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# taz.de -- EU will Verbraucherrechte stärken: Mit datenschutzfreundlichsten G…
> Die EU will die seit 1995 bestehenden Richtlinien zum Datenschutz
> grundlegend reformieren. Eine einheitliche Verordnung soll nationales
> Recht ablösen.
Bild: Der Grüne Jan Philipp Albrecht wartet auf die Position des Rats – das …
FREIBURG taz | Das Europäische Parlament (EP) will sich bei der anstehenden
Datenschutzreform für starke Verbraucherrechte einsetzen. Darauf haben sich
die sechs größten Fraktionen des Parlaments geeinigt. Am Montagabend wird
der Innen- und Rechtsausschuss in Straßburg ein entsprechendes Mandat für
die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat beschließen.
Der Datenschutz ist schon seit 1995 in der EU einheitlich geregelt. Bisher
existiert allerdings nur eine EU-Richtlinie, die noch in nationales Recht
umgesetzt werden musste. Das führte letztlich doch zu unterschiedlichen
Datenschutzniveaus. Künftig soll es nur noch eine EU-Verordnung geben, die
in der ganzen EU gilt.
Anfang 2012 hat die EU-Kommission einen Entwurf für diese
Datenschutzverordnung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht ein hohes
Datenschutzniveau vor, lässt aber viele Fragen offen. Über diesen Entwurf
berieten seitdem parallel die Mitgliedstaaten im Ministerrat und die
EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP). Mit der jetzigen
Entscheidung kommen die Beratungen im EP zum vorläufigen Abschluss. Von
knapp 4.000 vorgelegten Änderungsvorschlägen wurden rund 90 für
konsensfähig erachtet.
## Datenschutzabkommen zwischen den Staaten
So sollen sich die Bürger künftig durch Einstellungen in ihrem Browser
wirkungsvoll dagegen wehren können, dass ihr Surfverhalten zur
Profilbildung benutzt wird. Auch müsse es die Möglichkeit geben, Dienste im
Internet anonym oder unter Pseudonym zu nutzen. Unternehmen sollen ihre
Software mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen ausliefern,
heißt es in einer Aufstellung über die Verhandlungsergebnisse.
Künftig sollen europäische Datenschutzstandards gelten, sobald Daten von
EU-BürgerInnen verarbeitet werden – egal ob inner- oder außerhalb der EU.
Die Weitergabe von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, etwa
US-Geheimdienste wie die NSA, soll nur möglich sein, wenn ein spezielles
Datenschutzabkommen mit diesem Land besteht. Provider sollen ihren Kunden
Auskunft erteilen müssen, wenn sie Daten an Sicherheitsbehörden
weiterleiten.
## EU-Datenschutzgremium
In Streitfällen soll künftig ein EU-Datenschutzgremium entscheiden, so dass
sich Unternehmen nicht mehr das Land mit den schwächsten
Datenschutzbehörden aussuchen können. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis
zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen. Da kann es bei Firmen
wie Google um Milliarden gehen.
Der Grüne Jan Philipp Albrecht wird als Verhandlungsführer des EP in die
Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission gehen. Diese können aber
erst beginnen, wenn sich auch der Rat auf eine Position geeinigt hat. Das
kann noch Monate dauern.
21 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
Europäisches Parlament
Verbraucherrechte
Datensammlung
Internet
EU
Datenschutz
Michel Foucault
Prism
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
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