# taz.de -- Trickserei im Online-Reisebüro: Buchung per Mausklick | |
> Im Internet ist die Urlaubstraumreise oft günstiger. Doch Vorsicht: | |
> Besser ist, die Angebote sehr sorgfältig zu prüfen – auch das | |
> Kleingedruckte. | |
Bild: Im Traumurlaub der Sonnen entgegen – doch davor steht oft das Kleingedr… | |
Nur ein paar Klicks – und ab in den Urlaub! Wer günstig reisen will, findet | |
bei Preissuchmaschinen oder Reisebüros im Internet viele Angebote. Jeder | |
dritte Internetnutzer in Europa bucht Reisen und Hotels schon online. | |
Solche Buchungen können aber auch zum Reinfall werden. Denn manche Anbieter | |
treiben den Preis durch intransparente Nebenkosten in die Höhe oder | |
verkaufen den Kunden eine unerwünschte Versicherung mit. | |
Seit Jahren warnen Verbraucherschützer vor schwarzen Schafen und raten, die | |
Angebote immer sorgfältig zu prüfen. Wie berechtigt diese Warnung ist, | |
zeigt das kürzlich veröffentlichte, erschreckende Ergebnis einer | |
konzertierten Prüfaktion der EU-Kommission aus dem vorigen Jahr. | |
Nur 31 Prozent von 552 Reisewebseiten hielten sich an das europäische | |
Verbraucherrecht. Bei 382 Seiten, also mehr als zwei Dritteln der Angebote, | |
wurden dagegen von den zuständigen Behörden und Verbraucherverbänden teils | |
gravierende Verstöße festgestellt. | |
Der häufigste Mangel: Bei 30 Prozent der Webseiten fehlten Informationen | |
über die Identität des Anbieters und Kontaktmöglichkeiten, besonders die | |
Mailadresse. Bei 28 Prozent gab es keine Hinweise zu | |
Beschwerdemöglichkeiten. Fast jeder vierte Anbieter versuchte, dem Kunden | |
noch Zusatzangebote wie Versicherungen über Voreinstellungen unterzujubeln. | |
Und bei jeder fünften Webseite erschien der Gesamtpreis gesetzeswidrig | |
nicht sofort, wenn die Hauptelemente der Buchung erstmals angezeigt wurden. | |
Die zuständige EU-Kommissarin Neven Mimica will nach eigener Aussage „nicht | |
ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden“. Die | |
Anbieter wurden aufgefordert, die Rechtsverstöße abzustellen, lediglich 173 | |
lenkten bisher ein. Zum Stichtag am 3. April 2014 boten nur 62 Prozent der | |
geprüften Webseiten die vorgeschriebenen Informationen. | |
Mehr als jeder dritte geprüfte Anbieter habe deshalb nun „weitere | |
Maßnahmen“ der Behörden zu erwarten, kündigte die Kommission an. Ein | |
Viertel der Betreiber dieser 209 Webseiten habe die Abstellung der Mängel | |
aber immerhin zugesagt, wenn auch noch nicht umgesetzt. | |
## Angebote überprüft | |
In Deutschland überprüften das Bundesamt für Verbraucherschutz und | |
Lebensmittelsicherheit (BVL), der Dachverband der Verbraucherzentralen | |
(Vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs insgesamt 30 | |
Webseiten für Reise- und Flugangebote. | |
Bei nahezu allen Angeboten seien Verstöße gegen das Verbraucherrecht | |
festgestellt worden, teilte das BVL mit, das ausschließlich Anbieter mit | |
Sitz im Ausland unter die Lupe nahm. Häufig seien der Endpreis nicht | |
vorschriftsgemäß ausgewiesen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht | |
ausreichend zugänglich und transparent gewesen. | |
Anders als die Behörde nennen die Verbraucherzentralen auch die Namen der | |
schwarzen Schafe. Der Vzbv untersuchte voriges Jahr zwölf Webseiten von | |
Fluggesellschaften und Vermittlern und stellte zahlreiche Verstöße fest. | |
Gegen drei Fluganbieter und einen Vermittler wurde letztendlich Klage | |
erhoben. | |
## Einfallsreiche Zusatzangebote | |
Dabei ging es um die korrekte Darstellung der Preise und Zusatzangebote, | |
die in der EU-Verordnung 1008/2008 geregelt ist. Demnach müssen Preise | |
vollständig dargestellt und Zusatzkosten immer am Beginn des | |
Buchungsvorgangs angegeben werden. Besonders das Verbot der Voreinstellung | |
von Zusatzangeboten umgingen viele Anbieter „äußerst einfallsreich“, | |
kritisiert Vzbv-Expertin Kerstin Hoppe. | |
So unterlag die Fluggesellschaft Condor vor dem Landgericht Frankfurt am | |
Main im Streit um die Darstellung der Reiseversicherung. Kunden wurden bei | |
den Buchungsschritten gezwungen, eine Auswahl zu treffen, zudem gab es den | |
Hinweis, dass es ohne Reiseschutz teuer werden könne. | |
Das Gericht erklärte eine solche Praxis für unzulässig. Der Kunde dürfe | |
nicht gezwungen werden, eine Auswahl für oder gegen eine Reiseversicherung | |
treffen zu müssen (Az. 2-06 O379/13 vom 22. 1. 2014). Das Urteil ist nicht | |
rechtskräftig, weil Condor Berufung einlegte. | |
24 May 2014 | |
## AUTOREN | |
Thomas Wüpper | |
## TAGS | |
Internet | |
Verbraucherzentrale | |
Reisen | |
Internet | |
Verbraucherschutz | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Schlichtungsstelle für Urlaubsärger: Mehr Reisende fordern Entschädigung | |
Die Beschwerden bei der Schlichtungsstelle SÖP nehmen zu. Oft lohnt sich | |
die Mühe. Die Bearbeitung ist kostenlos, die Erfolgsquote hoch. | |
Versicherungen im Internet: Appgesichert, ausgesorgt? | |
Immer mehr Versicherungen werden digital angeboten. Verbraucherschützern | |
und der Offline-Konkurrenz gefällt das nicht. | |
Weniger Rechte von Fluggästen: Die Bahn entschädigt besser | |
Die EU-Kommission will die Rechte von Fluggästen verschlechtern. Die | |
Bundesregierung findet das offenbar okay, Verbraucherschützer nicht. | |
Entschädigungen für Fluggäste: Airlines drücken sich | |
Betroffene scheuen den Rechtsweg, Unternehmen stellen sich stur: Obwohl die | |
EU 2005 die Rechte von Fluggästen gestärkt hat, gehen viele Reisende nach | |
verspäteten Flügen leer aus. |