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# taz.de -- Schavan will klagen: Die Titelverteidigerin
> Ministerin Schavan will gegen die Aberkennung ihres Doktortitels klagen.
> Das Verfahren könnte dauern – und vor dem Bundesverwaltungsgericht enden.
Bild: Annette Schavan will ihren Titel nicht aufgeben.
BERLIN taz | Die Uni Düsseldorf hat zwar entschieden, dennoch wird Anette
Schavan ihren Doktor wohl erst einmal weiter führen dürfen. Der Titelentzug
wird erst rechtskräftig, wenn die Ministerin alle Rechtsmittel ausgeschöpft
hat. Dass [1][Schavan um ihren Doktor kämpfen will], ihren einzigen
Studienabschluss, hat sie deutlich gemacht.
Der Kampf könnte sich hinziehen: Sollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf
der Uni recht geben, kann Schavan weiterziehen vor das Oberwaltungsgericht
und schließlich ihren Titelkampf letztinstanzlich vor dem
Bundesverwaltungsgericht austragen.
Die erfolglosen Klagen anderer Politiker sprechen eher für die lange
Variante. Der FDP-Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis scheiterte vor dem
Verwaltungsgericht Köln mit einer Klage gegen den Entzug des Doktortitels.
Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die
FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulous scheiterte ebenfalls mit ihrer
Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht, und auch ihr Fall liegt jetzt dem
OVG Münster vor.
Schavans Anwälte teilten noch am Dienstagabend mit, dass die Ministerin vor
Gericht ziehen wird: Die Entscheidung der Uni Düsseldorf sei „in einem
fehlerhaften Verfahren zustande gekommen“ und auch „materiell
rechtswidrig“. Zu den Details der Klage wollte sich die Kanzlei gegenüber
der taz nicht äußern.
Die Erklärung macht aber deutlich, dass es Schavan vor allem um zwei Punkte
geht. Zum einen hält sie das Verfahren für ungültig, da ein internes
Gutachten vorab an die Presse gelangte. Zum anderen bemängeln ihre Anwälte,
dass die Universität kein weiteres Gutachten eines externen Prüfers
eingeholt hatte. Das hatte Schavan zuletzt ausdrücklich gefordert.
## „Verfahren nicht diskreditiert“
Die Uni Düsseldorf hatte sich ihrerseits rechtliche Expertise besorgt. Der
Bonner Verwaltungsrechtler Gärditz attestierte der Uni im Januar, keine
„rechtlich relevanten Verfahrensfehler“ gemacht zu haben.
Dass ein internes Gutachten vorab durchsickert, bedeutet Gärditz zufolge
noch nicht, dass das Verfahren diskreditiert sei. Zum einen sei nicht klar,
dass ein Mitglied des Promotionsausschusses den Bericht an die Presse
durchgestochen hat – und damit befangen wäre. Und zum anderen spreche die
Klarheit der Entscheidung dagegen: „Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass
der Promotionsausschuss letztlich einstimmig empfohlen hat, eine
Doktorgradentziehung einzuleiten, sodass ein maßgeblicher Einfluss eines
etwaigen Mitglieds auf das Entscheidungsergebnis praktisch auszuschließen
ist“, so Gärditz in seinem Gutachten.
Die Uni sei auch nie verpflicht gewesen, ein externes Gutachten
heranzuziehen. Das Gesetz lege die „Mittel zur Aufklärung in das Ermessen
der Behörde“: Die Uni kann also selbst entscheiden. „Gerade eine externe
Bestätigung der Vorwürfe, die nach den ersten Vorprüfungen innerhalb der
Fakultät nicht unwahrscheinlich erscheinen musste, wäre auf eine
Vorverurteilung der Betroffenen hinausgelaufen, die erheblichen Druck in
Richtung Doktorgradentziehung aufgebaut hätte“, schreibt Gärditz.
Mit dem Doktor steht auch Schavans Titel als Honorarprofessorin an der
Freien Universität Berlin auf dem Spiel. Ein Sprecher der FU wollte sich
nicht zu Schavans Professorenzukunft äußern. Das Landeshochschulgesetz
verlangt allerdings, dass ein Honorarprofessor oder eine Honorarprofessoren
„auf Grund hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer
Leistungen“ berufen wird. Vor vier Jahren sah die FU die noch gegeben: Frau
Dr. Schavan sei eine Person, die „in besonderer Weise
geisteswissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Präsenz und
Wirksamkeit“ verbinden.
6 Feb 2013
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[1] /Plagiatsaffaere-um-Annette-Schavan/!110487/
## AUTOREN
Bernd Kramer
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