| # taz.de -- EuGH-Urteil zu Asylbewerbern: Poröse Drittstaatenregelung | |
| > Flüchtlinge dürfen nicht in für sie unsichere EU-Länder abgeschoben | |
| > werden, bestätigt der Europäische Gerichtshof – und gibt Alternativen | |
| > vor. | |
| Bild: Flüchtlinge aus Afghanistan und Iran protestieren in Athen. | |
| LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Status von | |
| Asylbewerbern verbessert, die über für sie unsichere EU-Staaten wie | |
| Griechenland nach Deutschland eingereist sind. | |
| Das Gericht stellte fest, dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeschickt | |
| werden dürfen, in denen ihnen eine „unmenschliche oder erniedrigende | |
| Behandlung“ droht. Zwar sind EU-Mitglieder in solchen Fällen weiterhin | |
| nicht verpflichtet, Asylanträge zu prüfen. Sie können es aber, oder sie | |
| müssen einen anderen Staat ermitteln, der die Prüfung übernimmt, wie der | |
| EuGH in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. | |
| Dauern diese Ermittlungen jedoch „unangemessen lange“, muss der betroffene | |
| Staat den Asylantrag selbst prüfen.(Az. C-4/11). Grundsätzlich gilt in der | |
| EU die Regel, dass dasjenige Land für das Asylverfahren verantwortlich ist, | |
| das der Flüchting als erstes betreten hat. | |
| Im aktuellen Fall war ein Iraner illegal über Griechenland nach Deutschland | |
| eingereist. Sein in Hessen gestellter Asylantrag wurde mit der Begründung | |
| zurückgewiesen, dass laut geltendem Recht der EU-Staat der Ersteinreise, | |
| also Griechenland, dafür zuständig sei. Der Iraner wurde daraufhin nach | |
| Griechenland abgeschoben, obwohl ihm dort wegen grundlegender Mängel des | |
| Asylverfahrens eine Verletzung seiner Grundrechte oder eine | |
| Kettenabschiebung droht. Einem früheren EuGH-Urteil nach ist eine solche | |
| Abschiebung deshalb unzulässig. | |
| Auf die Klage des Iraners entschied dann das Verwaltungsgericht, dass dem | |
| Mann wegen der Bedingungen in Griechenland Flüchtlingsstatus gewährt und | |
| sein Asylantrag geprüft werden müsse. Das Hessische Verwaltungsgericht | |
| legte den Fall wegen der unklaren Rechtslage dem EuGH vor. Die Luxemburger | |
| Richter entschieden nun, dass EU-Mitgliedsstaaten weiterhin nicht | |
| verpflichtet sind, solche Fälle selbst zu prüfen. Sie können es aber. Wenn | |
| sie dies nicht wollen, sind sie „verpflichtet, einen anderen dafür | |
| zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln“. | |
| 14 Nov 2013 | |
| ## TAGS | |
| Flüchtlinge | |
| Asyl | |
| Sicherer Drittstaat | |
| EuGH | |
| Frontex | |
| Europäischer Gerichtshof | |
| Spanien | |
| SPD-Parteitag | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Flüchtlingsberatung im Wandel: "Die Ausländerbehörde ist eine harte Nuss" | |
| Seit 30 Jahren gibt es die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und | |
| Migranten (KuB) in Kreuzberg. Sie hilft allen, die durch die Hilfsnetze | |
| fallen - ehrenamtlich. | |
| Schutz der EU-Außengrenzen: Brutale Zurückweisung | |
| Eine Pro-Asyl-Studie belegt, wie Frontex und griechische Grenzbeamte | |
| Flüchtlingsboote jagen und abschleppen. Einige Flüchtlinge wurden sogar | |
| gefoltert. | |
| Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Homos haben ein Recht auf Asyl | |
| Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt | |
| werden, haben Anspruch auf Asyl. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen | |
| nötig. | |
| Spaniens Grenzschutzstrategie: Aufrüstung gegen Migranten | |
| Die Regierung in Madrid will ihre Befestigungsanlagen in Melilla und Ceuta | |
| verstärken. Flüchtlinge stürmen einen Grenzzaun, ein Afrikaner kommt ums | |
| Leben. | |
| Flüchtlingspolitik in Hamburg: SPD zeigt sich unbeeindruckt | |
| Der SPD-Landesparteitag bestätigt den Kurs des Innensenators im Umgang mit | |
| der Lampedusa-Gruppe. Ein Antrag auf ein Bleiberecht wird abgelehnt. |