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# taz.de -- Kommentar „Racial Profiling“: Keine Selbstverständlichkeit
> Polizeikontrollen nach Hautfarbe sind rechtswidrig, hat ein Gericht
> entschieden. Doch besser wäre, verdachtsunabhängige Kontrollen generell
> zu verbieten.
Niemand darf in Deutschland von der Polizei nur deshalb angehalten und
kontrolliert werden, weil er dunkle Hautfarbe hat. Das hat jetzt das
Oberverwaltungsgericht Koblenz festgestellt. Dunkle Hautfarbe begründe noch
keinen Verdacht, dass jemand illegal in Deutschland lebt.
Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Aber jeder der regelmäßig
Bahn fährt, kennt solche Kontrollen, bei denen die Polizei nur die Ausweise
von Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe kontrolliert. Die Bundespolizei hat
ein solches Verdachtsprofil vor Gericht auch ausdrücklich eingeräumt und
das Koblenzer Verwaltungsgericht hat dies in erster Instanz sogar für
zulässig erklärt. Es geht also leider doch nicht um
Selbstverständlichkeiten, sondern um eine dringend nötige Klarstellung.
In der Folge dieses Urteils wird die Bundespolizei nun vermutlich häufiger
einfach alle Zuginsassen kontrollieren. Das ist für „weiße“ Deutsche zwar
lästiger, aber auch weniger beschämend, als wenn sie von der Polizei
offensichtlich privilegiert werden. Sinnvoller wäre aber, wenn die
Bundespolizei auf solche Kontrollen zumindest bei Strecken tief im Inland
völlig verzichten würde. Der konkrete Fall spielte sich zwischen
Frankfurt/Main und Kassel ab – weitab von jeder Grenze.
Am besten wäre es jedoch, wenn die entsprechende Norm im
Bundespolizeigesetz gleich völlig abgeschafft würde. Derzeit sind
verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt, um die „unerlaubte Einreise“ von
Ausländern zu verhindern. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, für so ein
harmloses Delikt, bei dem ja niemand zu Schaden kommt, solche schikanösen
Polizeistaatsmethoden vorzusehen. Parteien, die sich etwas trauen, sollten
das zum Wahlkampfthema machen.
30 Oct 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
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Gericht
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