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# taz.de -- Polizeiliche Kontrollen in Zügen: Verdächtige Hautfarbe
> Polizisten, die in der Bahn Kontrollen ohne konkreten Verdacht vornehmen,
> können auch auf die Hautfarbe als Auswahlkriterium zurückgreifen. Ein
> Gericht bestätigt jetzt diese Praxis.
Bild: Auswahl der zu kontrollierenden Reisenden ist auch nach dem äußeren Ers…
KOBLENZ afp | Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken
auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen
gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte „verdachtsunabhängig“
kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am
Dienstag veröffentlichten Urteil. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die
Auswahl dabei auch „nach dem äußeren Erscheinungsbild“ vornehmen.
Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von
Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen
Beleidigung gegen den Kläger hatte demnach ein Beamter ausgesagt, ein
Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende
wollte nun vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen
rechtswidrig war.
Die Richter entschieden nun jedoch, dass die Bundespolizei auf der
betroffenen Strecke verdachtsunabhängig kontrollieren könne. Aus Gründen
der Kapazität und Effizienz seien die Beamten dabei auf
Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften sie die Auswahl der
Reisenden „auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen.“ (Az. 5 K
1026/11.KO)
27 Mar 2012
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Gericht
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