| # taz.de -- Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe: Gericht verbietet Polizei-Rass… | |
| > Noch im März hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, wenn Menschen | |
| > wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. In der Revision wurde das | |
| > Urteil nun für nichtig erklärt. | |
| Bild: Der weiße Zug ist bestimmt nicht illegal. | |
| FREIBURG taz | In Deutschland darf niemand nur deshalb kontrolliert werden, | |
| weil er eine dunkle Hautfarbe hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) | |
| Koblenz festgestellt. Derlei Polizeikontrollen verstoßen gegen das | |
| Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, betonten die Richter. | |
| Der damals 25-jährige Aaron K. (Name geändert) fuhr im Dezember 2010 mit | |
| einem Regionalzug von Kassel nach Frankfurt. Er hatte sich einen Tee geholt | |
| und war auf dem Rückweg zu seinem Sitzplatz, als eine Polizeistreife seinen | |
| Ausweis verlangte. Der dunkelhäutige K., deutscher Staatsbürger und | |
| Architekturstudent, fühlte sich diskriminiert und weigerte sich, den | |
| Ausweis zu zeigen. | |
| Auf beiden Seiten gingen die Emotionen hoch. K. sagte, die Kontrolle | |
| erinnere ihn an NS-Methoden, darauf zeigte ihn einer der Polizisten wegen | |
| Beleidigung an. Das Amtsgericht Kassel verurteilte K. tatsächlich zu einer | |
| Geldstrafe unter Vorbehalt. Erst das Oberlandesgericht Frankfurt sprach K. | |
| im März 2012 frei: Der Vergleich sei angesichts der ihm schikanös | |
| erscheinenden Kontrolle noch von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. | |
| Im Beleidigungsprozess hatte die Polizei die Kontrolle zunächst mit der | |
| Gefahr islamistischer Anschläge gerechtfertigt. Auf die Frage, warum gerade | |
| K. seinen Ausweis zeigen musste, sagte ein Polizist aber ganz offen, dass | |
| er unter anderem nach der Hautfarbe auswähle, wen er nach dem Ausweis | |
| frage. Nun klagte Aaron K. gegen die Bundespolizei auf Feststellung, dass | |
| die Kontrolle rechtswidrig war. Im März 2012 entschied das | |
| Verwaltungsgericht Koblenz dann, die Kontrolle sei in Ordnung gewesen. Um | |
| unerlaubte Einreisen zu verhindern, dürfe die Bundespolizei in Zügen | |
| Stichproben „nach dem äußeren Erscheinungsbild“ vornehmen. | |
| ## Entschuldigung im „Namen der Bundesrepublik“ | |
| Hiergegen ging K.s Anwalt Sven Adam aus Göttingen in Berufung. Gleich in | |
| der mündlichen Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Dagmar Wünsch | |
| klar, dass Kontrollen nach Hautfarbe gegen das Gleichbehandlungsgebot des | |
| Grundgesetzes verstoßen. Daraufhin nahm die Bundespolizei eine Auszeit und | |
| räumte dann ein, dass die Kontrolle rechtswidrig war. „Im Namen der | |
| Bundesrepublik Deutschland“ entschuldigte sich die Polizei bei dem | |
| Studenten. K.s Anwalt erklärte daraufhin die Sache für erledigt. | |
| Das OVG musste nur noch über die Kosten entscheiden, die zur Gänze die | |
| Staatskasse zahlen muss. In diesem Beschluss heißt es auch, dass die | |
| Kontrolle von Beginn an „rechtswidrig“ war. Das anderslautende Urteil der | |
| Vorinstanz wurde zugleich für „wirkungslos“ erklärt. | |
| „Damit ist dem racial profiling durch die Bundespolizei der Boden | |
| entzogen“, sagte Anwalt Adam am Dienstag der taz. „Nun muss die | |
| Bundesregierung sicherstellen, dass diese Praxis von der Bundespolizei | |
| nicht mehr angewandt wird“, erklärte das Deutsche Institut für | |
| Menschenrechte. Auch Amnesty International und die Initiative Schwarzer | |
| Deutscher begrüßten das Urteil. (Az. 7 A 10532/12) | |
| 30 Oct 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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