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# taz.de -- Durchsuchung der „Berliner Morgenpost“: Journalisten sind empö…
> Wegen des Verdachts der Beamtenbestechung durchsucht die Berliner
> Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und eine Privatwohnung.
> Medienvertreter sind ungehalten.
Bild: Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Verbrechernest hinter der Glasfassade…
BERLIN epd | Die Berliner Morgenpost will sich gegen die Durchsuchung ihrer
Redaktion juristisch wehren. Eine Durchsuchung am Donnerstag sei grob
unverhältnismäßig und rechtswidrig, schrieb Chefredakteur Carsten Erdmann
in der Freitagsausgabe der Zeitung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
gegen einen der Redakteure weise die Redaktion klar zurück.
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen von
Ermittlungen den Arbeitsplatz eines Reporters in der Redaktion der Berliner
Morgenpost durchsucht. Ihm wird Beamtenbestechung vorgeworfen. Alexander
Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte im Berliner
Tagesspiegel, Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen
eines solchen Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“.
Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, bestätigte
auf epd-Anfrage, dass am Donnerstag sowohl der Arbeitsplatz des Reporters
als auch dessen Privatwohnung durchsucht worden seien. Dabei seien Computer
und andere Beweismittel sichergestellt worden, die aber noch nicht
ausgewertet seien. Hintergrund der Durchsuchung sei die Weitergabe von
Informationen aus einem Ermittlungsverfahren. Dieses steht nach
Medieninformationen im Zusammenhang mit der Berliner Rockerszene.
Die Pressefreiheit genießt verfassungsrechtlichen Schutz. Journalisten
müssen ihre Quellen nicht offenlegen. Durchsuchungen in Redaktionsräumen
sind Ausnahmen, die in der Regel bei Medienvertretern auf massive Kritik
stoßen. Zuletzt hatten im September 2005 Durchsuchungen bei dem Magazin
Cicero für breite Empörung gesorgt.
30 Nov 2012
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Datenschutz
Prozess
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