| # taz.de -- Schlichtungsstelle für Urlaubsärger: Mehr Reisende fordern Entsch… | |
| > Die Beschwerden bei der Schlichtungsstelle SÖP nehmen zu. Oft lohnt sich | |
| > die Mühe. Die Bearbeitung ist kostenlos, die Erfolgsquote hoch. | |
| Bild: Wenn nicht nur der Sonnenuntergang, sondern auch die Unterkunft dramatisc… | |
| Ein paar Klicks – und schon ist der nächste Urlaub gesichert! Das Internet | |
| und Onlineangebote machen Reisebuchungen so einfach wie nie zuvor. Doch oft | |
| läuft später nicht alles wie erhofft und versprochen. Der Flug wird | |
| verschoben, die Bahn hat große Verspätung, der Fernbus steckt stundenlang | |
| im Stau, auf der Kreuzfahrt geht der Koffer verloren – das kann jede Menge | |
| Ärger bereiten. Besonders wenn sich die Verkehrsunternehmen stur stellen | |
| und Entschädigungen verweigern. | |
| Solche Streitfälle landen jeden Tag zuhauf in der Fasanenstraße 81 in | |
| Berlin. Dort sitzt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen | |
| Personenverkehr (SÖP), die kostenlos, unabhängig und neutral versucht, | |
| Konflikte ohne teure und zeitraubende Gerichtsverfahren beizulegen. | |
| Geschäftsführer Heinz Klewe und seine Volljuristen haben sehr viel zu tun: | |
| Auch im ersten Halbjahr 2017 stieg die Zahl der Anträge weiter stark um 27 | |
| Prozent auf knapp 6.900. | |
| Viele Airlines verweigerten lange Zeit die Teilnahme bei der | |
| Schlichtungsstelle. Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wurde | |
| die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Schlichtung in vielen Branchen | |
| aber zur Pflicht. Die SÖP ist als Schlichtungsstelle von der | |
| Bundesregierung anerkannt. Mittlerweile beteiligen sich 46 Airlines, | |
| darunter alle deutschen Unternehmen und Billigflieger wie Ryanair, Easyjet | |
| und Wizz Air. | |
| ## Kein Erfolgshonorar | |
| Die SÖP verlangt weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolgshonorare. Die | |
| Arbeit der Schlichtungsstelle wird über Mitgliedsbeiträge von den | |
| mittlerweile 350 Verkehrsunternehmen finanziert, die mitmachen. Die | |
| Unternehmen akzeptieren damit, dass viele Streitfälle durch die | |
| unabhängigen Schlichter entschieden werden. | |
| Auch private Unternehmen wie EU-Claim, Fairplane oder Flightright bieten | |
| verärgerten Reisenden an, erfolgversprechende Fälle durchzufechten. Dafür | |
| werden dann aber bis zu 30 Prozent Erfolgshonorar fällig, teils noch mehr. | |
| Falls es kein Geld gibt, muss der Kunde – anders als beim Anwalt – aber | |
| auch nichts zahlen. | |
| ## Wann wird entschädigt? | |
| Das Reiserecht und besonders die Entschädigungsregeln sind eine recht | |
| komplizierte Materie. Generell gilt für die meisten Reisen: Bei längeren | |
| Verspätungen, Kofferverlust, Falschinformationen und schlechtem Service | |
| können unter bestimmten Bedingungen Ersatzansprüche geltend gemacht werden, | |
| die erst nach drei Jahren verjähren. | |
| Bei Airlines regelt die EU-Verordnung 261/2004 bereits seit mehr als einem | |
| Jahrzehnt, dass Passagiere einen Ersatzflug oder Erstattung des | |
| Ticketpreises verlangen können, wenn Flüge gestrichen wurden oder überbucht | |
| sind. Zudem gibt es in solchen Fällen als Ausgleich 250 Euro (Flüge bis | |
| 1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) oder sogar 600 Euro | |
| (Langstrecken). Bei Flugplanstörungen infolge Naturkatastrophen, | |
| schlechten Wetters und Streiks müssen Airlines nicht zahlen, wenn sich | |
| solche Ursachen nachweisen lassen. | |
| ## Was gilt bei Zugreisen? | |
| Bei längerer Verspätung von Zügen gibt es einen Teil des Fahrpreises | |
| zurück, unabhängig von der Ursache. In allen EU-Ländern müssen Bahnen bei | |
| Verspätungen von 60 bis 119 Minuten ein Viertel des Fahrpreises | |
| zurückzahlen, ab 120 Minuten mindestens die Hälfte. Im Gegensatz zu | |
| Airlines können sich Bahnen seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs | |
| nicht mehr auf höhere Gewalt berufen. Fahrgästen muss der Preis auch dann | |
| teilerstattet werden, wenn sich der Zug wegen schlechten Wetters, | |
| Naturkatastrophen oder Streiks verspätet. | |
| Die Anlaufstelle: Die SÖP ist per Post (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin), per | |
| Telefon (0 30 6 44 99 33-0), per Mail ([1][[email protected])] oder im | |
| Internet ([2][www.soep-online.de]) zu erreichen. Auch im öffentlichen | |
| Nahverkehr (Bus, Tram, U-Bahn) ist die SÖP in bereits 13 Bundesländern | |
| Anlaufstelle. | |
| 15 Jul 2017 | |
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| [1] http://soep-online.de) | |
| [2] http://www.soep-online.de | |
| ## AUTOREN | |
| Thomas Wüpper | |
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