# taz.de -- Kommentar „Racial Profiling“: Keine Selbstverständlichkeit | |
> Polizeikontrollen nach Hautfarbe sind rechtswidrig, hat ein Gericht | |
> entschieden. Doch besser wäre, verdachtsunabhängige Kontrollen generell | |
> zu verbieten. | |
Niemand darf in Deutschland von der Polizei nur deshalb angehalten und | |
kontrolliert werden, weil er dunkle Hautfarbe hat. Das hat jetzt das | |
Oberverwaltungsgericht Koblenz festgestellt. Dunkle Hautfarbe begründe noch | |
keinen Verdacht, dass jemand illegal in Deutschland lebt. | |
Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Aber jeder der regelmäßig | |
Bahn fährt, kennt solche Kontrollen, bei denen die Polizei nur die Ausweise | |
von Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe kontrolliert. Die Bundespolizei hat | |
ein solches Verdachtsprofil vor Gericht auch ausdrücklich eingeräumt und | |
das Koblenzer Verwaltungsgericht hat dies in erster Instanz sogar für | |
zulässig erklärt. Es geht also leider doch nicht um | |
Selbstverständlichkeiten, sondern um eine dringend nötige Klarstellung. | |
In der Folge dieses Urteils wird die Bundespolizei nun vermutlich häufiger | |
einfach alle Zuginsassen kontrollieren. Das ist für „weiße“ Deutsche zwar | |
lästiger, aber auch weniger beschämend, als wenn sie von der Polizei | |
offensichtlich privilegiert werden. Sinnvoller wäre aber, wenn die | |
Bundespolizei auf solche Kontrollen zumindest bei Strecken tief im Inland | |
völlig verzichten würde. Der konkrete Fall spielte sich zwischen | |
Frankfurt/Main und Kassel ab – weitab von jeder Grenze. | |
Am besten wäre es jedoch, wenn die entsprechende Norm im | |
Bundespolizeigesetz gleich völlig abgeschafft würde. Derzeit sind | |
verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt, um die „unerlaubte Einreise“ von | |
Ausländern zu verhindern. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, für so ein | |
harmloses Delikt, bei dem ja niemand zu Schaden kommt, solche schikanösen | |
Polizeistaatsmethoden vorzusehen. Parteien, die sich etwas trauen, sollten | |
das zum Wahlkampfthema machen. | |
30 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Gericht | |
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