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# taz.de -- US-Gericht über NSA-Überwachung: Wahrscheinlich verfassungswidrig
> Eine „willkürliche Invasion“: Erstmals hat ein US-Richter die
> NSA-Ausspähpraxis als verfassungswidrig eingestuft. Nun könnten viele
> weitere Urteile folgen.
Bild: Bisher hat das Oberste Gericht sich noch davor gedrückt sich mit der NSA…
WASHINGTON taz | Ein Richter in den USA hat die massenhafte Ausspähung der
NSA als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ bezeichnet. In seinem Urteil vom
Montagnachmittag (US-Zeit) nennt Bundesrichter Richard Leon die Erfassung
von „Metadaten“ eine „wahllose“ und „willkürliche Invasion“ in das
Privatleben der US-BürgerInnen.
Er sieht darin eine Verletzung des vierten Verfassungszusatzes, der die
BürgerInnen vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ohne richterliche
Anordnung schützt. Er stellt zusätzlich fest, dass die Regierung keinen
Nachweis geliefert habe, dass ihre Schnüffelei eine einzige bevorstehende
Attacke verhindert habe.
Das Urteil des Bundesrichters ist der erste juristische Erfolg für
GegnerInnen der NSA-Überwachung in den USA, tritt allerdings vorerst nicht
in Kraft. Bundesrichter Leon will der US-Regierung Gelegenheit geben, in
die erwartete Berufung zu gehen. Selbst wenn das Urteil in Kraft treten
sollte, würde es nur die Kläger in dem konkreten Fall vor weiterer
Ausspähung schützen.
Doch dieser erste Richterspruch gegen die Praxis der NSA könnte in den USA
viele weitere Gerichtsentscheide nach sich ziehen. Mit dem Richterspruch
steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Oberste Gericht der USA
mit dem Thema befassen muss. Bislang hat das Oberste Gericht alle
diesbezüglichen Versuche abgelehnt. Zuletzt wies es im vergangenen Monat
dies mit einer Petition des [1][Electronic Information Privacy Center]
zurück.
## Snowden sieht sich bestätigt
Seit Juni liegen zahlreichen Gerichten in den USA Klagen gegen die NSA vor.
Unter anderem klagen KundInnen des Telekommunikationsanbieters Verizon
gegen ihre Ausspähung. Auch die [2][Bürgerrechtsgruppe ACLU] (American
Civil Liberties Union) hat Klage eingereicht.
Der ehemalige NSA-Vertragsmitarbeiter Edward Snowden, der im Juni mit
seinen Enthüllungen über die Arbeit des Auslandsgeheimdienstes begonnen
hat, reagierte noch am Montag Abend aus Russland. „Das Urteil ist das erste
von vielen zu erwartenden Gerichtsentscheiden“, schrieb der 30-jährige
Flüchtling. Und fügte hinzu, dass das Urteil seine Veröffentlichungen über
die NSA rechtfertige.
Das Weiße Haus gab keinen eigenen Kommentar ab, sondern versteckte sich
hinter dem Justizministerium. Dieses wiederum wiederholt exakt die
Argumente der NSA. Demnach ist die Erfassung von Metadaten durch 35
Entscheidungen von FISA-Gerichten autorisiert worden. Und sei: „legal“. Die
FISA-Gerichte (Foreign Intelligence Surveillance Courts) sind mit der
Überwachungspraxis der NSA betraut. Ihre Sitzungen unterliegen der
Geheimhaltung.
## Anwalt kommt von rechts
Der Mann, der den Bundesrichter eingeschaltet hat ist ein politisch weit
rechts stehender Anwalt. Larry Klayman hat unter Präsident Ronald Reagan im
US-Justizministerium gearbeitet und seither mehrfach versucht, selbst eine
politische Karriere in der Republikanischen Partei zu machen. Die Klage
„Klayman gegen Obama“ liegt seit Juni vor.
Zuvor hat Klayman als Anwalt verschiedene andere Klagen gegen die
Obama-Regierung vertreten. Ein Klayman-Mandant aus Florida bestreitet, dass
der Präsident ein gebürtiger US-Amerikaner ist. Andere Klayman-Mandanten
sind Angehörige von Navy-Seals, die an der Tötung von Osama bin Laden
beteiligt waren. Sie klagen gegen die US-Regierung, weil die sie mit er der
Enthüllung ihrer Identität in Gefahr gebracht habe.
Bundesrichter Leon, der sich jetzt gegen eine Schnüffelpraxis der NSA
stellt, die unter Ex-Präsident George W Bush eingeführt wurde, ist selbst
von Bush in sein Amt befördert worden. Eine der ersten positiven Reaktionen
auf sein Urteil kam von dem demokratischen Senator Mark Udall aus Colorado.
Udall, einer der wenigen NSA-KritikerInnen im Kongress, möchte, dass die
Abgeordneten die NSA dazu zwingen, sich „mit Terroristen und Spionen“ statt
mit „unschuldigen Amerikanern“ zu befassen.
17 Dec 2013
## LINKS
[1] http://epic.org/privacy/nsa/in-re-epic/
[2] http://www.aclu.org/
## AUTOREN
Dorothea Hahn
## TAGS
USA
Schwerpunkt Überwachung
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