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# taz.de -- Geschlossene Heime der Haasenburg: Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt
> Gegen den Entzug ihrer Betriebsgenehmigung wollte die Haasenburg GmbH
> juristisch vorgehen. Aus einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
> wurde nichts.
Bild: Bleibt dicht: Haus der Haasenburg in Jessern, Brandenburg.
BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat den Antrag der
Haasenburg GmbH auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. Das bestätigte
der Gerichtssprecher der taz.die tageszeitung. Nach Rechtsauffassung des
Ministeriums kann die Haasenburg GmbH nun keine Kinder und Jugendlichen
mehr aufnehmen. Die Einrichtungen können demnach nicht bis zur endgültigen
Klärung des Rechtsstreits weiterbetrieben werden.
Das Ministium erwartet noch eine Klage gegen die Schließung, auch eine
Schadensersatzklage werde entgegengesehen, so Ministeriumssprecher Stephan
Breiding. Die Haasenburg hatte den Antrag auf Rechtsschutz nach dem Entzug
der Betriebsgenehmigung ihrer Heime durch das Landesjugendamt in
Brandenburg gestellt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in
Brandenburg, Torsten Krause, sagte der taz, dies sei ein „Tag der Freude“.
Ein derartiger Umgang mit Kindern und Jungendlichen, wie er in der
Haasenburg GmbH praktiziert worden sei „hat keinen Platz in Brandenburg“.
Bildungsministerin Martina Münch (SPD) betonte: „Das pädagogische
Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg war überwiegend von
überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf
Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt.“ Sie sei froh über
die erste Entscheidung.
Das Landesjugendamt hatte der Haasenburg GmbH am 13. Dezember 2013 die
Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf,
Müncheberg und Jessern entzogen. Seit dem 20. Dezember 2013 befinden sich
keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg GmbH.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt derzeit in etwa 70 Fällen. Die
Sprecherin teilte der taz mit, dass nahezu täglich neue Hinweise eingehen
würden.
Torsten Krause forderte weitere Aufklärung über die Verfehlungen der
zuständigen Aufsichtsbehörde. Es müsse geklärt werden, wieso das
„Landesjugendamt über Jahre nicht gehandelt“ und den brutalen Umgang mit
den Kindern und Jugendlichen geduldet habe. Für die kommende
Ausschusssitzung erwartet Krause dazu einen Bericht des Ministeriums.
14 Jan 2014
## AUTOREN
Kai Schlieter
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Brandenburg
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