# taz.de -- Kommentar Urteil zur Euro-Rettung: Karlsruher Teilerfolg | |
> Die EZB darf den Euro auch durch den Ankauf maroder Staatsanleihen | |
> stabilisieren. Damit sollte das Bundesverfassungsgericht leben können. | |
Bild: Mario Draghi: Die Euro-Rettung war ganz okay, findet der Europäische Ger… | |
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist unabhängig. Das hat Deutschland | |
durchgesetzt, als vor über zwanzig Jahren die europäische Währungsunion | |
vereinbart wurde. So wollte man verhindern, dass die Politik die | |
Zentralbank zur Staatsfinanzierung missbraucht. Damit hat sich Deutschland | |
aber selbst ausgetrickst. Gerade weil die EZB unabhängig ist, kann die | |
Bundesregierung nicht verhindern, dass die EZB freiwillig | |
Staatsfinanzierung betreibt und Staatsanleihen in gigantischer Höhe | |
aufkauft. | |
Dieses Dilemma ist der Hintergrund für die Aktivitäten des | |
Bundesverfassungsgerichts: Wenn schon keine politische Kontrolle der | |
Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert werden. | |
Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die EZB 2012 ihre | |
Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde den Euro durch den | |
Ankauf von Staatsanleihen retten. | |
Die Karlsruher Anfrage war zumindest in drei Punkten erfolgreich. Der EuGH | |
hat jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will, | |
sondern rechtlich kontrolliert wird. Der EuGH hat zweitens auch anerkannt, | |
dass das Bundesverfassungsgericht in die Kontrolle einbezogen ist, indem es | |
den EuGH einschalten kann. Die Regierungen von Griechenland, Italien und | |
Irland hatten das mit guten Gründen für unzulässig gehalten, weil ein | |
nationales Verfassungsgericht nicht für Europarecht zuständig ist. | |
Drittens hat der EuGH auch den Karlsruher Maßstab akzeptiert. Die EZB darf | |
keine Staatsfinanzierung betreiben und das Verbot darf auch nicht umgangen | |
werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB ihre | |
Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das | |
Bundesverfassungsgericht anders gesehen. | |
Doch diesen Dissens sollten die deutschen Verfassungsrichter verschmerzen | |
können. Es wäre ja auch dumm, die EZB als Akteur auszuschalten, solange sie | |
so erfolgreich agiert und mit einer bloßen Ankündigung die Märkte beruhigen | |
kann. Karlsruhe sollte sich daher über seinen Teilerfolg freuen und das | |
Urteil des EuGH akzeptieren. | |
16 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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