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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Asylbewerbern: Poröse Drittstaatenregelung
> Flüchtlinge dürfen nicht in für sie unsichere EU-Länder abgeschoben
> werden, bestätigt der Europäische Gerichtshof – und gibt Alternativen
> vor.
Bild: Flüchtlinge aus Afghanistan und Iran protestieren in Athen.
LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Status von
Asylbewerbern verbessert, die über für sie unsichere EU-Staaten wie
Griechenland nach Deutschland eingereist sind.
Das Gericht stellte fest, dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeschickt
werden dürfen, in denen ihnen eine „unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung“ droht. Zwar sind EU-Mitglieder in solchen Fällen weiterhin
nicht verpflichtet, Asylanträge zu prüfen. Sie können es aber, oder sie
müssen einen anderen Staat ermitteln, der die Prüfung übernimmt, wie der
EuGH in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Dauern diese Ermittlungen jedoch „unangemessen lange“, muss der betroffene
Staat den Asylantrag selbst prüfen.(Az. C-4/11). Grundsätzlich gilt in der
EU die Regel, dass dasjenige Land für das Asylverfahren verantwortlich ist,
das der Flüchting als erstes betreten hat.
Im aktuellen Fall war ein Iraner illegal über Griechenland nach Deutschland
eingereist. Sein in Hessen gestellter Asylantrag wurde mit der Begründung
zurückgewiesen, dass laut geltendem Recht der EU-Staat der Ersteinreise,
also Griechenland, dafür zuständig sei. Der Iraner wurde daraufhin nach
Griechenland abgeschoben, obwohl ihm dort wegen grundlegender Mängel des
Asylverfahrens eine Verletzung seiner Grundrechte oder eine
Kettenabschiebung droht. Einem früheren EuGH-Urteil nach ist eine solche
Abschiebung deshalb unzulässig.
Auf die Klage des Iraners entschied dann das Verwaltungsgericht, dass dem
Mann wegen der Bedingungen in Griechenland Flüchtlingsstatus gewährt und
sein Asylantrag geprüft werden müsse. Das Hessische Verwaltungsgericht
legte den Fall wegen der unklaren Rechtslage dem EuGH vor. Die Luxemburger
Richter entschieden nun, dass EU-Mitgliedsstaaten weiterhin nicht
verpflichtet sind, solche Fälle selbst zu prüfen. Sie können es aber. Wenn
sie dies nicht wollen, sind sie „verpflichtet, einen anderen dafür
zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln“.
14 Nov 2013
## TAGS
Flüchtlinge
Asyl
Sicherer Drittstaat
EuGH
Frontex
Europäischer Gerichtshof
Spanien
SPD-Parteitag
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