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# taz.de -- Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat re…
> Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen
> EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus
> Brüssel kommt.
Bild: Das böse EU-Parlament? Nicht immer – und dafür braucht es noch nicht …
Die Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel
bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten
deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU
soll sich nicht einmischen.
Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein.
Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber
grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen
Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im
Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive
Datensammler wie Facebook und Google.
Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche
Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den
Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen
gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte
weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht,
ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden.
Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten.
Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das
„Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es
hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in
einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat.
Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die
Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder
nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein
Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins
Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger.
Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher
Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat.
Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen
EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall
dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in
welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte
die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt.
9 Jan 2013
## AUTOREN
Ruth Reichstein
## TAGS
EU
Datenschutz
Brüssel
Internet
Datenschutz
Datenschutz
Datenschutz
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