| # taz.de -- Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat re… | |
| > Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen | |
| > EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus | |
| > Brüssel kommt. | |
| Bild: Das böse EU-Parlament? Nicht immer – und dafür braucht es noch nicht … | |
| Die Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel | |
| bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten | |
| deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU | |
| soll sich nicht einmischen. | |
| Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein. | |
| Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber | |
| grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen | |
| Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im | |
| Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive | |
| Datensammler wie Facebook und Google. | |
| Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche | |
| Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den | |
| Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen | |
| gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte | |
| weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht, | |
| ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden. | |
| Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten. | |
| Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das | |
| „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es | |
| hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in | |
| einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat. | |
| Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die | |
| Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder | |
| nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein | |
| Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins | |
| Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger. | |
| Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher | |
| Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. | |
| Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat. | |
| Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen | |
| EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall | |
| dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in | |
| welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte | |
| die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt. | |
| 9 Jan 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Ruth Reichstein | |
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