Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess um „Sachsensumpf“: Endlich frei
> Gegen den Willen des Staatsanwalts, der den Prozess unbedingt fortführen
> wollte, fällte der Richter ein Urteil. Die beiden angeklagten
> Journalisten sind unschuldig.
Bild: Freigesprochen: Thomas Datt (l. ) und Arndt Ginzel
DRESDEN taz | Wäre es nach Staatsanwalt Christian Kohle gegangen, hätte
sich der Berufungsprozess gegen die Journalisten Thomas Datt und Arndt
Ginzel noch bis ins neue Jahr hingezogen. Hartnäckig beharrte er auf seiner
Berufung und auf der Vernehmung weiterer Zeugen, obschon der Vorsitzende
Richter Martin Schultze-Griebler bereits nach drei Verhandlungstagen
erkennen ließ, dass er nicht mehr an eine Verurteilung der beiden
Journalisten glaube.
Und so kam es dann auch: Am späten Montagnachmittag sprach
Schultze-Griebler die beiden Leipziger Journalisten frei. Damit folgte die
Strafkammer der Forderung der Verteidigung, die schon in ihren Plädoyers
sagte: „Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen.“ Es werfe ein
schlechtes Licht auf die sächsische Justiz, meinten sie mit Blick auf die
Recherchen im „Sachsensumpf“, nach denen hochrangige sächsische Juristen
Kontakt zum Leipziger Rotlichtmilieu gehabt haben sollen.
Staatsanwalt Kohle war in seinem Plädoyer zuvor hart geblieben und hatte
Geldstrafen von je 6.000 Euro gefordert. In einem ersten Prozess Mitte 2010
waren Datt und Ginzel zu je 2.500 Euro verurteilt worden. Die Angeklagten
gingen in Berufung.
Im zweiten Dresdner „Journalistenprozess“ ging es nun streng genommen nur
um die Frage, ob die gewählten Formulierungen in zwei Artikeln des Spiegels
und bei Zeit Online über Zwangsprostitution in dem Minderjährigenbordell
„Jasmin“ den Tatbestand übler Nachrede und Verleumdung erfüllen würden o…
nicht.
Die Kammer hatte schon in der vorletzten Novemberwoche ihre vorläufige
Rechtsauffassung schriftlich dargelegt, dass sich die inkriminierten
Passagen „im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt
haben“.
Die Zeugenvernehmungen in diesem Prozess am Landgericht wie auch im
Parallelprozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte am Amtsgericht
erhellten nebenbei aber auch Vorgänge um den „Sachsensumpf“. Die Sächsisc…
Staatsregierung hatte 2008 die angebliche Korruptionsaffäre für erledigt
erklärt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages ermittelt jedoch nach wie
vor. Beobachter werten die beiden Prozesse als entschiedenen Versuch der
sächsischen Justiz, jeden Verdacht einer Verstrickung endgültig
auszuräumen.
10 Dec 2012
## AUTOREN
Michael Bartsch
Michael Bartsch
## TAGS
Sachsen
Sachsen
Schwerpunkt Pressefreiheit
Prozess
Prozess
Schwerpunkt Pressefreiheit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Untersuchungsausschuss im Landtag: „Sachsensumpf“ schluckt Rechtsstaat
Ob sich sächsische Justizbeamte im Bordell erpressbar machten, bleibt
unaufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat alles darangesetzt, sie zu
entlasten.
Pressefreiheit in Sachsen: Endlich raus aus dem Sachsensumpf
Zwei Journalisten bekamen 2010 Geldstrafen für Texte über Verbindungen von
Politik und Rotlichtmilieu. Nun wurden sie endgültig freigesprochen.
Freispruch wird angefochten: Sumpf in Sachsen wird noch tiefer
Neue Runde im „Sachsensumpf“-Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat nun
Berufung gegen den Freispruch für zwei Leipziger Journalisten eingelegt.
„Sachsensumpf“-Prozess fortgesetzt: Euer Ehren ist sehr amüsiert
Für die wegen übler Nachrede angeklagten Journalisten wird anscheinend
alles gut, ein Freispruch scheint nah. Nur des Staatsanwaltschafts
Mundwinkel hängen.
„Sachsensumpf“ vor Gericht: Puffgeschichten und Protestkarten
Wegen Recherchen im „Sachsensumpf“ stehen wieder die Journalisten Thomas
Datt und Arndt Ginzel in Dresden vor Gericht. Es geht um die
Pressefreiheit.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.