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# taz.de -- Suhrkamp Verlag: Gericht billigt Sanierungskonzept
> Suhrkamp kann von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt
> werden, urteilt ein Gericht. Die Sanierung ist damit noch nicht durch.
Bild: Ob Kommanditgesellschaft oder AG – die Buchrücken bleiben bunt.
BERLIN dpa |Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat für den Suhrkamp
Verlag den Weg aus der Insolvenz freigemacht. Richterin Mechthild Wenzel
billigte am Mittwoch das Sanierungskonzept von Verlagschefin Ulla
Unseld-Berkéwicz, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde
der Nachrichtenagentur dpa nach der nichtöffentlichen Sitzung sagte.
Miteigentümer Hans Barlach kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen
die Entscheidung einlegen. Solange wird die Insolvenz noch nicht
aufgehoben.
Der Sanierungsplan sieht vor, das traditionsreiche Haus von einer
Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Unseld-Berkéwicz will
damit den jahrelangen Machtkampf mit ihrem Gegenspieler Barlach beenden und
ihn weitgehend entmachten. Sie ist über ihre Familienstiftung mit 61
Prozent am Verlag beteiligt, der Hamburger Medienunternehmer Barlach hält
über seine Medienholding 39 Prozent.
Sollte Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht
entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige
Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen
Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist
automatisch rechtskräftig, die dort vorgesehenen Regelungen könnten in
Kraft treten.
„Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den
Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum
anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich“, sagte Rattunde.
Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil erklärte: „Wir gehen davon aus, dass
wir noch innerhalb des 1. Quartals 2014 den Wandel der Rechtsform umsetzen
können.“
Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden
zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den
Verlag verzichten: Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei
Barlach um 2,53 Millionen. Die übrigen Gläubiger sollen so weit wie möglich
befriedigt werden.
Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten geht auf Barlachs Einstieg bei
Suhrkamp 2006 zurück. Er hatte ohne Zustimmung der Verlagschefin Anteile
erworben, später bekam er über einen Sondervertrag weitreichende
Mitspracherechte. Nach einem schier endlosen Justizkrieg soll nun die
Situation entschärft werden. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet ein
Vorstand über die Geschäfte, die Aktionäre haben nur sehr bedingt
Mitspracherecht. Die Anteile der bisherigen Kommanditisten würden im
gleichen Verhältnis 61:39 auf die Aktiengesellschaft übertragen.
15 Jan 2014
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