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# taz.de -- Datenschutzrichtlinie vor Überarbeitung: Besser löschen mit der EU
> EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat eine Überprüfung der
> Datenschutzrichtlinie von 1995 angekündigt. Das könnte Folgen für
> Facebook, Google und die Bundesregierung haben.
Bild: Wo bitte geht es denn auf der Google-Torte zum "sicheren Hafen"?
BERLIN taz/dpa | Wer im Internet unterwegs ist, soll mehr Kontrolle über
seine dort veröffentlichten Daten bekommen. Die EU-Kommission stellte am
Donnerstag in Brüssel ihren Plan vor, die bestehende Datenschutzrichtlinie
zu überprüfen. Dies könnte zur Folge haben, dass Online-Netzwerke wie
Facebook verpflichtet werden, persönliche Informationen auf Wunsch der
Nutzer schnell und unkompliziert von den Seiten zu entfernen. Für dieses
Nutzerrecht auf Datenlöschung könnten den Anbietern Fristen vorgeschrieben
werden.
"Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu
werden", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. "Ich trete
für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zugzugreifen
und sie auch löschen zu können." Seit Jahren beschweren sich Verbraucher
und Datenschutzbeauftragte aus mehreren europäischen Staaten, darunter auch
Deutschland. Reding betonte, sie habe angesichts der Debatte um Googles
Kartendienst Street View sowie Facebook Zweifel, dass die
Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 noch zeitgemäß ist.
Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU im nächsten Frühjahr vorlegen.
Diese bedürften der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des
Europaparlaments. Reding will sich außerdem dafür einsetzen, dass
Mitgliedsstaaten der EU nur Daten abrufen dürfen, die unbedingt notwendig
sind, etwa im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte
Kriminalität.
Sollten Unternehmen oder öffentliche Stellen gegen die
Persönlichkeitsrechte von Bürgern verstoßen, könnte es in Zukunft leichter
zu einem Strafverfahren kommen. Auch Verbraucherschutzorganisationen soll
denn Plänen zufolge der Gang vor nationale Gerichte erleichtert werden. Das
Recht auf Datenschutz ist seit fast einem Jahr auch in der
Grundrechte-Charta des Vertrags von Lissabon verankert.
Von Facebook ist bekannt, dass persönliche Nutzerdaten wie Namen,
Telefonnummern und E-Mail-Adressen in den [1][Datenbanken des
US-Unternehmens] gespeichert werden. Hinzu kommen auch Daten von Dritten,
die kein Facebook-Profil haben, deren Angaben aber über die Funktion
"Freundefinder" auf der Webseite oder die iPhone-App des Netzwerks in die
Datenbanken gelangen. Diese Daten können bisher nur im Nachhinein gelöscht
werden. Google, Amazon und Ebay behandeln persönliche Daten ähnlich.
Die EU-Datenschutzrichtlinie verbietet, personenbezogene Daten aus
Mitgliedstaaten in Länder zu übertragen, die kein vergleichbares
Datenschutzniveau haben. Für die USA gilt das Verbot nicht, da die USA und
die EU vor zehn Jahren den so genannten Safe-Harbor-Pakt ("Sicherer Hafen")
geschlossen haben. Wenn US-Unternehmen zusichern, sich daran zu halten,
dürfen sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern speichern und auswerten.
Verbraucher- und Datenschützer in Deutschland kritisieren das Abkommen
schon länger, da es bereits zu vielen Verstößen gegen die Regeln gekommen
sei und deren Einhaltung kaum geprüft werde. Mit einer kleine Anfrage der
SPD-Fraktion erreichte die Kritik schließlich auch die Regierung. In ihrer
Ende Oktober veröffentlichten [2][Antwort] bekennt die Bundesregierung,
"bisher keine umfassende eigene Prüfung der Geeignetheit des Verfahrens der
Selbstzertifizierung zur Überwachung und Durchsetzung der Grundsätze des
'Sicheren Hafens' vorgenommen" zu haben.
Auf diese Position wird sich die Bundesregierung nicht mehr lange
zurückziehen können, wenn die EU-Kommission aus den angekündgten Plänen
ernst macht.
4 Nov 2010
## LINKS
[1] /1/netz/netzoekonomie/artikel/1/facebook-bekommt-lecks-nicht-dicht/
[2] http://bit.ly/cAwFWG
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Schwerpunkt Überwachung
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