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# taz.de -- Antrag auf ein NPD-Verbot: Richter fordern mehr Vorbereitung
> Die Verfassungrichter stellen höhere Anforderungen an das Beweismaterial,
> um ein NPD-Verbotsverfahren zu beginnen. Das Material müsse besser
> aufgearbeitet sein.
Bild: Wollen nicht lange ermitteln müssen: Verfassungsrichter in Kralsruhe.
BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht stellt beim NPD-Verbotsverfahren
laut einem Zeitungsbericht höhere Anforderungen an das vom Antragsteller
einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt. Die Verfassungswidrigkeit
einer Partei werde nicht erst „nach langen Ermittlungen“ in Karlsruhe
bestimmt, zitierte der Tagesspiegel am Donnerstag aus einer Stellungnahme
des Gerichts an das Bundesjustizministerium.
„Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei
mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des
Grundgesetzes steht“, heißt es demnach in dem Papier.
Sollte sich der mögliche Erfolg des Prozesses nicht bereits aus den
vorgelegten Unterlagen ergeben, sei es wahrscheinlich, dass der
Verbotsantrag nicht über das vom Gesetz vorgesehene Vorverfahren
hinausgelange, heißt es dem Bericht zufolge in der 47-seitigen
Stellungnahme weiter. Sie wurde demnach im Jahr 2007 vom Plenum des
Gerichts verabschiedet und ist die letzte offizielle gerichtliche Äußerung
zu Kriterien eines Parteiverbots, nachdem das erste Verfahren gegen die
rechtsextreme NPD 2003 in Karlsruhe eingestellt worden war.
Die Richter kritisierten in ihrer Stellungnahme ferner, in der
Vergangenheit sei bei Parteiverboten umfangreiches Material „vielfach ohne
vorherige Aufarbeitung oder Systematisierung“ eingereicht worden. Dabei
könnten die Antragsteller die Sichtung und Ordnung ebenso gut selbst
vornehmen, sie müssten sich ja ohnehin einen entsprechenden Überblick über
das Material verschaffen.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim
Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Das Bundeskabinett
entschied sich am Mittwoch gegen einen eigenen Verbotsantrag. Offen ist
noch, ob der Bundestag einen solchen stellt. Vor zehn Jahren hatten die
Karlsruher Richter ein Verbotsverfahren eingestellt, ohne die Frage der
Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Es war bekanntgeworden, dass
V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.
21 Mar 2013
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