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# taz.de -- Kommentar Zwangsbehandlung Psychiatrie: Die Rechte der Patienten
> Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer
> Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu
> finden. Das ist gut so.
Die Kehrtwende des Bundesgerichtshofs bei der Beurteilung der
Zwangsbehandlung nicht einwilligungsfähiger und unter Betreuung stehender
Psychiatriepatienten war überfällig. Schon die Unterbringung in einer
geschlossenen Einrichtung stellt einen tiefen Eingriff in die Grundrechte
der Betroffenen dar. Die medikamentöse Zwangsbehandlung ist nicht weniger
einschneidend, geht sie doch oftmals mit einer Veränderung der
Persönlichkeit her.
Bisher konnten Medikamente auch gegen den Wille des Patienten verordnet
werden. Lediglich der Betreuer musste einverstanden sein. Es gibt leider
zahlreiche Berichte darüber, wie diese Allmacht missbraucht wurde. Denn
einige Ärzte und Betreuer handeln nicht immer im Sinne des Patienten. Und
sei es nur, dass ein unruhiger Patient „stillgelegt“ werden soll, weil es
an Pflegekräften fehlt.
Dem hat der BGH jetzt ein Ende gesetzt. Das Gericht stellt klar, dass unter
Betreuung stehenden „hilflosen“ Psychiatriepatienten bei der Behandlung ein
besonderer Schutz zusteht. Solange dieser Schutz nicht gewährleistet ist,
dürfen sie nicht mehr gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden.
Das bedeutet jedoch nicht das Ende von Zwangsbehandlungen überhaupt, wie
einige Ärzte sogleich befürchten. Wenn ein Menschenleben in Gefahr ist,
dürfen auch weiterhin Medikamente verabreicht werden.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, schnell ein Verfahren festzulegen, wie
künftig bei der Zwangsbehandlung die Patientenrechte gewährleistet werden
können. Etwa durch die Einschaltung eines Gerichts, bei dem zwingend ein
Anwalt die Interessen des Patienten vertritt. Die Gesundheitspolitiker
hätten eine solche Regelung schon vor Jahren auf den Weg bringen müssen.
Jetzt werden sie unter Zugzwang gesetzt. Das ist auch gut so.
18 Jul 2012
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Zwangsbehandlung
psychische Gesundheit
Zwangsbehandlung
Zwangsbehandlung
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