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# taz.de -- Politiker im Rundfunkrat: Beck klagt in Karlsruhe
> Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Politik zu viel
> Einfluss hat. Kläger Kurt Beck will Parteieinfluss zurückdrängen - ein
> bisschen.
Bild: Kurt Beck selbst ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates.
KASSEL taz | Die Versuche der CSU, auf ZDF und Bayerischen Rundfunk
Einfluss zu nehmen, haben ein Verfahren in Erinnerung gerufen, über das das
Bundesverfassungsgericht wohl im nächsten Jahr verhandeln und entscheiden
wird. Es geht um den Staatseinfluss auf das ZDF – nicht durch Telefonanrufe
von außen, sondern durch Gremienmacht im Innern.
Anlass war die Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur
Nikolaus Brender im November 2009. CDU-Politiker um den damaligen
hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatten den Abgang von Brender
durchgesetzt. Da Brender als unabhängiger Kopf galt, wurde dies als
Machtdemonstration der Politik wahrgenommen.
In der folgenden Aufregung kündigten Grüne und Linke an, mit einer Klage
gegen den ZDF-Staatsvertrag den Einfluss von Staat und Parteien im ZDF
zurückzudrängen. Die Klage kam aber nicht zustande, da für eine
Normenkontrollklage mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten
erforderlich ist. Es fehlten zwölf Stimmen. SPD-Abgeordnete durften sich
auf Geheiß der Fraktionsführung nicht beteiligen.
Dem führenden SPD-Medienpolitiker Kurt Beck (Ministerpräsident von
Rheinland-Pfalz) war die grüne Linie zu radikal. Er will Staat und Parteien
nicht so weit wie möglich zurückdrängen, sondern nur ein bisschen. Immerhin
ist er selbst Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.
## Rheinland-Pfalz und Hamburg klagen
Zunächst versuchte Beck mit den Unions-Ländern eine politische Änderung des
ZDF-Staatsvertrags. Als sich die Unions-Länder aber überraschend stur
stellten, konnte Beck nicht anders und musste Anfang 2011 doch – im Namen
von Rheinland-Pfalz – eine Verfassungsklage einreichen, der sich inzwischen
Hamburg angeschlossen hat.
Im Antrag der beiden Länder heißt es, die Staatsferne des ZDF sei nicht
gewährleistet, der Staats-/Partei-Einfluss sei „dysfunktional“ groß. So
betrage er im ZDF-Verwaltungsrat 43 Prozent. Damit könnten wichtige
Personalentscheidungen, für die eine 60-Prozent-Mehrheit erforderlich ist,
blockiert werden.
Vermutlich wird das Verfassungsgericht einer so simplen Rechenlogik nicht
folgen. Schließlich haben Staats- und Parteivertreter oft keine gemeinsamen
Interessen. Auch im Fall Brender waren die SPD-regierten Länder durchaus
für eine Vertragsverlängerung. Das Problem ist eher, dass sich auch die
Vertreter gesellschaftlicher Interessen in die Partei-„Freundeskreise“ der
Rundfunkräte einordnen. Solange das so ist, bringt es aber wenig, die Zahl
der Partei-/Staats-Vertreter zu reduzieren und die der Gewerkschaften,
Kirchen und Verbände zu erhöhen.
Da es keine einfache und effiziente Lösung gibt, dürften die Karlsruher
Verfassungsrichter nicht übermäßig traurig sein, falls sich die
Bundesländer kurzfristig doch noch auf eine eher symbolische Änderung des
ZDF-Staatsvertrags einigen. Rheinland-Pfalz und Hamburg würden dann die
Klage zurücknehmen. Karlsruhe könnte und müsste kein Urteil sprechen.
29 Oct 2012
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