| # taz.de -- Politiker im Rundfunkrat: Beck klagt in Karlsruhe | |
| > Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Politik zu viel | |
| > Einfluss hat. Kläger Kurt Beck will Parteieinfluss zurückdrängen - ein | |
| > bisschen. | |
| Bild: Kurt Beck selbst ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates | |
| KASSEL taz | Die Versuche der CSU, auf ZDF und Bayerischen Rundfunk | |
| Einfluss zu nehmen, haben ein Verfahren in Erinnerung gerufen, über das das | |
| Bundesverfassungsgericht wohl im nächsten Jahr verhandeln und entscheiden | |
| wird. Es geht um den Staatseinfluss auf das ZDF – nicht durch Telefonanrufe | |
| von außen, sondern durch Gremienmacht im Innern. | |
| Anlass war die Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur | |
| Nikolaus Brender im November 2009. CDU-Politiker um den damaligen | |
| hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatten den Abgang von Brender | |
| durchgesetzt. Da Brender als unabhängiger Kopf galt, wurde dies als | |
| Machtdemonstration der Politik wahrgenommen. | |
| In der folgenden Aufregung kündigten Grüne und Linke an, mit einer Klage | |
| gegen den ZDF-Staatsvertrag den Einfluss von Staat und Parteien im ZDF | |
| zurückzudrängen. Die Klage kam aber nicht zustande, da für eine | |
| Normenkontrollklage mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten | |
| erforderlich ist. Es fehlten zwölf Stimmen. SPD-Abgeordnete durften sich | |
| auf Geheiß der Fraktionsführung nicht beteiligen. | |
| Dem führenden SPD-Medienpolitiker Kurt Beck (Ministerpräsident von | |
| Rheinland-Pfalz) war die grüne Linie zu radikal. Er will Staat und Parteien | |
| nicht so weit wie möglich zurückdrängen, sondern nur ein bisschen. Immerhin | |
| ist er selbst Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats. | |
| ## Rheinland-Pfalz und Hamburg klagen | |
| Zunächst versuchte Beck mit den Unions-Ländern eine politische Änderung des | |
| ZDF-Staatsvertrags. Als sich die Unions-Länder aber überraschend stur | |
| stellten, konnte Beck nicht anders und musste Anfang 2011 doch – im Namen | |
| von Rheinland-Pfalz – eine Verfassungsklage einreichen, der sich inzwischen | |
| Hamburg angeschlossen hat. | |
| Im Antrag der beiden Länder heißt es, die Staatsferne des ZDF sei nicht | |
| gewährleistet, der Staats-/Partei-Einfluss sei „dysfunktional“ groß. So | |
| betrage er im ZDF-Verwaltungsrat 43 Prozent. Damit könnten wichtige | |
| Personalentscheidungen, für die eine 60-Prozent-Mehrheit erforderlich ist, | |
| blockiert werden. | |
| Vermutlich wird das Verfassungsgericht einer so simplen Rechenlogik nicht | |
| folgen. Schließlich haben Staats- und Parteivertreter oft keine gemeinsamen | |
| Interessen. Auch im Fall Brender waren die SPD-regierten Länder durchaus | |
| für eine Vertragsverlängerung. Das Problem ist eher, dass sich auch die | |
| Vertreter gesellschaftlicher Interessen in die Partei-„Freundeskreise“ der | |
| Rundfunkräte einordnen. Solange das so ist, bringt es aber wenig, die Zahl | |
| der Partei-/Staats-Vertreter zu reduzieren und die der Gewerkschaften, | |
| Kirchen und Verbände zu erhöhen. | |
| Da es keine einfache und effiziente Lösung gibt, dürften die Karlsruher | |
| Verfassungsrichter nicht übermäßig traurig sein, falls sich die | |
| Bundesländer kurzfristig doch noch auf eine eher symbolische Änderung des | |
| ZDF-Staatsvertrags einigen. Rheinland-Pfalz und Hamburg würden dann die | |
| Klage zurücknehmen. Karlsruhe könnte und müsste kein Urteil sprechen. | |
| 29 Oct 2012 | |
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