden | |
Unterschieden in der Entscheidungspraxis der Länder beigetragen. | |
Einschränkungen soll es nach dem Willen des Innenministers auch bei der | |
Duldung von Flüchtlingen geben. Wenn der Grund für die Duldung durch das | |
persönliche Verhalten bedingt sei, solle nur eine „beschränkte Duldung“ | |
gelten. Zudem sieht das Papier die Einstufung von Montenegro, Albanien und | |
des Kosovo als sichere Herkunftsstaaten vor. Bei Serbien, | |
Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe sich dieser Schritt „dämpfend“ auf | |
die Asylzuwanderung ausgewirkt. | |
26 Aug 2015 | |
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