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# taz.de -- Datenschutzverordnung auf EU-Ebene: Richter sieht Grundrechte bedro…
> Datenschützer freuen sich, dass die EU den Datenschutz auf hohem Niveau
> regeln will. Ein Verfassungsrichter fürchtet jedoch, deutsche Grundrechte
> könnten nicht mehr anwendbar sein.
Bild: Sieht seine Arbeit in Gefahr: Der Verfassungsrichter und Datenschutzexper…
FREIBURG taz | Das gab es wohl noch nie: Ein deutscher Verfassungsrichter
warnt öffentlich vor einer EU-Verordnung. Johannes Masing, der in Karlsruhe
auch für den Datenschutz zuständig ist, befürchtet, dass die geplante
EU-Datenschutzverordnung zur "Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte"
führen wird. Das schrieb er jetzt im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung.
Am 25. Januar will die EU-Kommission zwei neue Normen vorstellen: Eine
EU-Datenschutzverordnung soll den Datenschutz harmonisieren. Für die
polizeiliche Datenverarbeitung ist zudem eine Richtlinie vorgesehen, die
den Mitgliedsstaaten noch Spielräume lässt. Damit soll älteres EU-Recht
ersetzt werden. Datenschützer freuen sich: Der Datenschutz werde auf hohem
Niveau geregelt.
Masing kritisiert die Kommissionspläne aber grundsätzlich. Weil künftig
eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt,
sieht der Verfassungsrichter eine "brisante" Konsequenz: "Auch die
Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar." Außerdem sei
damit die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz
ausgeschaltet.
## Kein gleichwertiger Ersatz
Stolz erinnert Masing an wichtige Karlsruher Entscheidungen, die dann
Makulatur würden: das Volkszählungsurteil mit der Erfindung des Grundrechts
auf "informationelle Selbstbestimmung", die Urteile zum Lauschangriff, zur
Online-Überwachung und zur Vorratsdatenspeicherung.
Statt des Grundgesetzes gälte als Maßstab künftig zwar die
EU-Grundrechtecharta. Außerdem ist die EU bei ihrer Gesetzgebung auch an
die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Doch für Masing ist das
kein gleichwertiger Ersatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
sei kein Bürgergericht, weil Einzelpersonen ihn nicht per
Verfassungsbeschwerde anrufen können. Und der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sei völlig überlastet. Andere Staaten
könnten wohl auch nicht auf deutsche Grundrechtsstandards verpflichtet
werden.
Masings zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz nur Mindeststandards
festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln beschließen können,
die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind.
9 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
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