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# taz.de -- EU-Verordnung zum Datenschutz: Oberdatenschützer lobt EU-Plan
> Die neue Datenschutzverordnung werde vieles verbessern, sagt der
> Datenschützer Peter Schaar. Zuvor hatte ein Verfassungsrichter vor dem
> Vorhaben gewarnt.
Bild: Freut sich auf Datenschutz auf höherem Niveau: Peter Schaar.
BERLIN taz | Selten wird über ein EU-Vorhaben so heftig gestritten, bevor
es überhaupt vorgestellt worden ist. Nächste Woche will die Kommission ihre
mit Spannung erwartete Datenschutzverordnung präsentieren. Doch schon im
Vorfeld hat der Verfassungsrichter Johannes Masing ungewöhnlich scharf vor
dem Vorhaben gewarnt. Er befürchtet künftig eine "Nichtanwendbarkeit
deutscher Grundrechte". Und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
sagt, er sehe es kritisch, "eigenes Recht an die Stelle von nationalen
Vorschriften zu setzen".
Nun mischt sich Peter Schaar, der oberste Datenschützer Deutschlands, in
die Debatte ein - und widerspricht dem Verfassungsrichter und dem
Innenminister. Die bisher bekannt gewordenen Details der EU-Pläne zeigten
"ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu
bringen", sagte Schaar am Dienstag in Berlin.
Bisher ist nur eine vorläufige Fassung der EU-Verordnung im Internet
verbreitet worden. In dem 116 Seiten starken Papier finden sich tatsächlich
einige Punkte, die den Bürgern in Europa mehr Schutz vor Datenkraken aus
der Wirtschaft verheißen.
## Firmen sollen sich an EU-Recht halten
So sollen beispielsweise soziale Netzwerke wie facebook oder Google+ zu
einem "privacy by default" verpflichtet werden. Zu Deutsch: Die
Grundeinstellungen der Netzwerke müssen so ausgestaltet sein, dass nur der
kleinste Kreis von Freunden die hochgeladenen Daten der Nutzer automatisch
sehen kann; wer das anders haben will, muss dies vorher selbst freigeben.
Klargestellt werden soll auch, dass sich Internetdienste zwingend an
europäisches Datenschutzrecht halten müssen, sobald sie ihre Angebote
EU-Bürgern anbieten -und zwar auch dann, wenn sie keine eigene
Niederlassung in Europa unterhalten.
Insgesamt scheinen mit der EU-Verordnung die Informationsrechte der Nutzer
gegenüber der Wirtschaft verbessert und die Befugnisse der
Datenschutzbehörden gestärkt zu werden. Bei Verstößen gegen die
Vorschriften sind Geldbußen von bis zu 5 Prozent des Jahreseinkommens der
jeweiligen Firma im Gespräch.
Es gebe sicher noch "verbesserungswürdige Details", sagte der
Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar am Dienstag. Insgesamt sieht er aber
"eine Verbesserung in vielen Punkten". Und dass wichtige Errungenschaften
des deutschen Verfassungsgerichts - wie etwa das Grundrecht auf
"informationelle Selbstbestimmung" aus dem Volkszählungsurteil - künftig
Makulatur sein könnten, sieht Schaar auch nicht. Davor hatte der Karlsruher
Richter Masing gewarnt.
Ein echtes Urteil wird man allerdings erst am kommenden Mittwoch abgeben
können. Da stellt die EU-Kommission ihre Pläne vor.
17 Jan 2012
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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