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# taz.de -- „Sachsensumpf“-Prozess fortgesetzt: Euer Ehren ist sehr amüsie…
> Für die wegen übler Nachrede angeklagten Journalisten wird anscheinend
> alles gut, ein Freispruch scheint nah. Nur des Staatsanwaltschafts
> Mundwinkel hängen.
Bild: Können optimistisch sein: die Journalisten Thomas Datt (l. ) und Arndt G…
DRESDEN taz | Verglichen mit dem verbissenen Prozessauftakt am 13.
November, ist die Atmosphäre in der 12. Strafkammer des Dresdner
Landgerichts nicht wiederzuerkennen. Der Vorsitzende Richter Martin
Schultze-Griebler reagiert mit Bonmots auf Zeugenaussagen und zitiert
ironisierend den Westberliner Kommunarden Fritz Teufel mit dem berühmten
Satz: „Wenn es der Wahrheitsfindung dient“.
Die beiden angeklagten Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel stellen
selber Fragen, Datts Verteidiger Steffen Soult lächelt ins Publikum. Nur
die Mundwinkel von Staatsanwalt Christian Kohle hängen noch tiefer als
sonst.
Genügten nur drei Verhandlungstage, den Vorsitzenden von der Unschuld der
beiden Leipziger zu überzeugen? Als Zeugen gehört wurden Journalisten, ein
Polizist, eine Staatsanwältin, die mit den als „Sachsensumpf“ 2007 bekannt
gewordenen Leipziger Korruptionsverdächtigungen befasst war, und ein von
diesen Vorwürfen betroffener ehemaliger Vizepräsident des Leipziger
Landgerichts.
Bereits am Montag tat sich für einen Strafprozess sehr Ungewöhnliches.
Schultze-Griebler, zugleich Vizepräsident des Dresdner Landgerichts, sagte
öffentlich während der Hauptverhandlung, er sehe keine Möglichkeit einer
Verurteilung. Zuvor war ein Befangenheitsantrag gegen Schultze-Griebler
wegen eines früheren Zeitschriftenkommentars abgelehnt worden. In diesem
hatte sich der Richter gegen kritische Berichterstattung zum „Sachsensumpf“
positioniert.
Am Dienstagabend erklärte er nun schriftlich seine – so der Fachbegriff –
vorläufige Rechtsauffassung: Die beiden verfahrensgegenständlichen Artikel
hätten sich „im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung“ bewegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Dresden im August 2010 die beiden
freien Journalisten wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. Es
ging um zwei Artikel im Spiegel und bei Zeit Online, die mögliche Leipziger
Korruptionsnetzwerke der neunziger Jahre beleuchteten. Letztlich wertete
das Amtsgericht zwei Fragesätze, die ermittelnde Polizisten betrafen, als
falsche Tatsachenbehauptung. Gegen das Urteil hatten Staatsanwalt und
Verteidigung Berufung eingelegt. Journalistenverbände kritisierten das
Verfahren als willkürlichen Eingriff in die Pressefreiheit.
Schultze-Griebler schrieb nunmehr in seiner Erklärung, einer der beiden
Fragesätze habe sich auf eine erweislich wahre Tatsache bezogen, der andere
sei interpretierbar. Der Richter verzichtete am Dienstag sogar auf die
Vernehmung weiterer Zeugen. Auch die Verteidigung setzte ihre Anträge aus,
solange das Gericht bei seiner Auffassung bleibt.
Staatsanwalt Christian Kohle sieht in seiner schriftlichen Erwiderung
hingegen noch offene Fragen und will zumindest einen Polizisten als Zeugen
hören. Kohle hatte bereits mündlich abgelehnt, seine Berufung
zurückzunehmen.
Sollte das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft ablehnen, könnte am
Donnerstag plädiert und am kommenden Montag das Urteil gesprochen werden:
wahrscheinlich Freispruch.
Im parallel laufenden, ebenfalls mit dem „Sachsensumpf“ zusammenhängenden
Prozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte eines Leipziger
Minderjährigenbordells wurde das Verfahren für vier Wochen ausgesetzt. Die
beiden Frauen waren bei der Gegenüberstellung mit ihrem damaligen
Bordellbetreiber psychisch zusammengebrochen und wurden für
verhandlungsunfähig erklärt. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Dresden
Verleumdung vor, weil sie hochrangige Justizbeamte auf Fotos als ehemalige
Freier wiedererkannt haben wollen.
21 Nov 2012
## AUTOREN
Michael Bartsch
Michael Bartsch
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Prozess
Sachsen
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Schwerpunkt Pressefreiheit
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