| # taz.de -- Kommentar Urteil zur Euro-Rettung: Karlsruher Teilerfolg | |
| > Die EZB darf den Euro auch durch den Ankauf maroder Staatsanleihen | |
| > stabilisieren. Damit sollte das Bundesverfassungsgericht leben können. | |
| Bild: Mario Draghi: Die Euro-Rettung war ganz okay, findet der Europäische Ger… | |
| Die Europäische Zentralbank (EZB) ist unabhängig. Das hat Deutschland | |
| durchgesetzt, als vor über zwanzig Jahren die europäische Währungsunion | |
| vereinbart wurde. So wollte man verhindern, dass die Politik die | |
| Zentralbank zur Staatsfinanzierung missbraucht. Damit hat sich Deutschland | |
| aber selbst ausgetrickst. Gerade weil die EZB unabhängig ist, kann die | |
| Bundesregierung nicht verhindern, dass die EZB freiwillig | |
| Staatsfinanzierung betreibt und Staatsanleihen in gigantischer Höhe | |
| aufkauft. | |
| Dieses Dilemma ist der Hintergrund für die Aktivitäten des | |
| Bundesverfassungsgerichts: Wenn schon keine politische Kontrolle der | |
| Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert werden. | |
| Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die EZB 2012 ihre | |
| Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde den Euro durch den | |
| Ankauf von Staatsanleihen retten. | |
| Die Karlsruher Anfrage war zumindest in drei Punkten erfolgreich. Der EuGH | |
| hat jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will, | |
| sondern rechtlich kontrolliert wird. Der EuGH hat zweitens auch anerkannt, | |
| dass das Bundesverfassungsgericht in die Kontrolle einbezogen ist, indem es | |
| den EuGH einschalten kann. Die Regierungen von Griechenland, Italien und | |
| Irland hatten das mit guten Gründen für unzulässig gehalten, weil ein | |
| nationales Verfassungsgericht nicht für Europarecht zuständig ist. | |
| Drittens hat der EuGH auch den Karlsruher Maßstab akzeptiert. Die EZB darf | |
| keine Staatsfinanzierung betreiben und das Verbot darf auch nicht umgangen | |
| werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB ihre | |
| Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das | |
| Bundesverfassungsgericht anders gesehen. | |
| Doch diesen Dissens sollten die deutschen Verfassungsrichter verschmerzen | |
| können. Es wäre ja auch dumm, die EZB als Akteur auszuschalten, solange sie | |
| so erfolgreich agiert und mit einer bloßen Ankündigung die Märkte beruhigen | |
| kann. Karlsruhe sollte sich daher über seinen Teilerfolg freuen und das | |
| Urteil des EuGH akzeptieren. | |
| 16 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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