# taz.de -- Urteil des EuGH zur Euro-Rettung: EZB darf Staatsanleihen kaufen | |
> Darf die Europäische Zentralbank Anleihen von Euro-Krisenländern kaufen? | |
> Ja, sagt der Europäische Gerichtshof. Das Urteil stärkt EZB-Chef Draghi. | |
Bild: Er kann seine Pläne weiter vorantreiben: EZB-Chef Mario Draghi. | |
LUXEMBURG dpa | Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung | |
grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das entschied der Europäische | |
Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-62/14). Ein | |
entsprechendes Programm der Notenbank von 2012 sei rechtmäßig, urteilten | |
die Richter. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen | |
Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären | |
Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit. | |
Konkret ging es um den EZB-Beschluss aus dem Sommer 2012, unter Bedingungen | |
notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese | |
zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit | |
dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) allerdings nie genutzt. | |
Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte, das räumen sogar Kritiker ein. | |
Das Urteil gibt EZB-Chef Mario Draghi Rückendeckung beim aktuellen | |
Kaufprogramm, das seit März 2015 läuft und mit einem Volumen von 60 | |
Milliarden Euro monatlich die Konjunktur anschieben soll. | |
Mit dem Kauf von Staatsanleihen drückt die EZB die Zinsen des betroffenen | |
Landes, das dann weniger für Kredite zahlen muss und zahlungsfähig bleibt. | |
## Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt | |
Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das OMT-Programm auch nicht gegen | |
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB | |
allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die | |
Notenbank müsse – falls sie das OMT-Programm jemals nutze – eine | |
Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das | |
Volumen nicht vorher ankündigen. | |
Der jahrelange Rechtsstreit um die Anleihenkäufe ist damit | |
höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema zur | |
Klärung an den EuGH gegeben. In Karlsruhe hatten der CSU-Politiker Peter | |
Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), | |
die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“ geklagt. | |
Fast 12 000 weitere Kläger schlossen sich an. | |
Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten die Kläger Recht bekommen: Die | |
Karlsruher Richter kamen im Februar 2014 zu dem Schluss, die EZB habe mit | |
dem OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten, weil sie laut EU-Vertrag | |
keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben dürfe. Zudem verstoße der | |
OMT-Beschluss gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten. | |
Karlsruhe gab das Thema an den EuGH in Luxemburg, der nun anders entschied. | |
16 Jun 2015 | |
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