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# taz.de -- Psychatrische Zwangsbehandlung: Das allerallerletzte Mittel
> Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung soll Patienten und Ärzte besser
> absichern. Maßnahmen sollen jedoch nur in Ausnahmefällen angewandt
> werden.
Bild: Es seien „auch mit den kritischen Verbänden der Psychiatrieerfahrenen …
BERLIN afp/dpa | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zwangsbehandlung psychisch
kranker Menschen gegen Kritik verteidigt. Der Entwurf schreibe ausdrücklich
fest, dass eine Behandlung gegen den Willen eines psychisch Kranken
lediglich das „allerallerletzte Mittel“ sei, sagte die FDP-Politikerin am
Donnerstag im Deutschlandradio Kultur.
Entsprechende Hürden würden in dem Gesetz ausdrücklich festgeschrieben. Der
Bundestag soll am am heutigen Abend über die Gesetzesinitiative der
Koalition abstimmen. Die Ministerin wies Vorwürfe zurück, es habe keine
ausreichend breite gesellschaftliche Debatte über das Thema gegeben. Es
seien „mit allen Verbänden, auch mit den kritischen Verbänden der
Psychiatrieerfahrenen intensive Gespräche geführt“ worden.
Sie verwies darauf, dass weitergehende Forderungen aus den
Landesregierungen, eine Zwangsbehandlung auch ambulant durchführen zu
können, zurückgewiesen worden seien. „Ich glaube, dass wir jetzt deutlich
die Situation verbessern, auch die Rechtsgrundlage klarer wird, sicherer
wird für Ärzte“, sagte die Ministerin. Das Selbstbestimmungsrecht des
Behandelten und die Fürsorgepflicht der Ärzte werde damit besser in einen
Ausgleich gebracht.
Union und FDP wollen mit dem Gesetz „eine hinreichend bestimmte Regelung
für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die
dieser ablehnt“, schaffen. Dies soll vor allem für jene Fälle gelten, in
denen eine Selbstgefährdung des Betroffenen droht.
Die Neuregelung war aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes
notwendig geworden. Der BGH hatte im vergangenen Sommer entschieden, dass
bislang eine rechtliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung psychisch
Kranker etwa mit Psychopharmaka fehlt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition nun eine klare gesetzliche
Regelung schaffen und ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Die
Regelung soll nur in Ausnahmefällen gelten.
17 Jan 2013
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Zwangsbehandlung
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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