| # taz.de -- Antrag auf ein NPD-Verbot: Richter fordern mehr Vorbereitung | |
| > Die Verfassungrichter stellen höhere Anforderungen an das Beweismaterial, | |
| > um ein NPD-Verbotsverfahren zu beginnen. Das Material müsse besser | |
| > aufgearbeitet sein. | |
| Bild: Wollen nicht lange ermitteln müssen: Verfassungsrichter in Kralsruhe. | |
| BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht stellt beim NPD-Verbotsverfahren | |
| laut einem Zeitungsbericht höhere Anforderungen an das vom Antragsteller | |
| einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt. Die Verfassungswidrigkeit | |
| einer Partei werde nicht erst „nach langen Ermittlungen“ in Karlsruhe | |
| bestimmt, zitierte der Tagesspiegel am Donnerstag aus einer Stellungnahme | |
| des Gerichts an das Bundesjustizministerium. | |
| „Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei | |
| mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des | |
| Grundgesetzes steht“, heißt es demnach in dem Papier. | |
| Sollte sich der mögliche Erfolg des Prozesses nicht bereits aus den | |
| vorgelegten Unterlagen ergeben, sei es wahrscheinlich, dass der | |
| Verbotsantrag nicht über das vom Gesetz vorgesehene Vorverfahren | |
| hinausgelange, heißt es dem Bericht zufolge in der 47-seitigen | |
| Stellungnahme weiter. Sie wurde demnach im Jahr 2007 vom Plenum des | |
| Gerichts verabschiedet und ist die letzte offizielle gerichtliche Äußerung | |
| zu Kriterien eines Parteiverbots, nachdem das erste Verfahren gegen die | |
| rechtsextreme NPD 2003 in Karlsruhe eingestellt worden war. | |
| Die Richter kritisierten in ihrer Stellungnahme ferner, in der | |
| Vergangenheit sei bei Parteiverboten umfangreiches Material „vielfach ohne | |
| vorherige Aufarbeitung oder Systematisierung“ eingereicht worden. Dabei | |
| könnten die Antragsteller die Sichtung und Ordnung ebenso gut selbst | |
| vornehmen, sie müssten sich ja ohnehin einen entsprechenden Überblick über | |
| das Material verschaffen. | |
| Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim | |
| Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Das Bundeskabinett | |
| entschied sich am Mittwoch gegen einen eigenen Verbotsantrag. Offen ist | |
| noch, ob der Bundestag einen solchen stellt. Vor zehn Jahren hatten die | |
| Karlsruher Richter ein Verbotsverfahren eingestellt, ohne die Frage der | |
| Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Es war bekanntgeworden, dass | |
| V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren. | |
| 21 Mar 2013 | |
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