# taz.de -- Zwangsbehandlung in der Psychiatrie: Gericht stärkt Patientenrechte | |
> Die Zwangsmedikation psychisch Kranker wird erschwert. Patienten in | |
> geschlossenen Einrichtungen dürfen vorerst nicht mehr gegen ihren Willen | |
> mit Medikamenten behandelt werden. | |
Bild: Die psychiatrischen Einrichtungen müssen sich jetzt bei den Zwangsbehand… | |
BERLIN taz | Psychisch Kranke in geschlossenen Anstalten dürfen vorläufig | |
nicht gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden. Das hat der | |
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bemängelten in dem am | |
Dienstag veröffentlichten Urteil, dass es für solch eine Zwangsmedikation | |
derzeit keine rechtliche Grundlage gebe, auch wenn der gerichtlich | |
bestellte Betreuer des Kranken sich für eine Medikation ausspricht. | |
Der XII. Zivilsenat des BGH revidierte damit seine bisherige | |
Rechtssprechung. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von | |
2011. Karlsruhe hatte damals die bis dato existierende Praxis für | |
unzulässig erklärt, wonach psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug | |
auch gegen ihren Willen mit Psychopharmaka zu behandelt wurden. | |
Die Richter mahnten ein neues Gesetz an. Eine Zwangsbehandlung lehnten sie | |
aber nicht grundsätzlich ab. Sie müsse allerdings das letzte Mittel sein | |
und der Betroffene die Chance bekommen, die Behandlung vorab gerichtlich | |
überprüfen zu lassen. | |
Auch müsse ein unabhängiger Sachverständiger bestätigen, ob die Maßnahme | |
notwendig sei. | |
Das BGH übertrug dieses Urteil nun auf alle psychisch Kranke, die in | |
geschlossenen Anstalten sind und durch einen gerichtlich bestellten Vormund | |
betreut werden. | |
## Ein Gericht muss entscheiden | |
„Besonders gravierende Eingriffe in die Rechte des Betroffenen bedürfen | |
schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einer ausdrücklichen gerichtlichen | |
Genehmigung“, stellten die BGH-Richter fest. | |
Doch für eine Zwangsmedikation, die nur der Betreuuer will, war solch eine | |
richterliche Genehmigung bisher nicht nötig. Sie ist es aber bislang sehr | |
wohl in anderen Bereichen: Will ein Betreuer für den Betroffenen eine | |
besonders gefährliche Operation, eine Sterilisation, eine geschlossene | |
Unterbringung oder die Kündigung einer Mietwohnung durchsetzen, müssen | |
Betreuungsgerichte zustimmen. | |
Auch für die Zwangsmedikation will der BGH nun eine solche Einschränkung | |
der Rechtsmacht des Betreuers, der auch ein Angehöriger sein kann. Der | |
Gesetzgeber solle sich dafür an den Kriterien orientieren, die das | |
Bundesverfassungsgericht für psychisch kranke Straftäter aufgestellt hat, | |
beschieden die Richter. | |
## Urteil ist nicht überraschend | |
Das Urteil des BGH kommt wegen des Vorläufers aus Karlsruhe nicht | |
überraschend. Es betrifft jedoch viel mehr Menschen. Die Deutsche | |
Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde schätzt, | |
dass jährlich rund 50.000 Betreuungsfälle von Zwangsmedikation betroffen | |
sind. | |
Unter Ärzten sorgt das Urteil für Unruhe, denn sie dürfen ab sofort keine | |
Zwangsmedikationen mehr vornehmen. | |
Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener begrüßte | |
hingegen die Entwicklung. „Darauf haben wir lange gewartet. Die Freiheit, | |
eine eigene Entscheidung zu fällen, muss an erster Stelle stehen. Auch wenn | |
das bedeuten kann, dass eine Person länger in einer Anstalt bleibt“, sagte | |
er. | |
Das Bundesjustizministerium will die „Konsequenzen, die gegebenenfalls aus | |
dem Urteil gezogen werden müssen“ nun prüfen, sagte eine Sprecherin am | |
Mittwoch. „Uns ist völlig klar: Das muss schnell gehen.“ | |
18 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Eva Völpel | |
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