| # taz.de -- Kommentar Verfassungsgericht und NPD: Kein Schauprozess gegen Rechts | |
| > Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass es ein seriöses Verfahren | |
| > gegen die NPD führen wird. Es wird eine juristische Schlacht mit | |
| > ungewissem Ausgang. | |
| Bild: Die politische Verbotsdiskussion ist keine Einbahnstraße, sondern kann v… | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat den [1][Antrag der NPD abgelehnt, ihr die | |
| verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen]. Ein solcher Antrag | |
| sei gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb unzulässig. Eine bloße | |
| Verbotsdiskussion müsse die NPD aushalten und könne sich an ihr ja auch | |
| beteiligen. | |
| Damit ist keine Vorentscheidung für das eigentliche Verbotsverfahren | |
| gefallen. Das Verfassungsgericht hat eher den Stil definiert, wie es das | |
| Verfahren zu führen gedenkt: auch Beiträge der NPD werden seriös geprüft. | |
| Viele Politiker haben den im letzten November eingereichten NPD-Antrag als | |
| bloßen PR-Gag abgetan. Nicht so die Verfassungsrichter in Karlsruhe, die | |
| ihn einige Monate lang ernsthaft erwogen haben. Es ist auch nicht abwegig, | |
| wenn eine Partei, über deren Verbot seit Jahren diskutiert wird, nun selbst | |
| eine Klärung herbeiführen will. | |
| Das legalistische Argument dagegen ist das schwächste. Dass derartiges im | |
| Gesetz über das Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen ist, muss kein | |
| Hindernis sein, wenn es um Verfassungsrechte geht. Und Parteien sind im | |
| Staat des Grundgesetzes nun mal besonders geschützte Akteure der | |
| gesellschaftlichen Selbstorganisation. | |
| Besser ist der Hinweis, dass die politische Verbotsdiskussion keine | |
| Einbahnstraße ist, sondern von der NPD mitgestaltet werden kann und auch | |
| weidlich ausgenutzt wurde. Man könnte sogar sagen, die jahrelange | |
| Diskussion war nicht nur eine Belastung für die NPD, sondern auch eine Art | |
| Dauer-Werbesendung: Vergesst die gefährlichen Nationaldemokraten nicht! | |
| Die jetzt aufgestellten Kriterien, dass eine Verbotsdiskussion nicht | |
| willkürlich losgetreten werden darf und nicht allein der Schikane einer | |
| Partei dienen soll, sind nachvollziehbar, aber im konkreten Fall | |
| irrelevant. Schließlich gibt die NPD genügend Anlass, über ein Verbot | |
| nachzudenken. Und das jahrelange Hü und Hott war kein Manöver zur | |
| Zermürbung der NPD, sondern die Folge einer Spaltung der etablierten | |
| Politik, in deren Reihen eben nur ein Teil das Verbot befürwortete und der | |
| andere es für kontraproduktiv hielt. Hier wurde Unentschlossenheit nicht | |
| vorgespielt, sondern gelebt. | |
| Etwas absurd war das Argument der NPD, sie sei schon jetzt von einem | |
| „faktischen Parteiverbot“ betroffen, weil sie überall ausgegrenzt werde. | |
| Dabei ist ihre Auflistung in den Verfassungschutzberichten und das | |
| Berufsverbot für NPD-Kader sicher keine Folge der Partei-Verbotsdiskussion. | |
| All diese Ausgrenzungs-Mechanismen folgen ihrer eigenen Rationalität und | |
| rechtlichen Grundlage. Zurecht verlangt das Verfassungsgericht, dass die | |
| NPD gegen jede Maßnahme separat klagen muss, wenn sie nicht einverstanden | |
| ist. Aufgrund der demokratie- und menschenfeindlichen NPD-Programmatik wird | |
| die Partei damit aber natürlich keinen Erfolg haben. | |
| Der NPD-Antrag war nun also die Ouvertüre zum angekündigten | |
| Partei-Verbotsverfahren. Die Nazi-Partei hat gezeigt, dass sie die Bühne | |
| leidlich bespielen und sich immer wieder ins Gespräch bringen kann. Das | |
| Verfassungsgericht hat seinerseits klar gemacht, dass es keinen | |
| Schauprozess gegen die NPD führen wird, sondern ein rechtsstaatliches | |
| Verfahren. Ein Verbotsverfahren wird also kein adminstrativer Spaziergang, | |
| sondern eine juristische Schlacht mit ungewissem Ausgang. | |
| Noch hat niemand einen Verbotsantrag eingereicht, auch der Bundesrat nicht. | |
| 6 Mar 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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