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# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren: Minister macht widerwillig mit
> Bundesinnenminister Friedrich ist gegen ein NPD-Verbot – sieht sich aber
> durch den Antrag der Länder gezwungen, mit vor das Verfassungsgericht zu
> ziehen.
Bild: Will nicht, kann aber wohl nicht anders: Innenminister Hans-Peter Friedri…
BERLIN taz | Seit Monaten merkt man Innenminister Hans-Peter Friedrich
(CSU) an, wie wenig überzeugt er von einem zweiten Anlauf für ein
NPD-Verbot ist. Für zu hoch hält er das Risiko, dass die Sache wieder
scheitert und die siechende rechtsextreme Partei am Ende schlimmstenfalls
aufgewertet wird. Doch für die Bundesregierung gibt es inzwischen kaum mehr
einen anderen Weg als neben dem Antrag der Länder einen eigenen
Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen.
Friedrich hat seine Position nicht geändert. Im Gegenteil: Noch nie hat er
so klar wie an diesem Dienstag gesagt, dass er die vor Weihnachten von den
Ländern gefällte Entscheidung für ein neues Verbotsverfahren für falsch
hält.
Er habe „mit Mühe versucht, die Länder abzuhalten“, sagte Friedrich bei
einem kurzfristig anberaumten Statement im Reichstagsgebäude. Doch sie
hätten nicht auf seinen Rat gehört. Mit dem Antrag der Länder sei aber
nunmal die Bühne eröffnet worden. „Wir müssen gemeinsam verhindern, dass
die NPD auf dieser Bühne triumphiert“, sagte Friedrich.
Man müsse den Ländern schon deshalb bei dem Verfahren helfen, so der
Innenminister weiter, weil mehr als 50 Prozent der Belege gegen die
rechtsextreme Partei vom Bund zusammengetragen worden seien.
Allein dadurch, so sieht es auch der innenpolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), könne sich der Bundesinnenminister
gar nicht aus dem Verbotsverfahren heraushalten. „Die Länder haben ihn in
das Verfahren mit hineingezogen.“
Daher war zuletzt eigentlich nur noch die Form der Beteiligung offen. Um
klarzumachen, dass man nicht als treibende Kraft auftreten will, wurde in
der Bundesregierung erwogen, sich dem Verfahren der Länder lediglich in
Form eines „Streitbeitritts“ anzuschließen.
Doch das ist unter den Juristen umstritten – und deshalb wird es wohl zu
einem eigenen Antrag der Regierung kommen. So soll es Innenminister
Friedrich nach Angabe von Teilnehmern auch am Montagabend der
CSU-Landesgruppe in Berlin berichtet haben.
## Beginn im Frühsommer
FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die
ebenfalls eine Verbotsskeptikerin ist, geht das alles zu schnell. „Es gibt
keine abschließende Haltung der Bundesregierung“, sagte sie am Dienstag.
Die offizielle Linie hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schon am Montag
ausgegeben: Eine definitive Entscheidung über einen Antrag werde nach wie
vor erst Ende März gefällt.
## Schon einmal gescheitert
Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war im Jahr 2003 vor dem
Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Wegen der undurchsichtigen
Situation der vom Staat bezahlten Szenespitzel in der Partei („V-Leute“)
wurde es eingestellt, bevor es richtig los ging.
Als Konsequenz sollen nun bei einem zweiten Anlauf nur Belege aus offen
zugänglichen Quellen verwendet werden. Mehr als 1.000 Seiten über
Hassparolen, Straftaten und Verbindungen in die militante Neonaziszene
haben Bund und Länder in den vergangenen Monaten zusammengetragen.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe geht davon aus, dass das neue
Verbotsverfahren im Frühsommer startet. Innerhalb von zwei Jahren wollen
die Richter es abschließen, hieß es dort vergangene Woche.
26 Feb 2013
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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NPD
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Wahlkampf
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