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# taz.de -- Gesetz zur Tarifeinheit: Worauf wartet die Bahn?
> Das Gesetz zur Tarifeinheit soll die Macht von kleinen Gewerkschaften
> verringern. Verzögert die Bahn aus Kalkül den Abschluss?
Bild: Das neue Gesetz führt vielleicht zu dem erwarteten Streikverbot für Kle…
FREIBURG taz | Am Freitag will der Bundestag das Gesetz über die
Tarifeinheit beschließen, das die Macht von Spartengewerkschaften
einschränken soll. Das geplante Gesetz will vermeiden, dass in einem
Betrieb zwei unterschiedliche Tarifverträge gelten.
Wenn es keine freiwillige Einigung zwischen den Gewerkschaften gibt, dann
soll künftig nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft wirken, die im
Betrieb mehr Mitglieder hat. Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass
Arbeitsgerichte Streiks von Minderheitsgewerkschaften künftig als
unverhältnismäßig verbieten werden – da deren Tarifverträge eh keine
Wirkung haben.
Die Politik strebt an, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt. An diesem
Freitag wird es der Bundestag beschließen, am 12. Juni wird es der
Bundesrat durchwinken. Doch dann muss noch der Bundespräsident
unterschreiben. Bei verfassungsrechtlich umstrittenen Gesetzen prüft der
Bundespräsident meist einige Wochen. Darauf wird die Bahn, wenn sie
vernünftig ist, nicht warten.
Es ist auch keineswegs sicher, dass das Gesetz wirklich zu einem
Streikverbot für die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) führen würde.
Zwar ist die Eisenbahngewerkschaft EVG mit 200.000 Mitgliedern deutlich
größer als die GDL mit ihren 34.000. Laut Gesetz kommt es aber auf die
Mitgliederzahl in jedem einzelnen Betrieb an, und die Deutsche Bahn AG
besteht aus vielen Betrieben. In manchen könnte die GDL durchaus eine
Mehrheit haben. Vielleicht darf sie schon deshalb für einen
GDL-Tarifvertrag streiken. Zumindest punktuelle Solidaritätsstreiks in
anderen Betrieben dürften dabei erlaubt sein.
Und wo die Mehrheiten knapp oder unübersichtlich sind, ist ein Streik
sicher auch nicht unverhältnismäßig. Schließlich kommt es auf die
Mitgliederzahl bei Abschluss des Tarifvertrags an, und in der Regel
gewinnen Gewerkschaften im Lauf eines Streiks deutlich Mitglieder hinzu. Es
ist also noch völlig offen, welche Wirkung das Gesetz zur Tarifeinheit in
der Praxis tatsächlich haben wird – ob es wirklich zu dem erwarteten
Streikverbot für Kleingewerkschaften führt.
Von den praktischen Folgen hängt es dann auch ab, wie das Gesetz
verfassungsrechtlich eingestuft wird. Den Gewerkschaften könnte nichts
Besseres passieren, als wenn die Bahn das neue Gesetz nutzt, um bei den
Arbeitsgerichten ein Streikverbot gegen die GDL zu beantragen. Denn sollte
die Bahn damit durchkommen, könnte die GDL mit einem Eilantrag sofort das
Bundesverfassungsgericht mobilisieren und auf ihre Rechte pochen.
22 May 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Deutsche Bahn
GDL
Tarifabschluss
Tarifeinheit
Gewerkschaft
Bundesverfassungsgericht
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