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# taz.de -- Grundsätze für Überwachung: Im Einklang mit Menschenrechten
> Die Überwachung muss endlich gestoppt werden – weltweit. 13 Grundsätze
> für mehr Privatsphäre und Meinungsfreiheit im Netz.
Bild: Nach welchen Prinzipien guckt hier die Kamera zu?
Die Häufigkeit, mit der Staaten Kommunikation überwachen, abhören,
analysieren und speichern, steigt dramatisch – mit der Gefahr, dass anhand
der gesammelten Daten Profile zu Personen erstellt werden, die sensible
Informationen, etwa politische und religiöse Ansichten enthalten. Eine
klare Verletzung der Privatsphäre.
Trotz dieses enormen Missbrauchspotenzials besteht oftmals kein
ausreichender Schutz der Kommunikationsdaten. Umgekehrt fehlt es an
Beschränkungen dafür, wie die Daten von Behörden gewonnen, geteilt und
gespeichert werden dürfen.
Damit Staaten tatsächlich ihren internationalen menschenrechtlichen
Verpflichtungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung nachkommen, müssen
sie Grundsätze einhalten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres
Staatsgebietes gelten – und außerdem rechtlich höher zu bewerten sind als
der Zweck der Überwachung, sei es Strafverfolgung, nationale Sicherheit
oder sonstige behördliche Ziele. Deshalb muss Kommunikationsüberwachung,
die geschützte Informationen betrifft, im Einklang mit den folgenden
Grundsätzen stehen.
Gesetzmäßigkeit: Jede Beschränkung des Rechts auf Privatsphäre muss
gesetzlich vorgeschrieben sein. Ohne präzise Rechtsgrundlage darf der Staat
keine entsprechende Maßnahmen einführen oder durchsetzen. Angesichts der
Geschwindigkeit des technologischen Wandels sollten Gesetze, die das Recht
auf Privatsphäre beschränken, regelmäßig parlamentarischer Kontrolle
unterliegen.
Rechtmäßiges Ziel: Gesetze sollten nur Kommunikationsüberwachung durch
spezifizierte Behörden erlauben, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen, das
im Einklang mit der demokratischen Gesellschaftsordnung steht.
Notwendigkeit: Gesetze, die Kommunikationsüberwachung durch den Staat
erlauben, müssen die Überwachung auf das zweifellos und nachweislich
Notwendige beschränken, um ein legitimes Ziel zu erreichen.
Kommunikationsüberwachung darf nur durchgeführt werden, wenn es das einzige
Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels ist.
Angemessenheit: Jeder Fall der gesetzlich autorisierten
Kommunikationsüberwachung muss geeignet sein, das spezifische legitime
Ziel, welches festgelegt wurde, zu erfüllen.
Verhältnismäßigkeit: Kommunikationsüberwachung sollte als hochgradig
invasive Handlung angesehen werden, die in die Privatsphäre und die freie
Meinungsäußerung eingreift und somit die Grundlagen einer demokratischen
Gesellschaft bedroht. Entscheidungen über solche Eingriffe müssen die
gesuchten Vorteile gegen die Schäden der Eingriffe abwägen und deren
Schwere berücksichtigen.
Zuständige gerichtliche Behörden: Bestimmungen in Bezug auf die
Kommunikationsüberwachung dürfen nur von zuständigen gerichtlichen
Behörden, die unparteiisch und unabhängig sind, festgelegt werden.
Rechtsstaatliches Verfahren: Staaten müssen die Menschenrechte jedes
Einzelnen respektieren und garantieren. Dazu bedarf es rechtsstaatlicher
Prozesse, die jegliche Beeinträchtigung der Menschenrechte ordnungsgemäß
regeln, durchführen und der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.
Benachrichtigung des Nutzers: Personen sollten über die angeordnete
Kommunikationsüberwachung informiert werden, sodass sie Entscheidung
anfechten können. Des Weiteren sollten sie Zugang zu dem Material bekommen,
welches für den Antrag der Autorisierung vorgelegt wurde.
Transparenz: Staaten sollten bezüglich der Nutzung und des Umfangs der
Kommunikationsüberwachung transparent sein. Sie sollten mindestens die
gesammelten Informationen über die Anzahl der genehmigten und abgelehnten
Anfragen, eine Aufschlüsselung der Anfragen nach Dienstanbieter und nach
Ermittlungsart und -zweck veröffentlichen. Staaten sollten Personen
genügend Informationen bereitstellen, dass sie über den Umfang, die Art und
die Anwendung der Kommunikationsüberwachung informiert sind.
Öffentliche Aufsicht: Staaten sollten unabhängige Aufsichtsmechanismen
schaffen, die auf alle potenziell relevanten Informationen über staatliche
Maßnahmen zugreifen können –wenn notwendig auch auf geheime oder als
Verschlusssachen gekennzeichnete Informationen.
Integrität der Kommunikation und der Systeme: Staaten sollten die
Dienstleister oder Hardware- oder Softwarehändler nicht zwingen,
Überwachungs- oder Beobachtungsfunktionen in ihre Systeme einzubauen oder
bestimmte Informationen lediglich für Zwecke der staatlichen Überwachung zu
sammeln oder zu speichern.
Schutzmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit: Wenn Staaten Hilfe
von einem ausländischen Dienstleister anfordern, sollten Verträge
sicherstellen, dass immer das Gesetz desjenigen Staates angewendet wird,
das ein höheres Schutzniveau für den Bürger aufweist. Staaten dürfen
grenzüberschreitenden Informationsaustausch nicht dazu nutzen, bestehende
gesetzliche Beschränkungen der Kommunikationsüberwachung zu umgehen.
Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugang: Die Staaten sollten Gesetze
erlassen, die illegale Kommunikationsüberwachung durch öffentliche oder
private Akteure kriminalisiert. Die Gesetze sollten ausreichende zivil- und
strafrechtliche Sanktionen, Schutz für Whistleblower und Wege der
Wiedergutmachung zugunsten Geschädigter enthalten. Alle unrechtmäßig
gesammelten Informationen zählen in einem Verfahren nicht als Beweise. Das
gesammelte Material muss nach der Auswertung zerstört oder an die
überwachte Person zurückgegeben werden.
Unter [1][https://de.necessaryandproportionate.org/text] sind die
kompletten Grundsätze zu finden. Zusammenfassung von taz-Redakteur Ralf
Pauli
30 Sep 2013
## LINKS
[1] http://de.necessaryandproportionate.org/text
## AUTOREN
Ralf Pauli
Ralf Pauli
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