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# taz.de -- Neues Datenschutzgesetz: Gute Aussichten für Datensammler
> Am Donnerstag beschließt der Bundestag das neue Datenschutzgesetz. Für
> Verbraucher wird es einiges verschlechtern.
Bild: Speicherung von Daten: Alles hinterlässt Spuren
Berlin taz | Zum Nachteil für die Verbraucher und in Teilen
europarechtswidrig – das ist die Kritik von Verbraucher- und Datenschützern
an dem neuen Datenschutzgesetz, das der Bundestag abschließend beraten und
verabschiedet hat. „Das ist ein Datenschutz-Verhinderungsgesetz“,
kritisiert Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft.
Die Reform war notwendig geworden, weil die EU im vergangenen Jahr die
Datenschutz-Grundverordnung beschlossen hat. Im Frühjahr kommenden Jahres
werden die neuen Regelungen wirksam. Mit ihrem Gesetz konkretisiert die
Bundesregierung nun einige Punkte. Doch dabei bleibt sie, so die Kritik,
hinter dem Schutzniveau der europäischen Regelung zurück – und widerspricht
ihr teilweise sogar.
Vor allem in der Kritik: der Umgang mit den Rechten von Menschen, deren
Daten ein Unternehmen gespeichert hat. Zu wissen, wer welche Daten über
einen gespeichert hat, ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Sogar
die EU-Grundrechtecharta nennt das Recht auf Auskunft ausdrücklich.
Bislang gilt: Verbraucher können bei den Unternehmen anfragen, welche
persönlichen Daten von ihnen gespeichert sind. Die Firma ist dann
verpflichtet, eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Künftig dürfen
Unternehmen aber die Antwort verweigern, wenn der Aufwand für das
Unternehmen „unverhältnismäßig“ wäre.
Die Regierungsfraktionen wollen laut eigener Aussage kleine und mittlere
Unternehmen entlasten, die mit ihren Kunden eher analog als digital
kommunizieren. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von
Schleswig-Holstein, ist dennoch sicher: „Das öffnet den Unternehmen einen
riesigen Spielraum.“
Auch der Einsatz von Überwachungskameras soll vereinfacht werden. Müssen
die Aufsichtsbehörden bislang abwägen, ob – beispielsweise bei einem
Einkaufszentrum – die Interessen der Überwacher oder die der Überwachten
überwiegen, soll künftig das Sicherheitsargument Vorrang haben. „Dadurch
wird es vermehrt zum Einsatz von Videotechnik kommen“, sagt Tripp.
Ein weiterer Punkt: Daten, die beispielsweise bei Ärzten und Anwälten
liegen. Hier sollen die Datenschutz-Behörden laut dem Gesetzentwurf künftig
nicht mehr auf Kontrollen bestehen können, wenn sich ein Patient oder eine
Mandantin beschwert. „Das wird ein Freibrief zum Datenschutz-Verstoß für
Ärzte und Anwälte“, kritisiert Weichert. Sowohl die Einschränkung des
Auskunftsrechts als auch die Beschneidung der Kontrollrechte hält er zudem
für Verstöße gegen europäisches Recht. Er hofft nun, dass die EU-Kommission
gegen Deutschland vorgeht. Die kann Vertragsverletzungsverfahren eröffnen,
wenn einzelne Klauseln der EU-Regelung widersprechen.
Aus der EU-Kommission heißt es, dass man die Gesetzgebung in Deutschland
genau beobachte – schließlich sei Deutschland eines der ersten Länder, das
die europäische Verordnung umsetzt. Laut dem Portal heise.de hat die
Kommission in einem Brief an das Innenministerium zum Ausdruck gebracht,
dass man noch Nachbesserungsbedarf sehe.
## Zum Nachteil der Verbraucher
Tripp geht es auch um etwas Grundsätzliches: „Das einheitliche
Schutzniveau, das es durch die europäische Verordnung eigentlich geben
sollte, wird unterlaufen, und zwar zum Nachteil der Verbraucher in
Deutschland.“ Auch er hofft nun darauf, dass die EU-Kommission
einschreitet.
Einen positiven Punkt findet Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv). Denn das neue Gesetz übernimmt die aktuell geltenden
Regelungen zum Scoring, mit dem die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern
bestimmt wird. So dürfen auch künftig etwa Forderungen, die der Kunde
bestritten hat, nicht an Auskunfteien gemeldet werden. Immerhin, so
Glatzner, gäbe es an dieser Stelle keine Verschlechterung.
27 Apr 2017
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
Verbraucherschutz
Datenschutz
Datenschutz
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