Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- EU-Datenschutzverordnung: Stalker mit Namen outen oder nicht?
> Abgeordnete von CDU und Grünen plädieren für die geplante
> EU-Datenschutzverordnung. Ein Richter und Bürgerrechtler warnt vor
> Risken.
Bild: Müssen sich Datenschützer heute auch um Online-Selbstdarsteller kümmer…
BERLIN taz | Als die Hochspringerin Ariane Friedrich im April 2012 einen
Stalker outete, war die Aufregung [1][groß]. Der Mann hatte ihr per E-Mail
ein Foto seines nackten Geschlechtsteils geschickt. Die erboste Sportlerin
veröffentlichte daraufhin Namen und Wohnort des Mannes auf ihrer
Facebook-Seite.
Unter Datenschützern gilt der Fall als Paradebeispiel für
Grundrechtskonflikte im Internet. Früher hätte Friedrich den Namen
vielleicht auf dem Trainingsplatz herumerzählt, aber Medien hätten den
Namen des Mannes nicht genannt oder zumindest gekürzt. Heute dagegen kann
jeder per Facebook, auf YouTube oder im eigenen Blog die ganze Welt
informieren.
Müssen sich Datenschützer heute also auch um Blogger und
Facebook-Selbstdarsteller kümmern, wenn diese zu freigiebig mit den Daten
anderer Menschen umgehen? Das ist eine der noch offenen Fragen, über die
derzeit auf EU-Ebene bei der Vereinheitlichung des Datenschutzes diskutiert
wird. Das deutsche [2][Datenschutzgesetz] und die bisherige
[3][31995L0046:DE:NOT:EU-Datenschutzrichtlinie] von 1995 geben darauf keine
Antwort.
Nach Darstellung der Bundesregierung prüfen die deutschen Datenschützer
derzeit nur Facebook-Seiten, die mehr als 10.000 „Freunde“ aufweisen. „F�…
viele Fragen der digitalen Welt fehlen gesetzliche Regelungen. Deshalb ist
es gut, wenn das Datenschutzrecht jetzt europäisch modernisiert wird“,
sagte Innen-Staatssekretär [4][Ole Schröder] (CDU) bei einer Veranstaltung
der Bundesrechtsanwaltskammer.
## Von Lobbyisten bedrängt
Auch [5][Jan Philipp Albrecht] (Grüne) hält eine europaweite
Vereinheitlichung für dringend notwendig. „Die meisten Unternehmen, denen
wir unsere Daten anvertrauen, verarbeiten diese nicht mehr in Deutschland,
sondern in anderen Staaten. Da ist es sehr sinnvoll, wenn überall die
gleichen Regeln angewandt werden.“ Albrecht bereitet als Berichterstatter
die Position des Europäischen Parlaments vor.
Das Thema wühlt die Abgeordneten auf, die auch von Lobbyisten bedrängt
werden. Zum Kommissionsvorschlag für eine [6][Datenschutz-Grundverordnung]
liegen 4.000 Änderungsvorschläge vor, über die in Straßburg etwa im Mai
abgestimmt wird. Bis zum Sommer wollen die Regierungen im EU-Ministerrat
eine gemeinsame Position gefunden haben. Anschließend werden Parlament, Rat
und Kommission die endgültige Verordnung aushandeln, die nächstes Jahr
beschlossen werden soll.
Richter und Bürgerrechtler [7][Ulf Buermeyer] von der Digitalen
Gesellschaft bezeichnete das neue Datenschutzrecht als „große Chance“. Er
warnte aber vor Risiken für die Grundrechte, wenn statt des
Bundesverfassungsgerichts künftig der Europäische Gerichtshof [8][(EuGH)]
in Luxemburg zuständig ist.
Buermeyer schlug deshalb vor, dass künftig Karlsruhe auch für die
Durchsetzung europäischer Grundrechte zuständig sein soll. Der EuGH könnte
sich dabei auf die Lösung von Zweifelsfragen beschränken. Allerdings müsse
die geplante Verordnung klare Vorgaben zur Abwägung von Meinungsfreiheit
und Persönlichkeitsrechten machen, so Buermeyer.
15 Mar 2013
## LINKS
[1] /!92111/
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html
[3] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX
[4] http://www.ole-schroeder.de/
[5] http://www.janalbrecht.eu/home.html
[6] /!108657/
[7] http://buermeyer.de/wp/?page_id=21
[8] http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
EU
Grundrechte
Europäischer Gerichtshof
Datenschutz
EU
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neues Datenschutzgesetz: Gute Aussichten für Datensammler
Am Donnerstag beschließt der Bundestag das neue Datenschutzgesetz. Für
Verbraucher wird es einiges verschlechtern.
Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat recht
Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen
EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus
Brüssel kommt.
Kritik der Bundesregierung: Zu viel EU im Datenschutz
Das Innenministerium will, dass die neue Datenschutzverordnung der EU nur
für die Wirtschaft gilt, nicht für die Verwaltung. Private Webseiten
bräuchten gar keinen Datenschutz.
Datenschutzverordnung auf EU-Ebene: Richter sieht Grundrechte bedroht
Datenschützer freuen sich, dass die EU den Datenschutz auf hohem Niveau
regeln will. Ein Verfassungsrichter fürchtet jedoch, deutsche Grundrechte
könnten nicht mehr anwendbar sein.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.