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# taz.de -- Christian Ströbele gegen NPD-Verbot: „Den Geldhahn zudrehen“
> Ein NPD-Verbot hat wenig Aussicht auf Erfolg, sagt Grünen-Politiker
> Ströbele im Interview. Sinnvoller sei eine Kürzung der Staatsgelder.
Bild: Nicht verbieten, aber wenigstens auch nicht mit Geld unterstützen: Strö…
taz: Herr Ströbele, wird es auch nach dem Ausstieg der Bundesregierung aus
dem Verbotsverfahren einen Antrag gegen die NPD in Karlsruhe geben?
Christian Ströbele: Es sieht so aus. Der Bundesrat wird das Verbot wohl
beantragen. SPD-Ministerpräsidenten sagen, sie wollen daran festhalten.
Mit Erfolg?
Ich fürchte, nein. Die NPD verfolgt zwar eindeutig verfassungsfeindliche
Ziele, aber für ein Verbot muss sich aus dem Material auch valide ergeben,
dass sie diese aktiv kämpferisch anstrebt und – vor allem – dass ein Verbot
verhältnismäßig ist. Das setzt voraus, dass die NPD eine echte Bedrohung
unserer Grundordnung ist. Das ist angesichts der Schwäche der NPD und ihrer
schwindenden Wahlerfolge mehr als fraglich.
Die NPD bekommt, wie alle Parteien, Geld vom Staat. Viele halten allein das
für einen Grund, die Partei zu verbieten. Haben sie nicht recht?
Nein. Doch dass die NPD Millionen vom Staat bekommen hat und auch weiter
bekommen wird, ist höchst ärgerlich. Deshalb müssen wir Wege suchen, der
NPD den Geldhahn zuzudrehen – ganz oder zum Teil.
Wie?
Indem dieser noch legalen Partei für verfassungsfeindliche oder gar
rassistischer Umtriebe staatliche Zuwendungen entzogen werden. Das könnte
durch eine Grundgesetzänderung gehen, vielleicht reicht auch ein einfaches
Gesetz. Da sind die Juristen unterschiedlicher Auffassung.
Grundgesetzänderungen gibt’s nicht mal eben so …
Nach dem Grundgesetz sind alle Parteien prinzipiell gleichzubehandeln. Aber
dies fällt nicht unter die „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes. Dieses
Gleichbehandlungsprinzip kann also mit ausreichenden Gründen eingeschränkt
werden, wie das existierende Parteiverbot zeigt. Dazu wäre eine
Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Aber warum soll es die nicht geben?
Gesetzt den Fall, dies wäre juristisch machbar: Ist es politisch klug?
Schaffen wir damit nicht zwei Klassen von Parteien: staatliche
privilegierte und solche ohne Staatsgeld?
Nein. Ein wichtiges Bedenken, aber der Staat soll ja nur nicht gezwungen
sein, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu subventionieren. Die
Entscheidung, ob eine Partei oder einzelne ihrer Betätigungen
verfassungsfeindlich sind, muss natürlich weiter beim
Bundesverfassungsgericht liegen. Falls dieses die Verfassungsfeindlichkeit
feststellt, könnten wenigstens Gelder für rassistische Bildungsarbeit oder
solche Aktionen und Propaganda vorenthalten werden.
Damit wird die Hürde vor einschneidenden Einschränkungen der Arbeit von
Parteien aber radikal gesenkt. Als Nächstes könnte dann die CSU fordern,
die Linkspartei finanziell auszutrocknen, oder?
Missbrauchsgefahr gibt es beim Parteienverbot auch. Deshalb soll ja nicht
der Bundestagspräsident oder ein anderes politisches Gremium entscheiden,
sondern das Bundesverfassungsgericht als politisch neutrale Instanz. Wir
hätten nicht nur den Hammer, das Verbot, dessen wirksamer Einsatz gerade
mit Blick auf europäische Gerichte unwahrscheinlich ist. Sondern auch
gezieltere Instrumente wie die Kürzung staatlicher Gelder, die nicht den
Nachweis einer Gefahr für die Grundordnung voraussetzen.
Gibt es noch mehr Unterstützer dieser Idee?
Es gibt Rechtsgutachten, die diesen Weg für gangbar halten. Und es gibt
Kollegen in allen Fraktionen, die dafür offen zu sein scheinen.
22 Mar 2013
## AUTOREN
Stefan Reinecke
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