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# taz.de -- Kommentar Verfassungsgericht und NPD: Kein Schauprozess gegen Rechts
> Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass es ein seriöses Verfahren
> gegen die NPD führen wird. Es wird eine juristische Schlacht mit
> ungewissem Ausgang.
Bild: Die politische Verbotsdiskussion ist keine Einbahnstraße, sondern kann v…
Das Bundesverfassungsgericht hat den [1][Antrag der NPD abgelehnt, ihr die
verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen]. Ein solcher Antrag
sei gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb unzulässig. Eine bloße
Verbotsdiskussion müsse die NPD aushalten und könne sich an ihr ja auch
beteiligen.
Damit ist keine Vorentscheidung für das eigentliche Verbotsverfahren
gefallen. Das Verfassungsgericht hat eher den Stil definiert, wie es das
Verfahren zu führen gedenkt: auch Beiträge der NPD werden seriös geprüft.
Viele Politiker haben den im letzten November eingereichten NPD-Antrag als
bloßen PR-Gag abgetan. Nicht so die Verfassungsrichter in Karlsruhe, die
ihn einige Monate lang ernsthaft erwogen haben. Es ist auch nicht abwegig,
wenn eine Partei, über deren Verbot seit Jahren diskutiert wird, nun selbst
eine Klärung herbeiführen will.
Das legalistische Argument dagegen ist das schwächste. Dass derartiges im
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen ist, muss kein
Hindernis sein, wenn es um Verfassungsrechte geht. Und Parteien sind im
Staat des Grundgesetzes nun mal besonders geschützte Akteure der
gesellschaftlichen Selbstorganisation.
Besser ist der Hinweis, dass die politische Verbotsdiskussion keine
Einbahnstraße ist, sondern von der NPD mitgestaltet werden kann und auch
weidlich ausgenutzt wurde. Man könnte sogar sagen, die jahrelange
Diskussion war nicht nur eine Belastung für die NPD, sondern auch eine Art
Dauer-Werbesendung: Vergesst die gefährlichen Nationaldemokraten nicht!
Die jetzt aufgestellten Kriterien, dass eine Verbotsdiskussion nicht
willkürlich losgetreten werden darf und nicht allein der Schikane einer
Partei dienen soll, sind nachvollziehbar, aber im konkreten Fall
irrelevant. Schließlich gibt die NPD genügend Anlass, über ein Verbot
nachzudenken. Und das jahrelange Hü und Hott war kein Manöver zur
Zermürbung der NPD, sondern die Folge einer Spaltung der etablierten
Politik, in deren Reihen eben nur ein Teil das Verbot befürwortete und der
andere es für kontraproduktiv hielt. Hier wurde Unentschlossenheit nicht
vorgespielt, sondern gelebt.
Etwas absurd war das Argument der NPD, sie sei schon jetzt von einem
„faktischen Parteiverbot“ betroffen, weil sie überall ausgegrenzt werde.
Dabei ist ihre Auflistung in den Verfassungschutzberichten und das
Berufsverbot für NPD-Kader sicher keine Folge der Partei-Verbotsdiskussion.
All diese Ausgrenzungs-Mechanismen folgen ihrer eigenen Rationalität und
rechtlichen Grundlage. Zurecht verlangt das Verfassungsgericht, dass die
NPD gegen jede Maßnahme separat klagen muss, wenn sie nicht einverstanden
ist. Aufgrund der demokratie- und menschenfeindlichen NPD-Programmatik wird
die Partei damit aber natürlich keinen Erfolg haben.
Der NPD-Antrag war nun also die Ouvertüre zum angekündigten
Partei-Verbotsverfahren. Die Nazi-Partei hat gezeigt, dass sie die Bühne
leidlich bespielen und sich immer wieder ins Gespräch bringen kann. Das
Verfassungsgericht hat seinerseits klar gemacht, dass es keinen
Schauprozess gegen die NPD führen wird, sondern ein rechtsstaatliches
Verfahren. Ein Verbotsverfahren wird also kein adminstrativer Spaziergang,
sondern eine juristische Schlacht mit ungewissem Ausgang.
Noch hat niemand einen Verbotsantrag eingereicht, auch der Bundesrat nicht.
6 Mar 2013
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[1] /Verfassungsgericht-weist-NPD-Antrag-ab/!112219/
## AUTOREN
Christian Rath
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