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# taz.de -- Ärger beim Fliegen: Einheitlicher Schlichter
> Kofferverlust, Verspätungen, Umbuchungen? Bald wird alles besser: Die
> Airlines einigen sich nach langem Ringen auf eine gemeinsame
> Beschwerdestelle.
Bild: Warten auf den Abflug.
Ob Kofferverlust, Verspätung, Umbuchung oder verpasste Anschlussflüge – für
geschädigte Reisende ist es bisher oft mühsam und teuer, ihre berechtigten
Ersatzansprüche gegen häufig widerwillige Fluggesellschaften durchzusetzen.
Ab 1. November wird sich das ändern. Dann sind Airlines verpflichtet, ein
außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen. Das erspart
Verbrauchern viel Zeit, Ärger und Kosten.
Lange Zeit konnte sich die Flugbranche nicht auf ein einheitliches
Verfahren verständigen. Doch nun ist der Durchbruch gelungen. Die
unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
in Berlin soll auch für Flugreisende die Schlichtung übernehmen. „Das ist
eine gute Nachricht“, sagt SÖP-Chef Heinz Klewe. Man habe sich mit den
Branchenverbänden BDL, BDF und Barig geeinigt, dass deren in-und
ausländische Mitglieder dem Trägerverein beitreten und sich am
Schlichtungsverfahren beteiligen. Klewe verspricht Unternehmen und
Verbrauchern „eine Schlichtung mit Augenmaß“.
Die drei Verbände bestätigen in einer gemeinsamen Mitteilung die Einigung.
Kunden bekämen nun die Möglichkeit, Beschwerden auch außergerichtlich zu
klären“, erklärte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch. Barig-Generalsekret�…
Michael Hoppe sagte, man habe den Mitgliedern empfohlen, der SÖP
beizutreten.
Damit gibt es künftig eine einzige gemeinsame Anlaufstelle für alle
Reisenden, die Beschwerden haben und Entschädigung wollen. Die SÖP gilt als
bewährte Institution, die bereits für alle Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden
und mehr als 200 Unternehmen Streitfälle erfolgreich schlichtet. Für den
Verbraucher ist das Verfahren kostenlos – und anders als das Unternehmen
ist der Kunde nicht verpflichtet, den Vorschlag des Schlichters anzunehmen.
Der Klageweg steht dem Betroffenen weiter offen.
Grundsätzlich müssen sich die Geschädigten jedoch zunächst an das
betreffende Verkehrsunternehmen wenden und versuchen, dort ihre Ansprüche
geltend zu machen. Falls dabei kein zufriedenstellendes Ergebnis
herauskommt, können nun erstmals auch Flugreisende bei der Berliner SÖP
solche Streitfälle außergerichtlich und kostenfrei klären lassen.
Wichtig dabei: Der neue Schlichtungsanspruch gilt nur für private Flüge ab
dem 1. November 2013, die in Deutschland starten oder landen. Rund 3.500
Altfälle, die bereits bei der SÖP liegen, sind noch immer ungeklärt, weil
zahlreiche Airlines die außergerichtliche Schlichtung verweigerten. Schon
die Teilnahme bei der früheren Schlichtungsstelle Mobilität, von der
Bundesregierung gefördert, lehnten Lufthansa, Air Berlin & viele andere
Anbieter ab.
## Entschädigungen entgehen
Nach Schätzung von Experten lassen sich die Bundesbürger jedes Jahr
stattliche Entschädigungen entgehen, weil die Ansprüche nicht durchgesetzt
werden. Laut einer Studie von der Firma EU-Claim, die Ansprüche für
Geschädigte gegen Entgelt durchsetzt, sind täglich in Deutschland
durchschnittlich 33.000 Fluggäste von Verspätungen um mehr als 30 Minuten
betroffen. Die Organisation Flightrights hat errechnet, dass in einem Jahr
1,3 Millionen Passagiere stark verspätet ankamen und deshalb 665 Millionen
Euro auf Entschädigung gehabt hätten.
Einen ersten Durchbruch konnte SÖP-Chef Klewe im Frühjahr erzielen.
Ausgerechnet der Billigflieger Ryanair, der immer wieder durch rüde
Geschäftsmethoden in die Schlagzeilen geriet, trat im März als erste
Airline der SÖP bei und akzeptiert die Schlichtungsvorschläge. Als
vorbildlich bei Streitfällen gilt die Deutsche Bahn, die sich seit Jahren
an den außergerichtlichen Schlichtungsstellen im Interesse ihrer Kunden
beteiligt hat.
12 Oct 2013
## AUTOREN
Thomas Wüpper
## TAGS
Fluggesellschaften
Verspätung
Klage
Verbraucher
Reisen
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Lufthansa
EU-Parlament
CO2-Emissionen
Verbraucherschutz
Beschwerdestelle
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