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# taz.de -- Kommentar Handygate und Staatsanwalt: Mehr als eine Juristenshow
> Die Bundesstaatsanwaltschaft hat zur Handyaffäre einen Prüfvorgang
> eingeleitet. Das ist klug, angemessen und erhöht den Druck auf die
> Politik.
Bild: Ohren zuhalten hilft nicht: Merkel bei der Spionageabwehr
Die Bundesanwaltschaft macht das ganz geschickt. Kaum wurden die
Spionagevorwürfe gegen Angela Merkel laut, leitete sie einen Prüfvorgang
ein. Das wirkt zupackend und rücksichtsvoll zugleich. Die obersten Ankläger
in Karlsruhe zeigen so Präsenz, ohne bereits diplomatisches Porzellan zu
zerschlagen.
Denn ein Prüfvorgang bedeutet erst einmal nur, dass Informationen gesammelt
werden. Erst wenn ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird,
beginnt der juristische Ernst.
Diesmal scheint es wenig Zweifel zu geben: Wenn US-Geheimdienste
systematisch das Handy der Kanzlerin abgehört haben, dann ist das strafbar.
Von „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ spricht das Strafrecht. In
schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Ende Juni hat die Bundesanwaltschaft schon einmal einen Prüfvorgang
angelegt. Das war kniffliger. Hat die NSA Internet-Knoten in Frankfurt
angezapt? Wahrscheinlich war es nur ein Gerücht. Kann die systematische
Auswertung deutscher Google-, Amazon- und Facebook-Kundendaten als Spionage
verfolgt werden. Das scheint rechtlich schwierig.
## Das Recht nicht verbiegen
Noch läuft jener Prüfvorgang, aber große Erwartungen existieren nicht. Der
Bundesanwaltschaft dürfte es recht sein. Ermittlungsverfahren und Anklagen
gegen US-Offizielle vermeidet sie, wo es nur geht. Und so dürfte auch bei
Merkels Handygate die juristisch spannende Frage lauten, wie kommt die
Bundesanwaltschaft diesmal um einen diplomatische Konfrontation herum, ohne
das Recht allzusehr zu verbiegen.
Ansatzpunkte gibt es einige. Wenn Mitarbeiter der Berliner US-Botschaft an
der Bespitzelung beteiligt waren, wie jetzt berichtet wird, dann genießen
diese strafrechtliche Immunität und können allenfalls als „unerwünschte
Person“ ausgewiesen werden.
Und falls herauskommt, dass Barack Obama selbst den Schnüffel-Befehl
gegeben hat, dann genießt auch er als Staatsoberhaupt Schutz vor deutscher
Strafverfolgung – auch dann, wenn er zum Staatsbesuch nach Deutschland
kommt. Und für alle übrigen Fälle gibt es eine Klausel in der
Strafprozessordnung (§ 153 d), die die Einstellung von Spionagevorwürfen
erlaubt, wenn ein „schwerer Nachteil“ für die Bundesrepublik droht. Das
dürfte bei Ermittlungen gegen US-Spione wohl immer passen.
Auch wenn am Ende nichts herauskommen wird, ist die Tätigkeit der
Bundesanwaltschaft in solch hochpolitischen Fällen doch mehr als Show und
Wahrung des Scheins. Sie trägt auch zur Delegitimierung der Täter bei und
zwingt damit die Bundesregierung, wenigsten auf der politischen Ebene
einigermaßen konsequent und entschlossen aufzutreten. Auch gegenüber den
USA.
25 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Handygate
Spion
USA
Schwerpunkt Überwachung
NSA
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ARD
Schwerpunkt Angela Merkel
NSA-Affäre
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Handygate
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