# taz.de -- Datenschutzverordnung auf EU-Ebene: Richter sieht Grundrechte bedro… | |
> Datenschützer freuen sich, dass die EU den Datenschutz auf hohem Niveau | |
> regeln will. Ein Verfassungsrichter fürchtet jedoch, deutsche Grundrechte | |
> könnten nicht mehr anwendbar sein. | |
Bild: Sieht seine Arbeit in Gefahr: Der Verfassungsrichter und Datenschutzexper… | |
FREIBURG taz | Das gab es wohl noch nie: Ein deutscher Verfassungsrichter | |
warnt öffentlich vor einer EU-Verordnung. Johannes Masing, der in Karlsruhe | |
auch für den Datenschutz zuständig ist, befürchtet, dass die geplante | |
EU-Datenschutzverordnung zur "Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte" | |
führen wird. Das schrieb er jetzt im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung. | |
Am 25. Januar will die EU-Kommission zwei neue Normen vorstellen: Eine | |
EU-Datenschutzverordnung soll den Datenschutz harmonisieren. Für die | |
polizeiliche Datenverarbeitung ist zudem eine Richtlinie vorgesehen, die | |
den Mitgliedsstaaten noch Spielräume lässt. Damit soll älteres EU-Recht | |
ersetzt werden. Datenschützer freuen sich: Der Datenschutz werde auf hohem | |
Niveau geregelt. | |
Masing kritisiert die Kommissionspläne aber grundsätzlich. Weil künftig | |
eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt, | |
sieht der Verfassungsrichter eine "brisante" Konsequenz: "Auch die | |
Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar." Außerdem sei | |
damit die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz | |
ausgeschaltet. | |
## Kein gleichwertiger Ersatz | |
Stolz erinnert Masing an wichtige Karlsruher Entscheidungen, die dann | |
Makulatur würden: das Volkszählungsurteil mit der Erfindung des Grundrechts | |
auf "informationelle Selbstbestimmung", die Urteile zum Lauschangriff, zur | |
Online-Überwachung und zur Vorratsdatenspeicherung. | |
Statt des Grundgesetzes gälte als Maßstab künftig zwar die | |
EU-Grundrechtecharta. Außerdem ist die EU bei ihrer Gesetzgebung auch an | |
die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Doch für Masing ist das | |
kein gleichwertiger Ersatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg | |
sei kein Bürgergericht, weil Einzelpersonen ihn nicht per | |
Verfassungsbeschwerde anrufen können. Und der Europäische Gerichtshof für | |
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sei völlig überlastet. Andere Staaten | |
könnten wohl auch nicht auf deutsche Grundrechtsstandards verpflichtet | |
werden. | |
Masings zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz nur Mindeststandards | |
festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln beschließen können, | |
die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind. | |
9 Jan 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Datenschutz | |
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