# taz.de -- Urteil zur Fixierung von Heimbewohnern: Keine Fesseln ohne Richter | |
> Heimbewohner dürfen nicht mehr einfach so in Betten oder an Stühlen | |
> festgeschnallt werden. Das muss ein Richter genehmigen, entschied der | |
> Bundesgerichtshof. | |
Bild: Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nur nach… | |
KARLSRUHE dpa | Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, | |
dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in | |
ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. | |
Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der | |
Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das | |
Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels eines | |
Beckengurts seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche | |
Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12). | |
Im konkreten Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, | |
Bettgitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines | |
Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen, nachdem sie mehrfach gestürzt | |
war und sich dabei einen Kieferbruch zugezogen hatte. | |
Die Mutter hatte ihrem Sohn eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die | |
auch Maßnahmen bei der Unterbringung in einem Heim umfasste. Die Zustimmung | |
des Sohnes sei dennoch nicht ausreichend, entschied der BGH. Zum Schutz der | |
Betroffenen müsse das Betreuungsgericht überprüfen, ob die Vollmacht auch | |
im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde. | |
26 Jul 2012 | |
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