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# taz.de -- Datenschutz in Europa: Kein „Recht auf Vergessen“
> Die EU will ihren Datenschutz runderneuern, die Europaparlamentarier
> haben sich geeinigt. Beschlossen ist das Gesetzespaket noch lange nicht.
Bild: Sicherer im Netz? Europa scheint das so zu wollen.
BRÜSSEL dpa | In die Debatte um einheitliche Regeln für den Datenschutz in
Europa kommt Bewegung. Alle Fraktionen im EU-Parlament sind sich über eine
[1][gemeinsame Linie] einig, die Kompromisse wurden am Donnerstag in
Brüssel vorgestellt. Demzufolge sollen Internetnutzer explizit auf die
Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch
vorzubeugen. Firmen, die dagegen verstoßen, drohen Strafen von bis zu fünf
Prozent ihres Jahresumsatzes.
Die Grünen werteten die Regeln als Gewinn für die Verbraucher.
Christdemokraten sahen einen guten Mittelweg zwischen Grundrechten und
Firmeninteressen. Der Rechtsausschuss des Parlaments soll am Montag
zustimmen, das gilt als sicher. [2][Danach sind die EU-Staaten dran.]
Denn die Reform braucht neben der Bestätigung des Parlaments auch die
Zustimmung der Staaten. Einige Länder – besonders Deutschland – sehen den
Entwurf aber kritisch. Das Gesetzgebungsvorhaben könnte bestenfalls im
Frühjahr 2014 abgeschlossen werden, doch selbst das ist unsicher.
Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre [3][31995L0046:DE:HTML:gemeinsamen
Datenschutzregeln] aus dem Jahr 1995 auf den neuesten Stand bringen. Die
Mitgliedsstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr
unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28
verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU. Das soll sich ändern.
Streit gibt es allerdings um die Details.
## „Recht auf Löschen“
Das von den Grünen geforderte „Recht auf Vergessen“ („Right to be
forgotten“) fand keine Mehrheit unter den Fraktionen. Stattdessen ist nun
ein allgemeineres „Recht auf Löschen“ vorgesehen, was im deutschen
Datenschutzgesetz ohnehin schon besteht. Danach müssen Firmen auf Wunsch
ihrer Kunden Daten löschen. Sie müssen aber nicht dafür sorgen, dass die
Daten nirgendwo mehr auffindbar sind. Dies wäre aus Sicht der
Internetbranche nicht praktikabel gewesen.
Außerdem einigten sich die Parlamentarier darauf, die Rolle eines
EU-Gremiums von nationalen Datenschutzbeauftragten zu stärken. Wenn ein
nationaler Datenschützer die geplanten EU-Regeln fragwürdig auslegt, könnte
er von seinen Kollegen aus anderen EU-Staaten überstimmt werden. Das ist
bislang nicht der Fall.
Für den Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht war es wichtig,
dass alle Fraktionen auf einen Nenner gekommen sind. „Das haben uns viele
Leute nicht zugetraut.“ Damit könne das Parlament gestärkt in die
anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten gehen, sagte der federführend
zuständige Parlamentarier.
18 Oct 2013
## LINKS
[1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm?locale=de
[2] http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-852_en.htm
[3] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX
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