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# taz.de -- Erste Bilanz zu Schlichtungsstellen: Zum Schlichter statt zum Richt…
> Viele Branchen haben Ombudsleute, an die sich Kunden bei Streitigkeiten
> mit Unternehmen wenden können. Gerichte werden entlastet.
Bild: Anschlussflug verpasst? Ombudsleute können beim Streit mit Unternehmen h…
Berlin taz | Von Ärger beim Ferienflug ist in diesen Tagen viel zu hören.
Verschwundenes Gepäck oder verpasste Anschlussflüge sind zwei der
häufigsten Probleme. Auch die Bahn ist häufig unpünktlich. Dumm, wenn der
Fahrgast nicht nachweisen kann, dass er aufgrund einer zu späten Ankunft
eine Entschädigung beanspruchen kann. Das sind Situationen, in denen es zum
Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen kommt. Es sind daher auch
typische Fälle für die zuständigen Schlichtungsstellen, von deren Existenz
viele Verbraucher noch gar nichts wissen.
Für Reisende sucht die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr
(SÖP) nach einem Kompromiss der beteiligten Parteien. Rund 15.000 Kunden
beschwerten sich im vergangenen Jahr bei den 18 Mediatoren. Ist die Eingabe
begründet, holt das SÖP eine Stellungnahme des betroffenen Unternehmens ein
und schlägt dann eine Lösung vor. In vier von fünf Fällen akzeptieren beide
Seiten den Vorschlag.
Der Vorteil eines Schlichtungsverfahrens liegt für die Bundesregierung auf
der Hand. „Schnell, einfach, kostengünstig: Schlichtung ist bei
Verbraucherstreitigkeiten eine gute Alternative zum gerichtlichen
Verfahren“, sagt Justizministerin Katarina Barley (SPD). Vor zwei Jahren
hat die Regierung die Arbeit der Ombudsleute gesetzlich geregelt und nun
erstmals eine Bilanz gezogen. Die Statistik zeigt, dass sich diese Art der
Konfliktlösung langsam herumspricht. 68.538 Anträge gingen bei den
mittlerweile 25 Schiedsstellen 2017 ein. Gegenüber dem Vorjahr entspricht
dies einem Zuwachs um 11 Prozent.
Einige Ombudsleute arbeiten schon lange. Dazu zählen die Schlichter der
Versicherungsgesellschaften und Banken. Auch die SÖP oder die für Ärger
mit Telekommunikationsfirmen und Postdienstleistern zuständige
Bundesnetzagentur kennen mittlerweile viele Verbraucher. Doch kaum jemand
kennt die Schlichtungsstellen für Immobilien, die für Bausparer oder die
für Besitzer von Investmentfonds. Weitere Einrichtungen sollen nach dem
Willen der Bundesregierung dazukommen. „Schlichtung ist immer eine
Win-win-Lösung“, wirbt Barley für eine Ausweitung.
## Die meisten Anliegen der Verbraucher sind berechtigt
Für die Verbraucher ist das Verfahren in der Regel kostenlos und kann via
Internet auf den Portalen der Ombudsleute angestoßen werden. Nur bei
missbräuchlichen Beschwerden wird zuweilen eine Gebühr erhoben. Wie die
beteiligten Parteien mit dem Schlichterspruch umgehen, ist unterschiedlich.
Der Ombudsmann der Versicherer darf bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro
ein für die Unternehmen verbindliches Urteil fällen. In anderen Branchen
kann der Vorschlag auch abgelehnt werden.
Die meisten Beschwerden kommen von Versicherungskunden und Reisenden. Die
stärkste Steigerung verzeichnete die Bundesnetzagentur bei Beschwerden von
Postkunden, deren Zahl sich im vergangenen Jahr mit gut 1.000 mehr als
vervierfacht hat. Die meisten Anliegen der Verbraucher sind berechtigt.
Nicht einmal jede fünfte Eingabe wurde abgelehnt. Wenn es dazu kam, dann in
der Regel wegen der fehlenden Zuständigkeit oder weil der Kunde sich zuvor
nicht schon direkt an das betreffende Unternehmen gewandt hat.
Allerdings registriert das für Schlichtungsstellen zuständige Bundesamt
für Justiz (BfJ) auch eine negative Entwicklung. Postunternehmen ziehen
sich aus dem Schlichtungsverfahren zurück. Nicht einmal jede zweite
Branchenfirma nimmt daran teil, mit sinkender Tendenz. Auch
Handelsunternehmen drücken sich mit Hinweis auf dort verbreitete
Kulanzregelungen um eine Teilnahme herum. So bleibt die erste Bilanz der
Schlichtungsstellen zwiespältig.
10 Jul 2018
## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
Verbraucher
Verbraucherschutz
Fluggesellschaften
Airline
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