# taz.de -- Urteil zu NSA-Selektorenliste: Klage auf Herausgabe ist gescheitert | |
> Eine Tageszeitung wollte wissen, welche deutsche Ziele der BND für den | |
> US-Geheimdienst NSA überwachte und zog vor Gericht. Die Richter haben die | |
> Klage abgewiesen. | |
Bild: Ein „Geh Heim Dienst“ wäre viel besser: Protest gegen Überwachung | |
LEIPZIG afp | Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht | |
Auskunft über geheime Aspekte seiner Tätigkeit geben. Das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Freitag | |
veröffentlichten Urteil die Klage eines Journalisten ab, der den BND | |
gerichtlich zur Vorlage von Informationen über die umstrittene | |
Selektorenliste verpflichten wollte. Diese Liste umfasst mutmaßlich | |
Unternehmen und Personen in Deutschland, für deren Ausspähung der | |
US-Geheimdienst NSA offenbar den BND einspannte. | |
Geklagt hatte der Redaktionsleiter einer Tageszeitung. In ihrem Spruch | |
verwiesen die Richter auf „berechtigte schutzwürdige Interessen“ des BND, | |
die einer Veröffentlichung der Liste entgegenstünden. Zwar habe die Presse | |
aufgrund ihrer grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit ein Recht darauf, | |
dass Bundesbehörden ihr Auskunft erteilten. Dieses Recht gelte aber nicht | |
allgemein, sondern müsse jeweils im Einzelfall abgewogen werden. | |
Im vorliegenden Einzelfall – der so genannten Selektorenliste – verwiesen | |
die Leipziger Richter zum einen auf die Besonderheiten der | |
nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung, die unter Umständen eine | |
Geheimhaltung erforderten, und zum anderen auf die Notwendigkeit der | |
Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten. | |
Der BND sei darauf angewiesen, verdeckt zu arbeiten, heißt es in dem | |
Urteil. „Müssten Auskünfte über solche Vorgänge erteilt werden, würde die | |
Gewinnung von weiteren Informationen erschwert, wenn nicht verhindert, und | |
wäre damit die Erfüllung der Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes | |
gefährdet“, argumentieren die Richter. | |
## Gericht folgt Regierungslinie | |
Zudem wiesen sie darauf hin, dass der BND zur Erfüllung seiner Aufgaben mit | |
ausländischen Diensten zusammenarbeiten müsse: „Die Zusammenarbeit setzt | |
voraus, dass die beteiligten Nachrichtendienste sich wechselseitig darauf | |
verlassen können, dass von ihnen für geheimhaltungsbedürftig angesehene | |
Informationen auch von der anderen Seite geheim gehalten werden.“ | |
Andernfalls könne die Arbeit des BND beeinträchtigt werden. | |
Die Verwaltungsrichter folgten in ihrem Urteil damit weitgehend jener | |
Linie, welche die Bundesregierung, aber auch die Spitze des BND in ihrem | |
Umgang mit der Selektorenliste verfolgen. BND und Regierung hatten | |
beispielsweise dem Wunsch des zuständigen Bundestagsausschusses, in die | |
Liste Einblick zu nehmen, mit ähnlichen Argumenten zurückgewiesen wie | |
jenen, die nun die Leipziger Richter formulierten. | |
Regierung und BND wiesen wiederholt darauf hin, dass eine Weitergabe der | |
Liste der Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten einen schweren Schaden | |
zufügen würde. Derzeit nimmt allerdings ein Sonderermittler im Auftrag des | |
Untersuchungsausschusses Einblick in die Liste. | |
31 Jul 2015 | |
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