# taz.de -- Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat re… | |
> Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen | |
> EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus | |
> Brüssel kommt. | |
Bild: Das böse EU-Parlament? Nicht immer – und dafür braucht es noch nicht … | |
Die Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel | |
bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten | |
deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU | |
soll sich nicht einmischen. | |
Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein. | |
Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber | |
grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen | |
Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im | |
Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive | |
Datensammler wie Facebook und Google. | |
Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche | |
Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den | |
Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen | |
gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte | |
weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht, | |
ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden. | |
Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten. | |
Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das | |
„Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es | |
hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in | |
einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat. | |
Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die | |
Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder | |
nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein | |
Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins | |
Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger. | |
Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher | |
Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. | |
Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat. | |
Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen | |
EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall | |
dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in | |
welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte | |
die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt. | |
9 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Ruth Reichstein | |
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