# taz.de -- Studie zu „Racial Profiling“: Rassismus per Gesetz? | |
> Wenn die Polizei aufgrund von Gesichtszügen, Haut- oder Haarfarbe | |
> Ausweise kontrolliert, ist das rassistisch. Aber es passiert auf einer | |
> gesetzlichen Grundlage. | |
Bild: In Bahnhöfen kontrolliert die Polizei, ob sich Personen rechtmäßig in … | |
BERLIN taz | Teile des deutschen Polizeigesetzes verstoßen gegen elementare | |
Grund- und Menschenrechte. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest eine am | |
Mittwoch in Berlin [1][vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für | |
Menschenrechte] zum Thema „[2][Racial Profiling]“. Darin fordert der Autor | |
Hendrik Cremer eine Überarbeitung des Gesetzes. | |
Von „Racial Profiling“ spricht man, wenn die Polizei allein aufgrund von | |
Gesichtszügen, [3][Haut- oder Haarfarbe Personenkontrollen durchführt] und | |
Ausweise kontrolliert. Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut | |
für Menschenrechte, beschreibt dies als eine „etablierte Praxis“ in der | |
Polizeiarbeit. Menschenrechtsgruppen hatten diese Praxis in der | |
Vergangenheit immer wieder kritisiert. | |
Cremers Fazit: Nicht das falsche Handeln einzelner Beamter, sondern der | |
Paragraf 22 Absatz 1a im Bundespolizeigesetz sei die wesentliche Grundlage | |
für die rassistische Kontrolle. Der Absatz erlaubt es der Polizei, Papiere | |
zu kontrollieren, um unerlaubte Einreisen zu verhindern. | |
„Der diskriminierende Gehalt ist nicht offensichtlich“, sagt Cremer. | |
Trotzdem liege eine faktische Diskriminierung vor. Das bedeute, dass die | |
Anwendung des Gesetzes die rassistische Vorgehensweise begründe. „Dass der | |
Vorwurf rassistischen Handelns von der Polizei oft zurückgewiesen wird, | |
kann man verstehen,“ sagt Cremer. „Schließlich wird nach Gesetz gehandelt.… | |
[4][Eine Streichung des Paragrafen] sei deshalb auch im Sinne der Polizei. | |
## Stichprobenartig und verdachtslos? | |
In Zügen, Bahnhöfen und an Flughäfen kann die Polizei jede Person | |
kontrollieren, um herauszufinden, ob sie sich unrechtmäßig in Deutschland | |
aufhält. Die Kontrollen erfolgen laut Bundespolizeigesetz stichprobenartig | |
und verdachtslos. Wer selektiv Personen kontrollieren soll, meint Cremer, | |
dem „bleibt daher nur, auf äußere Merkmale zu achten.“ | |
Seine Studie kommt zu dem Schluss, dass sämtliche Gesetze mit ähnlichen | |
Bestimmungen daraufhin überprüft werden müssten, ob sie mit Grund- und | |
Menschenrechten in Einklang zu bringen sind. Ein weiteres Fazit: Bei der | |
Polizei müsse Diskriminierung stärker thematisiert werden. | |
So fordert die Untersuchung, in der Aus- und Fortbildung von Polizisten das | |
Wissen über rassistische Denkstrukturen besser zu vermitteln. Im letzten | |
Jahr hatte ein Gerichtsverfahren in Koblenz wegen „Racial Profiling“ zu | |
einer öffentlichen Entschuldigung der Bundespolizei geführt. | |
26 Jun 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.h… | |
[2] /!103554/ | |
[3] /!104551/ | |
[4] /!105894/ | |
## AUTOREN | |
Mareen Ledebur | |
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