# taz.de -- Christian Ströbele gegen NPD-Verbot: „Den Geldhahn zudrehen“ | |
> Ein NPD-Verbot hat wenig Aussicht auf Erfolg, sagt Grünen-Politiker | |
> Ströbele im Interview. Sinnvoller sei eine Kürzung der Staatsgelder. | |
Bild: Nicht verbieten, aber wenigstens auch nicht mit Geld unterstützen: Strö… | |
taz: Herr Ströbele, wird es auch nach dem Ausstieg der Bundesregierung aus | |
dem Verbotsverfahren einen Antrag gegen die NPD in Karlsruhe geben? | |
Christian Ströbele: Es sieht so aus. Der Bundesrat wird das Verbot wohl | |
beantragen. SPD-Ministerpräsidenten sagen, sie wollen daran festhalten. | |
Mit Erfolg? | |
Ich fürchte, nein. Die NPD verfolgt zwar eindeutig verfassungsfeindliche | |
Ziele, aber für ein Verbot muss sich aus dem Material auch valide ergeben, | |
dass sie diese aktiv kämpferisch anstrebt und – vor allem – dass ein Verbot | |
verhältnismäßig ist. Das setzt voraus, dass die NPD eine echte Bedrohung | |
unserer Grundordnung ist. Das ist angesichts der Schwäche der NPD und ihrer | |
schwindenden Wahlerfolge mehr als fraglich. | |
Die NPD bekommt, wie alle Parteien, Geld vom Staat. Viele halten allein das | |
für einen Grund, die Partei zu verbieten. Haben sie nicht recht? | |
Nein. Doch dass die NPD Millionen vom Staat bekommen hat und auch weiter | |
bekommen wird, ist höchst ärgerlich. Deshalb müssen wir Wege suchen, der | |
NPD den Geldhahn zuzudrehen – ganz oder zum Teil. | |
Wie? | |
Indem dieser noch legalen Partei für verfassungsfeindliche oder gar | |
rassistischer Umtriebe staatliche Zuwendungen entzogen werden. Das könnte | |
durch eine Grundgesetzänderung gehen, vielleicht reicht auch ein einfaches | |
Gesetz. Da sind die Juristen unterschiedlicher Auffassung. | |
Grundgesetzänderungen gibt’s nicht mal eben so … | |
Nach dem Grundgesetz sind alle Parteien prinzipiell gleichzubehandeln. Aber | |
dies fällt nicht unter die „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes. Dieses | |
Gleichbehandlungsprinzip kann also mit ausreichenden Gründen eingeschränkt | |
werden, wie das existierende Parteiverbot zeigt. Dazu wäre eine | |
Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Aber warum soll es die nicht geben? | |
Gesetzt den Fall, dies wäre juristisch machbar: Ist es politisch klug? | |
Schaffen wir damit nicht zwei Klassen von Parteien: staatliche | |
privilegierte und solche ohne Staatsgeld? | |
Nein. Ein wichtiges Bedenken, aber der Staat soll ja nur nicht gezwungen | |
sein, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu subventionieren. Die | |
Entscheidung, ob eine Partei oder einzelne ihrer Betätigungen | |
verfassungsfeindlich sind, muss natürlich weiter beim | |
Bundesverfassungsgericht liegen. Falls dieses die Verfassungsfeindlichkeit | |
feststellt, könnten wenigstens Gelder für rassistische Bildungsarbeit oder | |
solche Aktionen und Propaganda vorenthalten werden. | |
Damit wird die Hürde vor einschneidenden Einschränkungen der Arbeit von | |
Parteien aber radikal gesenkt. Als Nächstes könnte dann die CSU fordern, | |
die Linkspartei finanziell auszutrocknen, oder? | |
Missbrauchsgefahr gibt es beim Parteienverbot auch. Deshalb soll ja nicht | |
der Bundestagspräsident oder ein anderes politisches Gremium entscheiden, | |
sondern das Bundesverfassungsgericht als politisch neutrale Instanz. Wir | |
hätten nicht nur den Hammer, das Verbot, dessen wirksamer Einsatz gerade | |
mit Blick auf europäische Gerichte unwahrscheinlich ist. Sondern auch | |
gezieltere Instrumente wie die Kürzung staatlicher Gelder, die nicht den | |
Nachweis einer Gefahr für die Grundordnung voraussetzen. | |
Gibt es noch mehr Unterstützer dieser Idee? | |
Es gibt Rechtsgutachten, die diesen Weg für gangbar halten. Und es gibt | |
Kollegen in allen Fraktionen, die dafür offen zu sein scheinen. | |
22 Mar 2013 | |
## AUTOREN | |
Stefan Reinecke | |
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