# taz.de -- Antrag auf ein NPD-Verbot: Richter fordern mehr Vorbereitung | |
> Die Verfassungrichter stellen höhere Anforderungen an das Beweismaterial, | |
> um ein NPD-Verbotsverfahren zu beginnen. Das Material müsse besser | |
> aufgearbeitet sein. | |
Bild: Wollen nicht lange ermitteln müssen: Verfassungsrichter in Kralsruhe. | |
BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht stellt beim NPD-Verbotsverfahren | |
laut einem Zeitungsbericht höhere Anforderungen an das vom Antragsteller | |
einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt. Die Verfassungswidrigkeit | |
einer Partei werde nicht erst „nach langen Ermittlungen“ in Karlsruhe | |
bestimmt, zitierte der Tagesspiegel am Donnerstag aus einer Stellungnahme | |
des Gerichts an das Bundesjustizministerium. | |
„Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei | |
mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des | |
Grundgesetzes steht“, heißt es demnach in dem Papier. | |
Sollte sich der mögliche Erfolg des Prozesses nicht bereits aus den | |
vorgelegten Unterlagen ergeben, sei es wahrscheinlich, dass der | |
Verbotsantrag nicht über das vom Gesetz vorgesehene Vorverfahren | |
hinausgelange, heißt es dem Bericht zufolge in der 47-seitigen | |
Stellungnahme weiter. Sie wurde demnach im Jahr 2007 vom Plenum des | |
Gerichts verabschiedet und ist die letzte offizielle gerichtliche Äußerung | |
zu Kriterien eines Parteiverbots, nachdem das erste Verfahren gegen die | |
rechtsextreme NPD 2003 in Karlsruhe eingestellt worden war. | |
Die Richter kritisierten in ihrer Stellungnahme ferner, in der | |
Vergangenheit sei bei Parteiverboten umfangreiches Material „vielfach ohne | |
vorherige Aufarbeitung oder Systematisierung“ eingereicht worden. Dabei | |
könnten die Antragsteller die Sichtung und Ordnung ebenso gut selbst | |
vornehmen, sie müssten sich ja ohnehin einen entsprechenden Überblick über | |
das Material verschaffen. | |
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim | |
Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Das Bundeskabinett | |
entschied sich am Mittwoch gegen einen eigenen Verbotsantrag. Offen ist | |
noch, ob der Bundestag einen solchen stellt. Vor zehn Jahren hatten die | |
Karlsruher Richter ein Verbotsverfahren eingestellt, ohne die Frage der | |
Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Es war bekanntgeworden, dass | |
V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren. | |
21 Mar 2013 | |
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